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Finanzen und Versicherung
20.02.2025
Gesundheitswesen in Gefahr: Milliarden-Defizit bedroht Krankenkassen
Milliarden-Defizite gefährden Krankenkassen: Finanzielle Schieflage bedroht Stabilität im deutschen Gesundheitswesen, warnt DAK-Chef Andreas Storm.
Milliarden-Defizite gefährden Krankenkassen: Finanzielle Schieflage bedroht Stabilität im deutschen Gesundheitswesen, warnt DAK-Chef Andreas Storm.
Die finanziellen Defizite der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland bedrohen zunehmend die Stabilität des Gesundheitswesens. Wie Andreas Storm, Vorsitzender der DAK-Gesundheit, gegenüber der "Ärzte Zeitung" betonte, könnte das aktuelle Defizit von über sechs Milliarden Euro im Jahr 2024 zu einem Domino-Effekt führen, der die Zahlungsunfähigkeit mehrerer Krankenkassen nach sich zieht. Insbesondere wenn „ein halbes Dutzend Krankenkassen mit deutlich über einer Million Versicherten“ betroffen sein sollte, drohe ein Zusammenbruch ähnlich der Bankenkrise von 2008. Gleichzeitig belasten mögliche rückwirkende Erhöhungen bei Krankenhausbudgets und Landesbasisfallwerten die Kassen um eine weitere Milliarde Euro. Storm fordert daher dringende politische Maßnahmen, um schnell eine Stabilisierung zu erreichen. Ebenso prognostiziert er ähnliche Herausforderungen für die Pflegeversicherung, deren Defizit für 2024 bei 1,54 Milliarden Euro erwartet wird.
G-BA bewertet Aztreonam/Avibactam: Neuer Beschluss zur Nutzenbewertung
G-BA beschließt Nutzenbewertung von Aztreonam/Avibactam zur Anwendung bei bakteriellen Infektionen, entscheidend für Fachkräfte und die pharmazeutische Industrie.
G-BA beschließt Nutzenbewertung von Aztreonam/Avibactam zur Anwendung bei bakteriellen Infektionen, entscheidend für Fachkräfte und die pharmazeutische Industrie.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. Februar 2025 einen Beschluss zur Nutzenbewertung von Aztreonam/Avibactam gefasst. Dieser Beschluss, der am selben Tag in Kraft trat, betrifft die Anwendung des Arzneimittels bei verschiedenen bakteriellen Infektionen. Die Bewertung wurde gemäß § 35a des Sozialgesetzbuches V im Rahmen der Arzneimittel-Richtlinie, speziell in Anlage XII, durchgeführt. Die genaue Nutzenbewertung bezieht sich auf den zusätzlichen Nutzen des Medikaments in unterschiedlichen Indikationsgebieten. Der Beschluss sowie die tragenden Gründe sind auf der Webseite des G-BA als PDF-Dokumente verfügbar. Solche Entscheidungen des G-BA sind von besonderem Interesse für Fachkräfte im Gesundheitswesen sowie für die pharmazeutische Industrie, die an der Entwicklung und Bewertung neuer Arzneimittel beteiligt sind.
„Pflegekompetenzgesetz: Pflegekräfte übernehmen mehr Verantwortung“
Pflegekompetenzgesetz stärkt Pflegekräfte: Mehr Verantwortung und erweiterte Handlungsspielräume in der Patientenversorgung zur Bewältigung des steigenden Bedarfs.
Pflegekompetenzgesetz stärkt Pflegekräfte: Mehr Verantwortung und erweiterte Handlungsspielräume in der Patientenversorgung zur Bewältigung des steigenden Bedarfs.
Angesichts des wachsenden Pflegebedarfs und der steigenden Zahl von Pflegebedürftigen plant die Bundesregierung, die Kompetenzen von Pflegefachkräften durch das Pflegekompetenzgesetz zu erweitern. Der Gesetzentwurf (20/14988) sieht vor, die Rahmenbedingungen für professionelle Pflegekräfte zu verbessern. Ende 2023 lag die Zahl der Pflegebedürftigen bei etwa 5,6 Millionen und soll Prognosen zufolge bis 2030 auf etwa 6,1 Millionen steigen. Langfristig werden sogar 7,5 Millionen erwartet. Mit dieser Gesetzesinitiative sollen Pflegefachkräfte eigenverantwortlich umfangreichere Leistungen erbringen dürfen, die bisher Ärzten vorbehalten waren, um insbesondere das Management chronischer Erkrankungen zu verbessern. Das Gesetz soll es Pflegefachpersonen ermöglichen, im Rahmen ihrer Qualifikationen Heilkunde auszuüben und spezifische Aufgaben im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung eigenverantwortlich zu übernehmen. Fachkräfte sollen zusätzliche heilkundliche Kompetenzen durch Ausbildung oder Weiterbildung erwerben können. Die Informationen stammen vom Deutschen Bundestag.
