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Medizin, Gesundheit und Prävention
08.05.2025
Moderna-Kombi-Impfstoff zeigt starke Wirkung gegen Grippe und Covid-19
Moderna's mRNA-Kombi-Impfstoff bietet effektiven Schutz gegen Grippe und Covid-19 für Personen über 50 und könnte bald Doppelimpfungen vereinfachen.
Moderna's mRNA-Kombi-Impfstoff bietet effektiven Schutz gegen Grippe und Covid-19 für Personen über 50 und könnte bald Doppelimpfungen vereinfachen.
Laut einer neuen Studie, veröffentlicht im "Journal of the American Medical Association", zeigt der kombinierte mRNA-Impfstoff der US-Pharmafirma Moderna eine starke Immunantwort gegen Grippe und Covid-19 bei Personen über 50 Jahren. Der Kombi-Impfstoff, mRNA-1083, kombiniert den Schutz vor beiden Viren in einer einzigen Injektion, was bisher zwei separate Impfungen erforderte. Die klinische Phase-III-Studie zeigt, dass der neue Impfstoff gegenüber bestimmten Grippeviren eine gleichwertige oder bessere Wirkung hat und auch gegen das Coronavirus in etwa gleich effektiv ist wie der derzeitige Covid-19-Impfstoff Spikevax. Eine Anpassung an aktuelle Stämme von Grippe- und Sars-CoV-2-Viren wäre für den breiten Einsatz notwendig, jedoch sei dies mit Hilfe der mRNA-Technologie vergleichsweise einfach. Obwohl der Kombi-Impfstoff Impfreaktionen wie Müdigkeit hervorrufen kann, wurden keine schwerwiegenden Nebenwirkungen festgestellt. Eine flächendeckende Einführung hängt von der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) ab, berichtet der Spiegel.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
08.05.2025
Steigende Zahl Hochbetagter überlastet Kliniken: AOK fordert Maßnahmen
Die AOK fordert Maßnahmen gegen Kliniküberlastung, da der Anteil der über 80-Jährigen unter Patienten stark gestiegen ist. Ambulante Versorgung soll gestärkt werden.
Die AOK fordert Maßnahmen gegen Kliniküberlastung, da der Anteil der über 80-Jährigen unter Patienten stark gestiegen ist. Ambulante Versorgung soll gestärkt werden.
Die Zahl der hochbetagten Menschen in Deutschland steigt kontinuierlich, was das Gesundheitssystem vor große Herausforderungen stellt. Der WIdO-Krankenhaus-Report 2025 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK zeigt, dass der Anteil der über 80-Jährigen an den Krankenhauspatienten seit 2005 von 13 auf 22 Prozent gestiegen ist. Die durchschnittliche Verweildauer dieser Patientengruppe beträgt 8,1 Tage, was fast doppelt so viel ist wie bei jüngeren Erwachsenen. Gleichzeitig sind die Kosten für Krankenhausaufenthalte hochbetagter Menschen im Schnitt fast siebenmal so hoch wie bei den unter 60-Jährigen. Die AOK warnt vor einer Überlastung der Kliniken und fordert eine Stärkung der ambulanten Versorgung, um die steigenden Ausgaben zu kontrollieren. Forschungsergebnisse legen nahe, dass jährlich rund 1,4 Millionen Krankenhausaufenthalte durch bessere ambulante Betreuung vermieden werden könnten. Die AOK plädiert für eine stärkere Ambulantisierung der Versorgung, um den spezifischen Bedürfnissen hochbetagter Patienten besser gerecht zu werden (Quelle: Ärztezeitung).
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
08.05.2025
Krankenhaus-Report: Mehr ambulante Pflege für Hochaltrige im Fokus
Der Krankenhaus-Report 2025 betont die Notwendigkeit einer verstärkten ambulanten Pflege hochaltriger Patienten zur Entlastung der Kliniken und besseren Ressourcennutzung.
Der Krankenhaus-Report 2025 betont die Notwendigkeit einer verstärkten ambulanten Pflege hochaltriger Patienten zur Entlastung der Kliniken und besseren Ressourcennutzung.
Der Krankenhaus-Report 2025 vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) hebt die Bedeutung der ambulanten Versorgung für hochaltrige Patienten hervor. Dr. David Scheller-Kreinsen erklärt, dass der demografische Wandel zu einem Anstieg der über 80-Jährigen um etwa drei Millionen bis 2050 führen werde. Dies erfordere eine effiziente Nutzung begrenzter Ressourcen, indem weniger Klinikeinweisungen erfolgen und mehr auf ambulante Pflege gesetzt wird. Nicht-ärztliche Fachkräfte könnten hierbei bestimmte Leistungen übernehmen, um Hausärzte zu entlasten. Ziel sei es, die Schnittstelle zwischen ambulanter Akutversorgung und dem Pflegebereich zu verbessern, um vermehrte Krankenhausaufenthalte durch verbesserte Diagnostik und Betreuung in häuslicher Umgebung zu vermeiden. Regionen mit vielen Krankenhäusern verzeichnen mehr vermeidbare Klinikaufenthalte hochaltriger Menschen, was auf strukturelle Veränderungen und eine bessere Verzahnung der Versorgungsangebote hinweist. Diese Informationen basieren auf einem Interview mit Dr. Scheller-Kreinsen, das auf der Webseite der „Ärzte Zeitung“ erschienen ist.
