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Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
10.10.2025
Neues Forschungsdatenzentrum in Berlin revolutioniert Gesundheitsforschung
Ein neues Forschungsdatenzentrum in Berlin öffnet gesicherten Zugang zu 15 Jahren Krankenkassendaten und verspricht Fortschritte in der Gesundheitsforschung.
Ein neues Forschungsdatenzentrum in Berlin öffnet gesicherten Zugang zu 15 Jahren Krankenkassendaten und verspricht Fortschritte in der Gesundheitsforschung.
Mit der Eröffnung des Forschungsdatenzentrums Gesundheit in Berlin hat Gesundheitsministerin Nina Warken einen bedeutenden Schritt für die Forschung auf Basis von Diagnosedaten markiert. Untergebracht am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), bietet das Zentrum erstmals gesicherte Zugangsmöglichkeiten zu 15 Jahren gesammelter Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenversicherung für die Forschung. Diese Entwicklung stellt laut Warken, die sich in der Bundespressekonferenz äußerte, einen Paradigmenwechsel dar. Professor Karl Broich vom BfArM betonte die hohen Datenschutzstandards und die potenziellen Vorteile der Nutzung dieser Daten, um Krankheiten besser zu verstehen und die Arzneimittelentwicklung zu beschleunigen. Die Daten, die Informationen zu Diagnosen, Therapien und Krankenhausaufenthalten umfassen, sind pseudonymisiert und stehen Forschungseinrichtungen auf Antrag zur Verfügung. Diese Daten sollen helfen, die Gesundheitsversorgung zu verbessern, wie auch Stefanie Stoff-Ahnis vom GKV-Spitzenverband in ihrer Stellungnahme unterstrich. (Quelle: aerztezeitung.de)
BGH: Keine Haftung für Ärzte bei Corona-Impfungen - Staat in Pflicht
Der BGH entschied: Ärzte haften nicht für Corona-Impfschäden, da bis April 2023 der Staat im Rahmen einer hoheitlichen Aufgabe verantwortlich war.
Der BGH entschied: Ärzte haften nicht für Corona-Impfschäden, da bis April 2023 der Staat im Rahmen einer hoheitlichen Aufgabe verantwortlich war.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Ärzte nicht für mögliche Schäden durch Coronaimpfungen haften. Stattdessen liegt die Verantwortung beim Staat, da die Coronaimpfungen bis zum 7. April 2023 als hoheitliche Aufgabe ausgeführt wurden. Eine Klage eines Mannes gegen eine Dortmunder Ärztin, die bei ihm nach einer dritten Impfung eine Herzkrankheit festgestellt hatte, wurde abgewiesen. Der Kläger hatte behauptet, die Impfung sei fehlerhaft verabreicht und er sei nicht ausreichend aufgeklärt worden. Seine Forderung nach Schmerzensgeld wurde durch alle Instanzen abgelehnt. Der BGH stellte klar, dass niedergelassene Ärzte als Erfüllungsgehilfen des Staates agierten und daher nur eine Haftung des Staates in Betracht komme. Die Impfungen fanden im Rahmen der "Corona-Impfkampagne" des Bundesgesundheitsministeriums statt, die nicht nur die Geimpften, sondern auch die Erhaltung zentraler staatlicher Funktionen schützen sollte (Quelle: aerztezeitung.de).
Kein Erstattungsanspruch für Lohnkosten bei Corona-Quarantäne
Keine Erstattung für Lohnkosten bei Quarantäne: Bundesgericht urteilt gegen Arbeitgeberansprüche bei symptomlosen Infektionen.
Keine Erstattung für Lohnkosten bei Quarantäne: Bundesgericht urteilt gegen Arbeitgeberansprüche bei symptomlosen Infektionen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Arbeitgebern, darunter niedergelassene Ärzte, keine Erstattung für Lohnfortzahlungen während der Corona-Quarantäne ihrer Mitarbeiter zusteht. Dies gelte auch bei symptomlosen Infektionen. Im Fall einer Minijobberin, die sich symptomlos in Quarantäne befand, wies das Gericht die Klage einer Arbeitgeberin ab, die eine Erstattung der Lohnkosten verlangte. Trotz mehrfacher Impfungen sei die Infektion als Krankheit anzusehen, die Arbeitsunfähigkeit begründe. Das Bundesarbeitsgericht kam zu einem ähnlichen Urteil. Ein weiteres Urteil betrifft Selbstständige ohne Impfschutz: Einem Selbstständigen wurde eine Entschädigung wegen Quarantäne verweigert, da er die Möglichkeit einer Impfung ungenutzt ließ. Das Gericht argumentierte, die bloße Existenz einer Impfoption sei ausreichend, auch wenn diese die Infektion nicht sicher verhindern könne. Quelle: "Ärzte Zeitung"
Digitale Plattformen prägen Deutschlands Gesundheitsrecherche deutlich
Digitale Plattformen dominieren die Gesundheitsrecherche in Deutschland, doch Zweifel an der Verlässlichkeit der Informationen bleiben bestehen.