Verfassungsgericht bestätigt Corona-Impfpflicht in Pflegeeinrichtungen
Das Verfassungsgericht bestätigt die Corona-Impfpflicht in Pflegeeinrichtungen und stärkt so den Schutz von Risikogruppen vor weiteren Debatten in dieser Sache.
Das Verfassungsgericht bestätigt die Corona-Impfpflicht in Pflegeeinrichtungen und stärkt so den Schutz von Risikogruppen vor weiteren Debatten in dieser Sache.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage, die sich gegen die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht richtete, abgewiesen. Die Karlsruher Entscheidung dämpft die Kritik an der 2022 eingeführten Maßnahme. Laut Gericht ist die Wirksamkeit der Impfungen entscheidend, da sie trotz eines geringeren als erhofften Schutzes nicht unsinnig werden. Die Abweisung der Vorlage unterstreicht die Bedeutung der Impfpflicht in Einrichtungen und weist darauf hin, dass bestehende Zweifel an der Effektivität der Impfungen nicht deren Nutzen für den Schutz von Risikogruppen infrage stellen. Wie aerztezeitung.de berichtet, kommt die Entscheidung inmitten anhaltender Debatten über die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
20.02.2025
G-BA strafft Genehmigungsprozess für Hilfsmittel bei komplexen Fällen
Der G-BA vereinfacht den Genehmigungsprozess für individuell angepasste Hilfsmittel bei komplexen Bedarfen, um die Versorgung zu beschleunigen.
Der G-BA vereinfacht den Genehmigungsprozess für individuell angepasste Hilfsmittel bei komplexen Bedarfen, um die Versorgung zu beschleunigen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Hilfsmittel-Richtlinie angepasst, um den Prüf- und Genehmigungsprozess für Hilfsmittel bei Versicherten mit komplexen Bedarfen zu vereinfachen. Mit den Änderungen sollen die Verfahren gestrafft werden, insbesondere wenn es um individuell angepasste Hilfsmittel für Personen mit schweren Behinderungen geht. Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA, betonte die Bedeutung schneller Leistungsentscheidungen, insbesondere für Kinder und Jugendliche in der Entwicklung. Durch die neuen Vorgaben, die Verordnungsvoraussetzungen und Inhalte klarer definieren, sollen Krankenkassen den Bedarf zügiger genehmigen können. Die Neuerungen sollen auch Unsicherheiten bei der Auswahl der Sozialleistungsträger mindern, was Verordnungen nicht verzögern soll. Der G-BA erwartet, dass die Richtlinie nach einer Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit in Kraft tritt. Die Änderungen sollen den bürokratischen Aufwand verringern und eine schnellere Versorgung sicherstellen.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
20.02.2025
Charité-Chef warnt vor Gelassenheit beim demografischen Wandel
Charité-Chef Heyo Kroemer warnt vor Nachlässigkeit beim demografischen Wandel und kritisiert Berlins Sparpläne, fordert mehr Fokus auf Krankenhausreform.
Charité-Chef Heyo Kroemer warnt vor Nachlässigkeit beim demografischen Wandel und kritisiert Berlins Sparpläne, fordert mehr Fokus auf Krankenhausreform.
Der Vorstandsvorsitzende der Charité, Heyo Kroemer, äußerte sich im Gespräch mit der Ärzte Zeitung besorgt über die Gelassenheit Deutschlands beim demografischen Wandel. Im Interview kritisierte er die Sparpläne des Berliner Senats und betonte die Bedeutung der Krankenhausreform angesichts der wachsenden Herausforderungen in der Versorgung. Kroemer sieht den demografischen Wandel als eine tickende Zeitbombe, die in der Politik und im Gesundheitswesen mehr Aufmerksamkeit erfordert. Seine Aussagen werfen ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit, sich verstärkt mit den langwierigen Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auseinanderzusetzen. Die Ärzte Zeitung berichtet hierzu exklusiv über Kroemers Perspektiven und schlägt eine Brücke zur aktuellen Debatte um die Reform des Gesundheitssystems.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
20.02.2025
Gesetzentwurf: Bundesfachstelle soll Suizidprävention stärken
Eine neue Bundesfachstelle soll durch Ausbau von Hilfestrukturen und Aufklärung die Suizidprävention stärken und die Zahl der Suizide in Deutschland reduzieren.
Eine neue Bundesfachstelle soll durch Ausbau von Hilfestrukturen und Aufklärung die Suizidprävention stärken und die Zahl der Suizide in Deutschland reduzieren.