Experten fordern verstärkte Prävention gegen Lungeninfektionen
Experten mahnen beim DGP-Kongress zu mehr Prävention gegen Lungeninfektionen – präventive Strategien sollen Pneumonie-Risiken deutlich verringern.
Experten mahnen beim DGP-Kongress zu mehr Prävention gegen Lungeninfektionen – präventive Strategien sollen Pneumonie-Risiken deutlich verringern.
Infektionskrankheiten der unteren Atemwege gehören zu den häufigsten Todesursachen. Beim DGP-Kongress betonte Professor Robert Bals aus Homburg die Notwendigkeit prophylaktischer Maßnahmen zur Verringerung des Pneumonierisikos. Laut Ärzte Zeitung sollte man gezielt solche präventiven Strategien entwickeln, um die Risiken signifikant zu senken.
Neuer mRNA-Impfstoff von Moderna vereint Grippe- und Covid-Schutz
Neuer kombinierter mRNA-Impfstoff von Moderna zeigt starke Wirkung gegen Grippe und Covid-19 und könnte Pflegeeinrichtungen durch eine vereinfachte Impfung entlasten.
Neuer kombinierter mRNA-Impfstoff von Moderna zeigt starke Wirkung gegen Grippe und Covid-19 und könnte Pflegeeinrichtungen durch eine vereinfachte Impfung entlasten.
Der kombinierte mRNA-Impfstoff der US-Firma Moderna gegen Grippe und Covid-19 zeigt in einer neuen Phase-III-Studie eine starke Immunantwort bei Menschen über 50 Jahren. Diese ist teils sogar besser als bei den bisher einzeln verabreichten Impfungen. Die Ergebnisse der Studie wurden im Fachblatt »Journal of the American Medical Association« veröffentlicht. Arbeitgeber wie Pflegeeinrichtungen könnten künftig davon profitieren, dass nur noch eine Impfung nötig ist, um vor beiden Erkrankungen zu schützen. Der Impfstoff muss allerdings noch an aktuelle Virusvarianten angepasst werden, was laut dem Immunologen Carsten Watzl, dank der mRNA-Technologie, relativ schnell möglich ist. Vor einem breiten Einsatz ist jedoch eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) notwendig. Ob der Impfstoff dann noch in diesem Herbst verfügbar sein wird, bleibt abzuwarten, aber er könnte die Impfquote steigern, da nur noch eine Spritze erforderlich ist. Quellen: DER SPIEGEL.
Pflegehilfen: 131 Euro Erstattung für haushaltsnahe Dienste nutzen
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 können 131 Euro monatlich für haushaltsnahe Dienste erstattet bekommen. Antragstellung bei der Pflegekasse erforderlich.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 können 131 Euro monatlich für haushaltsnahe Dienste erstattet bekommen. Antragstellung bei der Pflegekasse erforderlich.
Haushaltsnahe Dienstleistungen können für Pflegebedürftige, die mindestens Pflegegrad 1 haben, eine wertvolle Unterstützung im Alltag darstellen. Die Pflegekassen gewähren in vielen Fällen finanzielle Unterstützung, um solche Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass ein nach Landesrecht zugelassener Anbieter gewählt wird, was von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist. Bis zu 131 Euro monatlich können erstattet werden, jedoch müssen die Rechnungen zur Kostenerstattung bei der Pflegekasse eingereicht werden. Die Verbraucherzentrale rät, diese Unterstützung frühzeitig zu nutzen, um Überlastung und Unfälle zu vermeiden (Quelle: Verbraucherzentrale).
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
07.05.2025
Gesundheitsministerin Müller plant Umbau der Brandenburger Krankenhauslandschaft
Gesundheitsministerin Müller plant umfassenden Umbau der Brandenburger Krankenhauslandschaft, um bis zu 29 % der stationären Leistungen ambulant zu erbringen.
Gesundheitsministerin Müller plant umfassenden Umbau der Brandenburger Krankenhauslandschaft, um bis zu 29 % der stationären Leistungen ambulant zu erbringen.
