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Medizin, Gesundheit und Prävention
16.04.2025
Daridorexant: Neue Insomnie-Therapie für Pflegefachkräfte relevant
Daridorexant bietet eine neue Insomnie-Therapie ohne Abhängigkeitsrisiko, wichtig für Pflegefachkräfte zur Behandlung chronischer Schlafstörungen in Pflegeeinrichtungen.
Daridorexant bietet eine neue Insomnie-Therapie ohne Abhängigkeitsrisiko, wichtig für Pflegefachkräfte zur Behandlung chronischer Schlafstörungen in Pflegeeinrichtungen.
Seit der Einführung des dualen Orexin-Rezeptor-Antagonisten Daridorexant vor zwei Jahren steht eine Therapieoption für Erwachsene mit chronischer Insomnie zur Verfügung. Der Einsatz von Daridorexant ermöglicht es, viele der Nachteile bisher eingesetzter Wirkstoffe zu vermeiden, insbesondere das Risiko körperlicher Abhängigkeit. Die neue S3-Leitlinie zur Behandlung von Insomnie bei Erwachsenen, die kürzlich online verfügbar gemacht wurde, fokussiert sich auf die Wirksamkeit verschiedener psychotherapeutischer, medikamentöser und anderer Behandlungsoptionen. Diese Entwicklungen könnten für Pflegefachkräfte von Interesse sein, da Insomnie bei älteren Menschen in Pflegeeinrichtungen häufig vorkommt und innovative Behandlungsansätze erforderlicht. (Quelle: Ärzte Zeitung)
Kostenlose Hilfsmittel im Pflegeheim: Verbraucherzentrale klärt auf
Pflegeheime müssen bestimmte Hilfsmittel kostenfrei bereitstellen, während Krankenkassen für medizinisch notwendige Hilfsmittel zuständig sind. Verbraucherschützer klären auf.
Pflegeheime müssen bestimmte Hilfsmittel kostenfrei bereitstellen, während Krankenkassen für medizinisch notwendige Hilfsmittel zuständig sind. Verbraucherschützer klären auf.
Pflegeheime sind gesetzlich verpflichtet, ihren Bewohnern bestimmte Hilfsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen, die für die hauswirtschaftliche Versorgung und die Grundpflege notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise Duschhilfen, Mobilitätshilfen wie Rollatoren und lifte, Toilettenstühle sowie spezielle Betten. Diese Kosten sind im Pflegesatz oder in den Investitionskosten des Heims enthalten, so die Verbraucherzentrale. Individuell benötigte, medizinisch notwendige Hilfsmittel hingegen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkassen. Diese stellen beispielsweise Windelhosen bei Inkontinenz oder angepasstes Equipment wie Hörgeräte und Prothesen bereit. Der Grenzverlauf zwischen den Zuständigkeiten von Pflegeheimen und Krankenkassen ist jedoch nicht immer eindeutig, was in der Praxis zu Konflikten führen kann. Ein von der Verbraucherzentrale empfohlener Abgrenzungskatalog soll für mehr Klarheit sorgen. Im Streitfall können Betroffene sich an Zivil- oder Sozialgerichte wenden.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
16.04.2025
WHO einigt sich auf internationalen Pandemie-Vertrag: Prävention stärken
Die WHO beschließt internationalen Pandemie-Vertrag zur Stärkung der Prävention und fairen Verteilung von Schutzmaterial und Impfstoffen in künftigen Gesundheitskrisen.
Die WHO beschließt internationalen Pandemie-Vertrag zur Stärkung der Prävention und fairen Verteilung von Schutzmaterial und Impfstoffen in künftigen Gesundheitskrisen.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen internationalen Pandemie-Vertrag unter Dach und Fach gebracht, um für künftige Gesundheitsnotlagen besser gewappnet zu sein. Epochal chaotische Zustände bei der Beschaffung von Schutzmaterialien sowie die ungerechte Impfstoffverteilung sollen mit diesem Abkommen vermieden werden, berichtet die Ärzte Zeitung. Ziel ist es zudem, die Prävention tödlicher Erreger zu stärken. Nach Angaben der Impfstoffinitiative CEPI sei die Wahrscheinlichkeit, dass die heutige Generation eine weitere Pandemie erlebt, bei 38 Prozent. Hauptursachen sind die Ausbreitung der menschlichen Siedlungen in bisher naturnahe Lebensräume und der Klimawandel. Im Rahmen des Abkommens haben sich die Länder verpflichtet, ihre Gesundheitssysteme zu stärken und die Verfügbarkeiten von Schutzmaterial, Medikamenten und Impfstoffen für alle sicherzustellen. Die USA bleiben jedoch außen vor. Die WHO plant, den Vertrag im Mai endgültig anzunehmen, nachdem noch einige Details ausgehandelt werden müssen.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
16.04.2025
Lauterbach begrüßt historisches Pandemieabkommen der WHO-Mitgliedstaaten
Bundesgesundheitsminister Lauterbach lobt das historische WHO-Pandemieabkommen, das schnelleren Informationsaustausch und Zugang zu Impfstoffen garantiert.