Digitale Plattformen dominieren die Gesundheitsrecherche in Deutschland, doch Zweifel an der Verlässlichkeit der Informationen bleiben bestehen.
Eine aktuelle Analyse der Bertelsmann Stiftung verdeutlicht den wachsenden Einfluss digitaler Plattformen auf die Gesundheitsrecherche in Deutschland. So haben 87 Prozent der von forsa befragten 2000 Bundesbürger angegeben, online nach gesundheitlichen Informationen zu suchen. Besonders Frauen und Menschen mit höherem Bildungsgrad nutzen das Internet häufig zur Gesundheitsrecherche. Innerhalb der digitalen Kanäle sind Suchmaschinen mit 87 Prozent am gefragtesten, gefolgt von Gesundheitsportalen mit 54 Prozent. Der Einsatz von KI-Chatbots stieg ebenfalls, wobei inzwischen 40 Prozent der Befragten auf diese Technologie zurückgreifen, berichtet die Ärzte Zeitung. Dennoch hegen viele Nutzer Zweifel an der Verlässlichkeit solcher digitalen Angebote: 59 Prozent der Befragten fühlten sich in sozialen Medien falsch informiert, 47 Prozent bei Suchmaschinen und 41 Prozent bei KI-Chatbots. Nur 26 Prozent empfanden Gesundheitsportale als irreführend. Daniela Schwarzer von der Bertelsmann Stiftung betont die Notwendigkeit verlässlicher Online-Informationsquellen.
Landessozialgericht Halle: Klare Nachweise für Hauptdiagnosen bei Abrechnungen nötig, um finanzielle und administrative Folgen für Krankenhäuser zu vermeiden.
Landessozialgericht Halle: Klare Nachweise für Hauptdiagnosen bei Abrechnungen nötig, um finanzielle und administrative Folgen für Krankenhäuser zu vermeiden.
Ein Krankenhaus darf nicht im Zweifelsfall eine Hauptdiagnose kodieren, wenn diese von vornherein ausgeschlossen ist, entschied das Landessozialgericht Halle. Die Richter betonten, dass eine unklare Alternative keine Ausnahme von der Regel ermöglicht und die gegebene Richtlinie strikt einzuhalten sei. Diese Entscheidung wirkt sich auf die Abrechnungspraxis der Krankenhäuser aus und könnte finanzielle und administrative Folgen haben. Die Meldung stammt von aerztezeitung.de.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
09.10.2025
Einweihung des FDZ Gesundheit: Neue Ära für Gesundheitsforschung
Das neue FDZ Gesundheit bietet eine zentrale Plattform für sichere Gesundheitsforschung und markiert einen Fortschritt für datengestützte Prävention und Therapie.
Das neue FDZ Gesundheit bietet eine zentrale Plattform für sichere Gesundheitsforschung und markiert einen Fortschritt für datengestützte Prävention und Therapie.
Das Bundesgesundheitsministerium hat heute das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) eingeweiht. Es bietet zukünftig eine zentrale Infrastruktur zur sicheren Bereitstellung und Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betonte die Bedeutung des Zentrums für ein datengestütztes Gesundheitswesen, das Erkenntnisse für präzisere Präventionsmaßnahmen und effizientere Therapien liefern könne. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) betreut das Zentrum, das bereits pseudonymisierte Daten von GKV-Versicherten von 2009 bis 2023 enthält. Der Zugang wird streng kontrolliert und ist an medizinische Forschungszwecke gebunden. Dies markiert einen Fortschritt für die Gesundheitsforschung in Deutschland unter Beachtung höchster Datenschutzstandards.
AOK fordert bessere rechtliche Regelungen für Akteneinsicht von Patienten
Der AOK-Bundesverband fordert klare gesetzliche Regelungen für einen verbesserten Zugang zu Patientenakten, um Hürden und rechtliche Unklarheiten abzubauen.
Der AOK-Bundesverband fordert klare gesetzliche Regelungen für einen verbesserten Zugang zu Patientenakten, um Hürden und rechtliche Unklarheiten abzubauen.
