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Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
21.03.2025
Ersatzkassen planen „Persönliches Ärzteteam“ für bessere Versorgung
Ersatzkassen planen verbindliches "Persönliches Ärzteteam", um Wartezeiten zu verkürzen und die medizinische Versorgung effizienter zu gestalten.
Ersatzkassen planen verbindliches "Persönliches Ärzteteam", um Wartezeiten zu verkürzen und die medizinische Versorgung effizienter zu gestalten.
Ein von der Ärzte Zeitung berichteter Vorstoß stammt von den Ersatzkassen, die angesichts langer Wartezeiten oder Aufnahmestopps in ärztlichen Praxen überlegen, die Regelversorgung umzubauen. Dazu schlägt der Verband der Ersatzkassen (vdek) vor, dass Versicherte in Zukunft drei grundversorgende Ärzte auswählen sollen, um dadurch ein „persönliches Ärzteteam“ zu bilden. Dieser Ansatz zur Patientensteuerung soll für die Versicherten verpflichtend sein, um die Versorgung effizienter zu gestalten. Diese Initiative könnte die Interaktion zwischen Patienten und Ärzten systematischer gestalten und damit die Zugangshürden zu medizinischen Leistungen verringern.
Demenz-Beirat in Mecklenburg-Vorpommern startet für bessere Versorgung
Mecklenburg-Vorpommern startet einen Demenz-Beirat, um die Versorgung zu verbessern und Prävention zu stärken, unterstützt von MedizinerInnen und Politik.
Mecklenburg-Vorpommern startet einen Demenz-Beirat, um die Versorgung zu verbessern und Prävention zu stärken, unterstützt von MedizinerInnen und Politik.
Die Arbeit des Demenz-Beirats Mecklenburg-Vorpommern hat jüngst begonnen, mit dem Ziel, Wissenschaft und Politik zu integrieren, um Menschen mit Demenz ein möglichst selbstständiges Leben zu ermöglichen. Vier Mediziner von Universitätsstandorten in Rostock und Greifswald, darunter Professoren vom Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen, sind im siebenköpfigen Expertengremium vertreten. Gemeinsam mit Politikern wollen sie Handlungsempfehlungen erarbeiten. Ein Schwerpunkt liegt auf einer koordinierten Präventionsarbeit, um Pflegebedürftigkeit zu verzögern oder zu verhindern. Derzeit sind über 39.000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern von Demenz betroffen; bis 2060 könnte sich diese Zahl verdoppeln. Stefanie Drese (SPD), Gesundheitsministerin, betonte die Zusammenarbeit in diesem Beirat, um Berührungsängste und Unwissenheit abzubauen, unterstützt von einem regionalen Demenzplan. Quelle: Ärzte Zeitung.
G-BA: Digitale DMP für Diabetes Typ 1 und 2 beschlossen
Der G-BA hat digitale Disease-Management-Programme für Diabetes Typ 1 und 2 beschlossen, ein wichtiger Schritt Richtung modernisierte Gesundheitsversorgung.
Der G-BA hat digitale Disease-Management-Programme für Diabetes Typ 1 und 2 beschlossen, ein wichtiger Schritt Richtung modernisierte Gesundheitsversorgung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. März 2025 beschlossen, neue digitale Disease-Management-Programme (DMP) für Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 einzuführen. Diese Entscheidung legt die ersten Grundlagen für digitalisierte Versorgungsprozesse in diesem Bereich. Die Ergänzungen betreffen § 8, Anlage 1a für Diabetes mellitus Typ 2 und Anlage 7a für Diabetes mellitus Typ 1 der DMP-Anforderungen-Richtlinie. Das Inkrafttreten der neuen Regelungen steht jedoch noch aus. Diese Neuerungen könnten einen bedeutenden Schritt in der verbesserten Betreuung von Diabetespatienten darstellen, indem sie einen strukturierten und effizienteren Versorgungsansatz ermöglichen. Der zuständige Unterausschuss für Disease-Management-Programme hat diese Entwicklung vorbereitet. Die Maßnahmen signalisieren einen wichtigen Fortschritt in Richtung digitalisierter Gesundheitsversorgung, wie der G-BA mitteilt.