Bundesgesundheitsminister Lauterbach lobt das historische WHO-Pandemieabkommen, das schnelleren Informationsaustausch und Zugang zu Impfstoffen garantiert.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat die Einigung der Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf ein internationales Pandemieabkommen begrüßt. Lauterbach erklärte, diese Einigung könne ohne Übertreibung als historisch bewertet werden. Der Vertrag garantiere, dass Informationen über Viren oder Erreger mit Pandemiepotenzial schneller geteilt werden, um zügig reagieren zu können. Im Gegenzug erhalten betroffene Länder schneller Impfstoffe und Medikamente. Diese Vereinbarung, die in drei Jahren Verhandlungen entstanden ist, sei eine Win-Win-Situation für die gesamte Welt. Der Minister gratulierte dem Generaldirektor der WHO, Dr. Tedros, und betonte, dass Deutschland den Prozess stets unterstützt habe. Damit seien die Länder für kommende Pandemien besser vorbereitet. Das Abkommen muss noch von der Weltgesundheitsversammlung im Mai angenommen werden und wird weitere Verhandlungen erfordern.
Ärzteverbände begrüßen ePA-Roll-out, erwarten jedoch verhaltenen Start
Ärzteverbände unterstützen den ePA-Roll-out im April, rechnen jedoch mit einem zögerlichen Start, während der Hausärzteverband die Freiwilligkeit der Nutzung begrüßt.
Ärzteverbände unterstützen den ePA-Roll-out im April, rechnen jedoch mit einem zögerlichen Start, während der Hausärzteverband die Freiwilligkeit der Nutzung begrüßt.
Die Ärzteverbände begrüßen den für Ende April geplanten bundesweiten Roll-out der elektronischen Patientenakte (ePA), berichten jedoch, dass ein fulminanter Start nicht erwartet wird. Laut aerztezeitung.de, unterstützt der Hausärzteverband den Vorstoß des Ministers, der die Freiwilligkeit der Nutzung vorerst beibehält. Diese Entscheidung sieht zumindest eine Krankenkasse kritisch. Die elektronische Patientenakte soll bundesweit ab dem 29. April genutzt werden können und ist ab Oktober in Arztpraxen und Kliniken verpflichtend. Fachkräfte stehen nun vor der Aufgabe, sich auf die flächendeckende Einführung dieser digitalen Neuerung vorzubereiten.
WHO beschließt Pandemievertrag ohne USA: Ziel ist gerechte Impfverteilung
Die WHO beschließt ohne USA einen Pandemievertrag, um durch faire Impfverteilung und Technologietransfer künftiges Chaos zu verhindern.
Die WHO beschließt ohne USA einen Pandemievertrag, um durch faire Impfverteilung und Technologietransfer künftiges Chaos zu verhindern.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen internationalen Pandemievertrag verabschiedet, um aus den chaotischen Erfahrungen der Corona-Pandemie zu lernen. Laut der Ärzte Zeitung fehlen die USA bei diesem Abkommen. Ziel des Vertrags ist es, zukünftige Panik zu vermeiden, indem die Beschaffung von Schutzmaterial geregelt und die Impfstoffverteilung gerecht gestaltet wird. Wichtige Aspekte sind die Prävention von Krankheitsausbrüchen, Zugang zu Schutzmaterial und Impfstoffen für alle Länder sowie der Technologietransfer in die Pharmaindustrie. Pharmaunternehmen sollen einen Teil ihrer Produktion für ärmere Länder bereitstellen. Der Vertrag muss noch von mindestens 60 Ländern ratifiziert werden, um in Kraft zu treten. Die Einhaltung kann nicht mit Strafmaßnahmen durchgesetzt werden.
Bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte am 29. April
Ab 29. April wird die elektronische Patientenakte bundesweit eingeführt, verpflichtend für Praxen, aber freiwillig für Patienten, meldet die Ärzte Zeitung.