Patientinnen und Patienten stoßen häufig auf Hürden, wenn sie Einsicht in ihre Krankenakte nehmen wollen. Der AOK-Bundesverband verlangt rechtliche Nachbesserungen, sowohl bei der Akteneinsicht als auch bei der Entlastung der Beweislast im Schadensfall. Eine Umfrage unter knapp 3.300 Personen zeigt, dass viele erheblichen Aufwand betreiben müssen, um ihre Akten zu erhalten. Ein Drittel benötigte Unterstützung, vielfach durch die Krankenkasse oder rechtliche Beratung. Fast 15 Prozent waren sich ihres Rechts auf Einsicht nicht bewusst. 16 Prozent der Befragten fanden die Akten unvollständig vor, oft fehlten Befunde oder Laborwerte. Dr. Carola Reimann vom AOK-Bundesverband fordert daher rechtliche Konsequenzen, falls Einsicht grundlos verwehrt wird, und eine gesetzliche Regelung zur Aufbereitung der Akten. Die AOK-Gemeinschaft fordert zudem, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur kostenlosen Bereitstellung der Patientenakte in nationales Recht zu übertragen. (Quelle: aerztezeitung.de)
Bundeskabinett beschließt Erhöhung der Sozialversicherungsgrenzen 2026
Das Bundeskabinett hat der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für 2026 zugestimmt, was vor allem Gutverdiener und ihre Sozialversicherungen betrifft.
Das Bundeskabinett hat der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für 2026 zugestimmt, was vor allem Gutverdiener und ihre Sozialversicherungen betrifft.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen für 2026 beschlossen, wie die "Ärztezeitung" berichtet. Demnach wird die Bemessungsgrenze für die gesetzlichen Krankenkassen um 300 Euro auf 5812,50 Euro pro Monat angehoben. Dies betrifft in erster Linie Gutverdiener, deren Einkommen über der bisherigen Grenze von 5512,50 Euro lag. Änderungen gibt es auch bei der Versicherungspflichtgrenze, die auf 6450 Euro pro Monat erhöht wird, was den Wechsel in die Private Krankenversicherung ermöglicht. Für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung ist eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf 8450 Euro monatlich vorgesehen. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus und wird voraussichtlich in der Sitzung am 17. Oktober erfolgen.
Kabinett beschließt neue Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2026
Das Kabinett hat die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 beschlossen, was besonders Einkommensstarke betrifft. Änderungen basieren auf gestiegenen Löhnen.
Das Kabinett hat die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 beschlossen, was besonders Einkommensstarke betrifft. Änderungen basieren auf gestiegenen Löhnen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) teilt mit, dass das Bundeskabinett am 8. Oktober 2025 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 beschlossen hat. Diese Verordnung aktualisiert die entscheidenden Rechengrößen der Sozialversicherung, einschließlich der Beitragsbemessungsgrenzen. Diese Anpassung erfolgt gemäß gesetzlicher Bestimmungen auf Basis der Lohn- und Gehaltsentwicklung pro Arbeitnehmer im Jahr 2024, die eine Steigerung von 5,16 Prozent verzeichnete. Ziel der Fortschreibung ist die Wahrung der Beitragsbasis sowie das Leistungsniveau der Sozialversicherungen. Diese Änderungen betreffen insbesondere jene, deren Einkommen bisher die Beitragsbemessungsgrenzen überschritten hat, sodass für die Mehrzahl der Versicherten keine Veränderung eintritt. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Zustimmung des Bundesrats zur Verordnung einzuholen.
„Lange Nacht des Impfens“: Apotheken und Praxen impfen bis 23 Uhr
„Lange Nacht des Impfens“: Apotheken und Praxen bieten bis 23 Uhr flexible Impfaktionen für Grippe und Corona ohne Termin.
„Lange Nacht des Impfens“: Apotheken und Praxen bieten bis 23 Uhr flexible Impfaktionen für Grippe und Corona ohne Termin.
An diesem Mittwoch öffnen zahlreiche Apotheken und Arztpraxen in Deutschland im Rahmen der "Langen Nacht des Impfens" ihre Türen auch zu späterer Stunde, um gegen Grippe und Corona zu impfen (Quelle: Spiegel.de). Die Impfungen sind ohne vorherige Terminvereinbarung möglich, und einige Einrichtungen bieten diese Leistungen bis 23 Uhr an. Interessierte sollten ihre Versichertenkarte, den Personalausweis und den Impfpass mitbringen. Die Veranstaltung wird bereits das dritte Jahr in Folge vom Bundesverband der Versorgungsapotheker organisiert, um die Impfsaison zu fördern und die Impfquoten zu erhöhen. Laut dem Robert Koch-Institut waren in der Saison 2023/2024 nur etwa 38 Prozent der über 60-Jährigen gegen Grippe geimpft, während die WHO eine Quote von 75 Prozent anstrebt. Auch bei den Covid-19-Auffrischimpfungen gibt es laut Fachleuten erheblichen Nachholbedarf. Die Stiko empfiehlt sowohl die Grippe- als auch die Corona-Impfung für verschiedene Risikogruppen.
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