G-BA beschließt neue Richtlinie zur Qualitätssicherung in Heimen
Der G-BA beschließt eine neue Richtlinie zur Verbesserung der Qualitätssicherung in Heimen, die sofort greift und auf datengestützte Methoden setzt.
Der G-BA beschließt eine neue Richtlinie zur Verbesserung der Qualitätssicherung in Heimen, die sofort greift und auf datengestützte Methoden setzt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. März 2025 eine neue Richtlinie zur einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung beschlossen. Diese setzt Vorgaben für die datengestützte Qualitätssicherung gemäß Teil 1 § 22 Absatz 3 Satz 4 der Richtlinie fest und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Der zuständige Unterausschuss für Qualitätssicherung war maßgeblich an der Entwicklung dieser Richtlinie beteiligt. Ziel ist es, die Qualität in den Gesundheitseinrichtungen sektorenübergreifend zu verbessern und einheitliche Standards zu etablieren, um die Versorgung der Patienten nachhaltig zu optimieren. Laut G-BA sollen durch die datengestützte Methode ineffiziente Praktiken identifiziert und behoben werden. Weitere Details können im Beschlusstext auf der Webseite des G-BA nachgelesen werden.
Kürzungen von Sozialleistungen: Gefahr für Pflegetätigkeiten ignoriert?
Kürzungen von Sozialleistungen drohen Pflegerahmen zu verändern: Fachkräfte und Leitungen sollten Debatten um finanzielle Prioritäten genau verfolgen.
Kürzungen von Sozialleistungen drohen Pflegerahmen zu verändern: Fachkräfte und Leitungen sollten Debatten um finanzielle Prioritäten genau verfolgen.
In der jüngsten Kolumne „Aufgerollt“ von „aerztezeitung.de“ wird die aktuelle Diskussion in der Republik über potenzielle Kürzungen bei Sozialleistungen, wie beispielsweise den Karenztag, beleuchtet. Es wird hervorgehoben, dass trotz der laufenden Debatte bereits Fakten geschaffen werden, ohne dass ein öffentlicher Aufschrei erfolgt. Diese Entwicklungen könnten weitreichende Auswirkungen auf das soziale Gefüge und die Absicherung von Betroffenen haben, zumal die politische Aufmerksamkeit aktuell eher auf anderen finanziellen Prioritäten liegt. Fachkräfte aus der Pflege sowie Führungskräfte von Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten sollten diese Debatten aufmerksam verfolgen, da sie möglicherweise künftige Rahmenbedingungen in ihrer Arbeit beeinflussen könnten. (Quelle: aerztezeitung.de)
Studie: Impfreaktionen bei Älteren variieren je nach Impfstoff erheblich
Eine niederländische Studie zeigt: Impfstoffabhängige Unterschiede in der Immunantwort bei älteren Menschen. Weitere Forschung dringend nötig.
Eine niederländische Studie zeigt: Impfstoffabhängige Unterschiede in der Immunantwort bei älteren Menschen. Weitere Forschung dringend nötig.
Ältere Menschen zeigen eine schwächere Reaktion auf Impfungen im Vergleich zu jüngeren Personen, jedoch gibt es sowohl inter- als auch intraindividuelle Unterschiede in diesem Zusammenhang. Eine niederländische Studie hat drei verschiedene Impfstoffe untersucht, um die Wirkungsweise bei älteren Menschen zu analysieren. Die Studie zeigt auf, dass das Alter einen Einfluss auf die Immunantwort haben kann, wobei die Ergebnisse je nach Impfstoff variieren. Experten betonen die Bedeutung weiterer Forschung, um die Effektivität von Impfstoffen in unterschiedlichen Altersgruppen besser zu verstehen. (Quelle: aerztezeitung.de)
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
21.03.2025
G-BA: Neuer Beschluss zur Nutzenbewertung von Semaglutid in Kraft
Der G-BA hat zur Nutzenbewertung von Semaglutid neue Erkenntnisse beschlossen, die ab sofort gelten und frühere Entscheidungen aufheben.
Der G-BA hat zur Nutzenbewertung von Semaglutid neue Erkenntnisse beschlossen, die ab sofort gelten und frühere Entscheidungen aufheben.