Ab 29. April wird die elektronische Patientenakte bundesweit eingeführt, verpflichtend für Praxen, aber freiwillig für Patienten, meldet die Ärzte Zeitung.
Am 29. April startet die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit, wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in einem Brief an die Digitalagentur Gematik mitteilte, berichtet die Ärzte Zeitung. Diese digitale Lösung, die seit Januar von rund 70 Millionen gesetzlich Versicherten genutzt wird, wird ab Oktober für Praxen und Kliniken verpflichtend. Für die Patienten bleibt die Nutzung freiwillig, außer man widerspricht aktiv. Die ePA speichert unter anderem Arztbriefe und Laborwerte. Praxen und Apotheken erhalten Zugriff, sofern die Krankenversicherungskarte eingelesen wird. In Pilotregionen wurde die ePA bereits getestet, wobei Sicherheitsbedenken laut der Ärzte Zeitung inzwischen ausgeräumt seien.
Elektronische Patientenakte ab April bundesweit verfügbar und ab Oktober Pflicht
Ab April startet die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte, ab Oktober wird sie für Arztpraxen und Krankenhäuser verpflichtend.
Ab April startet die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte, ab Oktober wird sie für Arztpraxen und Krankenhäuser verpflichtend.
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll ab dem 29. April bundesweit einsatzbereit sein, wie der scheidende Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mitteilte. Ab Oktober wird die Nutzung der ePA für Arztpraxen und Krankenhäuser verpflichtend. Lauterbach betonte die Bedeutung dieses Schrittes als das größte Digitalisierungsprojekt in Deutschland seit 20 Jahren. Er erklärte, dass die ePA Leben retten und die Forschung fördern werde. Seit Januar haben 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland Zugang zur ePA, die bereits in drei Testregionen erprobt wurde. Die positiven Ergebnisse aus diesen Modellregionen haben gezeigt, dass die Technologie funktioniert und einen echten Nutzen bietet, etwa durch eine Medikationsübersicht und einen schnellen Zugriff auf Patientendaten. Lauterbach versicherte, dass alle Sicherheitsprobleme, die vom Chaos Computer Club aufgedeckt wurden, behoben sind. Dies berichtete die Ärzte Zeitung.
EU genehmigt Alzheimer-Medikament Lecanemab unter strengen Auflagen
Die EU genehmigt das Alzheimer-Medikament Lecanemab unter strengen Auflagen für bestimmte Patientengruppen.
Die EU genehmigt das Alzheimer-Medikament Lecanemab unter strengen Auflagen für bestimmte Patientengruppen.
Das Tauziehen um die Zulassung des Alzheimer-Medikaments Lecanemab in der EU ist abgeschlossen. Die EU-Kommission hat dem von Eisai und Biogen entwickelten Medikament grünes Licht unter strengen Auflagen erteilt, wie "Ärzte Zeitung" berichtet. Der Antikörper, der die Fortschreitung der Alzheimer-Erkrankung verlangsamen soll, steht nach einer ursprünglichen Ablehnung der Zulassungsempfehlung durch die EMA nun für eine bestimmte Patientengruppe zur Verfügung. Diese umfasst Erwachsene mit leichter kognitiver Beeinträchtigung und früher Alzheimer-Demenz, die keine oder nur eine Kopie des ApoE4-Gens haben und Amyloid-Beta-Plaques im Gehirn aufweisen.
RSV-Impfstoff schützt Senioren über drei Saisons effektiv vor Atemwegserkrankungen
Ein einziger RSV-Impfstoff schützt Senioren bis zu drei Saisons effektiv vor Atemwegserkrankungen, so eine internationale Studie.
Ein einziger RSV-Impfstoff schützt Senioren bis zu drei Saisons effektiv vor Atemwegserkrankungen, so eine internationale Studie.
In einer internationalen Phase-III-Studie wurde festgestellt, dass eine Einzeldosis eines RSV-Impfstoffs über drei aufeinanderfolgende Saisons hinweg signifikant das Risiko für RSV-bedingte Erkrankungen der unteren Atemwege bei älteren Menschen reduziert. Dies gilt auch für besonders gefährdete Gruppen, wie zum Beispiel Personen mit Vorerkrankungen. Die Ergebnisse der Studie unterstreichen die Effektivität der Impfung und könnten wichtige Auswirkungen auf zukünftige Impfstrategien für Ältere haben. Dies berichtete die Ärzte Zeitung (Quelle: aerztezeitung.de).
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