Mit einem Ausbau von Hilfestrukturen soll die Zahl der Suizide und Suizidversuche nachhaltig gesenkt werden. Die Suizidprävention soll durch Information, Aufklärung, Forschung und Unterstützung verbessert werden, heißt es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Laut Angaben des Deutschen Bundestages sei die Suizidalität ein gesamtgesellschaftliches Problem. Jährlich seien in Deutschland mehr als 9.000 Suizide zu beklagen, in den Jahren 2022 und 2023 sogar mehr als 10.000. Die Suizidversuche würden auf mindestens 100.000 pro Jahr geschätzt. Der Gesetzentwurf sieht die Errichtung einer Bundesfachstelle für Suizidprävention im Bundesgesundheitsministerium vor, die zielgerichtete und evidenzbasierte Initiativen konzipieren und umsetzen soll. Zudem sollen Informationen zu Suizidalität und Hilfsangeboten für die Öffentlichkeit bereitgestellt werden. Ein bundesweit einheitliches Krisendienstsystem ist ebenfalls Bestandteil des Plans.
Verfassungsgericht stärkt Gleichbehandlung in Tarifverträgen der Pflege
Das Bundesverfassungsgericht fordert Gleichbehandlung in Pflegetarifverträgen, was bedeutende Änderungen für Kliniken und Pflegeeinrichtungen mit sich bringen könnte.
Das Bundesverfassungsgericht fordert Gleichbehandlung in Pflegetarifverträgen, was bedeutende Änderungen für Kliniken und Pflegeeinrichtungen mit sich bringen könnte.
Das Bundesverfassungsgericht hat ein tarifrechtliches Urteil gefällt, das bedeutende Auswirkungen für die Zukunft haben könnte. In ihrer Entscheidung betonen die Karlsruher Richter, dass Tarifvertragsparteien an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden sind. Diese Feststellung hat dabei nicht nur Relevanz für allgemeine Arbeitsverhältnisse, sondern betrifft ausdrücklich auch Kliniken und Praxen. Fachkräfte in der Pflege sowie Führungskräfte von Altenheimen und Pflegediensten sollten sich auf mögliche Anpassungen ihrer tariflichen Vereinbarungen einstellen, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Diese Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit, fairere Arbeitsbedingungen in allen Bereichen des Gesundheitswesens zu schaffen und könnte Impulse für künftige Tarifverhandlungen geben. Wie berichtet wird, hat das Urteil des höchsten deutschen Gerichts das Potenzial, die Branche nachhaltig zu prägen, berichtet die 'Ärzte Zeitung'.
Ausbildung, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel
19.02.2025
Pflegedienste in NRW: Insolvenz-Welle löst Kritik an Landesregierung aus
In NRW melden 20 Pflegedienste Insolvenz an; SPD kritisiert die Landesregierung und fordert mehr Investitionsförderung zur Stabilisierung der Pflegebranche.
In NRW melden 20 Pflegedienste Insolvenz an; SPD kritisiert die Landesregierung und fordert mehr Investitionsförderung zur Stabilisierung der Pflegebranche.
In Nordrhein-Westfalen mussten im vergangenen Jahr 20 ambulante Pflegedienste Insolvenz anmelden, berichtet die Ärzte Zeitung. Insgesamt gaben 33 Pflegeanbieter ihren Betrieb auf. Diese Entwicklung ruft Kritik der oppositionellen SPD hervor, die die Landesregierung in der Verantwortung sieht, mehr in die Investitionsförderung des Pflegebereichs zu investieren. Der Rückgang der Pflegeanbieter zeigt, dass die finanzielle Lage in der Pflegebranche zunehmend schwieriger wird, was sowohl Fachkräfte aus der Pflege als auch Angehörige von Pflegebedürftigen betrifft. Die Forderungen der SPD unterstreichen die Notwendigkeit staatlicher Maßnahmen, um die Pflegeinfrastruktur zu stärken und zukünftige Insolvenzen zu verhindern. Diese Entwicklungen sind besonders besorgniserregend für Führungskräfte von Altenheimen und Pflegediensten, die auf stabile Rahmenbedingungen angewiesen sind, um ihre Dienstleistung zuverlässig anbieten zu können.
Elektronische Patientenakte: Regierung sieht keine Sicherheitsbedenken
Die Regierung sieht keine Sicherheitsbedenken bei der Einführung der elektronischen Patientenakte, die im April bundesweit startet, trotz Warnungen von Experten.
Die Regierung sieht keine Sicherheitsbedenken bei der Einführung der elektronischen Patientenakte, die im April bundesweit startet, trotz Warnungen von Experten.
Die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) steht kurz bevor und die Bundesregierung betont, dass es keine Sicherheitsbedenken dabei gebe, diese Akte in Praxen, Krankenhäusern, Apotheken und für Patienten zu nutzen. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke wurde erklärt, dass die Hinweise des Chaos Computer Clubs Ernst genommen werden. Das Bundesgesundheitsministerium und die gematik arbeiten eng mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zusammen, um technische Lösungen gegen Angriffsszenarien rechtzeitig zur ePA-Ausgabe im April zu etablieren. Zu den Verbesserungen gehört unter anderem die Schärfung der Prozesse bei der Herausgabe und Sperrung von Signatur- und Siegelkarten. Zudem sind Monitoring und Anomalie-Erkennung vorgesehen, berichtet die Ärzte Zeitung.
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