Im Gesundheitsausschuss des Brandenburger Landtags hat Gesundheitsministerin Britta Müller den geplanten Umbau der Krankenhauslandschaft skizziert. Bis zu 29 Prozent der derzeit stationär erbrachten Klinikenleistungen sollen künftig ambulant geleistet werden. Laut IGES-Institut könnten dadurch in den Versorgungsgebieten Prignitz und Oberhavel erhebliche Kapazitäten freigesetzt werden, was auf landesweite Anpassungen der stationären und ambulanten Kapazitäten hindeutet. Ziel der Reform sei, alle Krankenhäuser als regionale Gesundheitsstandorte zu erhalten, wobei spezialisierte Leistungen verstärkt konzentriert und die Notfallversorgung gesichert werden sollen. Ministeriumsvertreter Michael Zaske betonte die Notwendigkeit, die ambulanten, stationären und Pflegekapazitäten neu zu denken. Eine Arbeitsgruppe des Paragrafen 90a-Gremiums berät dazu über Ermächtigungsregeln für Kliniken. Ab Mai können Krankenhäuser Anträge über ihre zukünftigen Leistungsgruppen stellen, die der Medizinische Dienst bis Ende 2026 prüft. Der neue Krankenhausplan soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten (Quelle: aerztezeitung.de).
Neue MPBetreibV: Klarheit bei Betreiberpflichten für Hilfsmittel
Neue MPBetreibV klärt Verantwortlichkeit bei Hilfsmitteln: Betreiberpflichten richten sich künftig nach Besitzverhältnissen, was Klarheit für Pflege und Lieferanten schafft.
Neue MPBetreibV klärt Verantwortlichkeit bei Hilfsmitteln: Betreiberpflichten richten sich künftig nach Besitzverhältnissen, was Klarheit für Pflege und Lieferanten schafft.
Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) wurde am 20. Februar 2025 aktualisiert und bringt wichtige Neuerungen für die Hilfsmittelversorgung mit sich. Eine wesentliche Änderung betrifft die Klärung der "Betreiberpflichten". Künftig hängt die Verantwortlichkeit dafür davon ab, wem das jeweilige Hilfsmittel gehört. Verbleibt das Hilfsmittel im Besitz des Versorgers, so ist dieser auch für die Betreiberpflichten verantwortlich. Wird das Hilfsmittel durch einen Dritten bereitgestellt, fallen die Betreiberpflichten diesem zu. Sollte das Hilfsmittel in den Besitz eines Patienten übergehen, enden die Betreiberpflichten des Versorgers. Diese Änderungen zielen darauf ab, mehr Klarheit und Verantwortungsbewusstsein bei der Bereitstellung und Verwaltung von Hilfsmitteln zu schaffen. Detaillierte Regeln geben vor, unter welchen Umständen ein Versorger oder Dritter Betreiberpflichten übernehmen muss, was für Lieferanten und Pflegeeinrichtungen von besonderem Interesse ist (Quelle: AOK.de).
Nina Warken: Neue Gesundheitsministerin vor großen Reformherausforderungen
Nina Warken übernimmt als Gesundheitsministerin in einer Zeit großer Reformen, darunter Pflegekompetenzen und Klinikfinanzierung, trotz fehlender Branchenerfahrung.
Nina Warken übernimmt als Gesundheitsministerin in einer Zeit großer Reformen, darunter Pflegekompetenzen und Klinikfinanzierung, trotz fehlender Branchenerfahrung.
Die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken tritt ihr Amt in einer herausfordernden Zeit an, in der zahlreiche Reformskizzen auf sie warten. Heilkundliche Kompetenzen für die Pflege, Notfallversorgung und Klinikfinanzierung zählen zu den ambitionierten Punkten ihrer Agenda, die sie von ihrem Vorgänger übernimmt, meldet aerztezeitung.de. Während ihrer bisherigen Laufbahn hat Warken nicht im Gesundheitswesen gearbeitet, was jedoch kein Nachteil sein muss, wie prominente Vorgänger im Amt gezeigt haben. Warken erbt zudem ein tiefes finanzielles Loch im Haushalt des Gesundheitsministeriums, das es zu bewältigen gilt.
Neue Regelung: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab 2025 flexibilisiert
Ab Juli 2025: Flexibilität bei Pflegeleistungen; Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kombinierbar für bis zu 3.539 Euro jährlich. Pflegegeld weiterhin zur Hälfte.
Ab Juli 2025: Flexibilität bei Pflegeleistungen; Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kombinierbar für bis zu 3.539 Euro jährlich. Pflegegeld weiterhin zur Hälfte.
Wer Angehörige oder nahestehende Menschen pflegt, kann sich ab dem 1. Juli 2025 über eine neue Regelung freuen, die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege betrifft, wie die Verbraucherzentrale berichtet. Bisher getrennte Beträge werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengelegt. Damit lassen sich die Kosten für beide Pflegeformen flexibel decken, ohne die bisherigen Hürden der Kombination. Während der Inanspruchnahme dieser Leistungen wird das halbe Pflegegeld weiterhin bis zu acht Wochen gezahlt. Auch die Entlohnung naher Verwandter, die die Verhinderungspflege übernehmen, steigt auf maximal das Doppelte des Pflegegelds. Zudem entfällt die Regel der Vorpflegezeit, sodass der Jahresbetrag sofort nach Feststellung des Pflegegrades genutzt werden kann. Dies soll pflegenden Angehörigen eine spürbare Entlastung bieten.
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