Die Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 20. März 2025 informiert über einen neuen Beschluss zur Nutzenbewertung für das Arzneimittel Semaglutid, das bei der Behandlung von Typ-2-Diabetes eingesetzt wird. Der aktuelle Beschluss, der mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt, hebt die früheren Entscheidungen vom 15. April 2021 und 15. August 2021 auf. Die Anpassungen basieren auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen (§ 13) bezüglich der Anwendung von Semaglutid. Die Bewertung ist in der Arzneimittel-Richtlinie unter Anlage XII dokumentiert, welche die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V regelt. Der zuständige Unterausschuss ist verantwortlich für die Arzneimittel. Der Beschluss und die tragenden Gründe sind auf der Webseite des G-BA als PDF verfügbar.
G-BA beschließt Festbetragsgruppenbildung für Pirfenidon
Der G-BA hat Pirfenidon in die Festbetragsgruppe 1 eingestuft, basierend auf der Arzneimittel-Richtlinie. Der Beschluss ist noch nicht in Kraft.
Der G-BA hat Pirfenidon in die Festbetragsgruppe 1 eingestuft, basierend auf der Arzneimittel-Richtlinie. Der Beschluss ist noch nicht in Kraft.
Am 20. März 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Festbetragsgruppenbildung für das Medikament Pirfenidon beschlossen, das der Gruppe 1 auf Stufe 1 zugeordnet wird. Diese Entscheidung fällt unter die Arzneimittel-Richtlinie, Anlage IX, entsprechend § 35 SGB V. Der Beschluss ist jedoch noch nicht in Kraft getreten. Die zuständige Instanz für diesen Beschluss war der Unterausschuss Arzneimittel. Die genauen tragenden Gründe des Beschlusses sowie der vollständige Beschlusstext stehen auf der Webseite des G-BA zur Verfügung (Quelle: g-ba.de).
Erhöhter Leistungszuschlag für Heimbewohner: Pflegekosten sinken deutlich
Ab Januar 2024 verringert ein gestaffelter Leistungszuschlag der Pflegekassen spürbar die Eigenanteile der Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen.
Ab Januar 2024 verringert ein gestaffelter Leistungszuschlag der Pflegekassen spürbar die Eigenanteile der Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen.
Pflegebedürftige Menschen in vollstationärer Pflegeeinrichtung erhalten seit dem 1. Januar 2024 einen erhöhten "Leistungszuschlag" auf die pflegebedingten Kosten. Laut Verbraucherzentrale.de wurden diese Zuschläge gestaffelt, sodass sie mit zunehmender Aufenthaltsdauer im Pflegeheim steigen. Für Heimbewohner:innen, die bis zu 12 Monate in einer Pflegeeinrichtung gelebt haben, übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten. Bei einem Aufenthalt von mehr als 36 Monaten kann dieser Zuschuss auf bis zu 75 Prozent ansteigen. Diese finanzielle Unterstützung wird direkt an das Pflegeheim überwiesen, um den Eigenanteil der Pflegebedürftigen zu verringern. Wichtig ist, dass diese Zuschläge nur für die Pflege- und Ausbildungskosten gelten, während die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten vollständig von den Heimbewohner:innen getragen werden müssen. Ein Antrag ist nicht erforderlich, da die Pflegekassen dies automatisch regeln.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
20.03.2025
G-BA beschließt Umsetzung neuer STIKO-Impfempfehlungen ab 2025
Der G-BA beschließt Umsetzung neuer STIKO-Impfempfehlungen ab 2025, Details und Gründe sind auf der G-BA-Website verfügbar.
Der G-BA beschließt Umsetzung neuer STIKO-Impfempfehlungen ab 2025, Details und Gründe sind auf der G-BA-Website verfügbar.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. März 2025 die Umsetzung der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) in die Schutzimpfungs-Richtlinie beschlossen. Dieser Schritt, der die Impfempfehlungen des frühen Jahres 2025 betrifft, tritt jedoch noch nicht in Kraft. Die genaue Umsetzung wird im Beschlusstext und den tragenden Gründen, die auf der Webseite des G-BA zum Download bereitstehen, detailliert erläutert. Quelle: g-ba.de.
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