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Medizin, Gesundheit und Prävention
11.08.2025
Neue Leitlinie zur Sepsis erleichtert Diagnose in ambulanter Versorgung
Neue Sepsis-Leitlinie erleichtert Diagnose in der ambulanten Versorgung durch klar definierte Kriterien – Frank M. Brunkhorst erklärt den evidenzbasierten Ansatz.
Neue Sepsis-Leitlinie erleichtert Diagnose in der ambulanten Versorgung durch klar definierte Kriterien – Frank M. Brunkhorst erklärt den evidenzbasierten Ansatz.
Unspezifische Symptome erschweren die Diagnose einer Sepsis. Die aktualisierte Sepsis-Leitlinie gibt Tipps zum zielführenden Vorgehen – Leitlinienkoordinator Frank M. Brunkhorst ordnet sie speziell für die ambulante Versorgung ein. Die neuen Empfehlungen fokussieren sich auf die Identifizierung von Sepsis anhand von drei Hauptkriterien, um so die Diagnosestellung zu erleichtern. Dieser evidenzbasierte Ansatz soll vor allem dazu beitragen, die Erkennung und Behandlung in der ambulanten Versorgung zu verbessern. Quelle: aerztezeitung.de
Expertin Grimm fordert Leistungskürzungen zur Sicherung der Sozialversicherungen
Wirtschaftsweise Grimm schlägt Kürzungen vor, um Sozialversicherungen zu stabilisieren und realistischer zu gestalten.
Wirtschaftsweise Grimm schlägt Kürzungen vor, um Sozialversicherungen zu stabilisieren und realistischer zu gestalten.
Angesichts der finanziellen Herausforderungen der Sozialversicherungen hält Veronika Grimm, Mitglied der Wirtschaftsweisen, Kürzungen von Leistungen für notwendig. Sie betonte, dass in der Renten-, Pflege- und Krankenversicherung Transparenz nötig sei, um realistische Leistungserwartungen zu vermitteln. "Wenn Versprechungen gemacht werden, die nicht gehalten werden können, wird die private Vorsorge vernachlässigt", sagte sie gegenüber der Funke Mediengruppe. Grimm sieht die aktuell politisch angestrebte Stabilität des Rentenniveaus als langfristig unfinanzierbar an. Sie fordert, dass finanziell leistungsfähige Personen ihre Pflegekosten selbst tragen sollten, um das System nachhaltig zu sichern. Der Rentenbeitragssatz könnte laut aktuellem Gesetzentwurf bis 2027 geringfügig steigen, was auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziell stärker belasten könnte. Ein Gesetzentwurf zur Rentenstabilisierung wurde kürzlich von der Bundesregierung verabschiedet.
Ausnahmen bei Pflicht zur ePA-Befüllung für flexiblen Datenschutz
Ab Oktober Einführung der ePA-Pflicht für Ärzte: Ausnahmen geplant, um flexiblen Datenschutz zu gewährleisten und auf spezifische Bedürfnisse einzugehen.
Ab Oktober Einführung der ePA-Pflicht für Ärzte: Ausnahmen geplant, um flexiblen Datenschutz zu gewährleisten und auf spezifische Bedürfnisse einzugehen.
Ab Oktober wird die Pflege der elektronischen Patientenakte (ePA) für Vertragsärzte verpflichtend. Die Bundesregierung plant jedoch, Ausnahmen von der Befüllungspflicht einzuführen. Dies betrifft nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern könnte auch für andere Patientengruppen gelten. Die Maßnahme soll es ermöglichen, flexibel auf spezifische Bedürfnisse einzugehen und den Datenschutz zu gewährleisten. Dieser Schritt, berichtet die „Ärzte Zeitung“, wird im Kontext der kontinuierlichen Bemühungen gesehen, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben und dabei alle Beteiligten zu berücksichtigen.
Pflegeheim-Markt im Fokus: Investitionen bleiben trotz Herausforderungen gefragt
Investitionen in Pflegeheime bleiben gefragt, trotz Herausforderungen. Der Markt wächst mit steigender Nachfrage nach Pflegeplätzen, sagt Investor Peter Finkbeiner.
Investitionen in Pflegeheime bleiben gefragt, trotz Herausforderungen. Der Markt wächst mit steigender Nachfrage nach Pflegeplätzen, sagt Investor Peter Finkbeiner.
Peter Finkbeiner, Immobilieninvestor und Verantwortlicher für das Deutschlandgeschäft eines internationalen Vermögensverwalters, äußert sich zur Zukunft der Pflegeheime. In einem Interview mit der FAZ betont er, dass der Bedarf an Pflegeeinrichtungen in den kommenden Jahren nicht nachlassen wird. Die steigende Nachfrage sei auf die längere Lebensdauer der Menschen zurückzuführen, die jedoch auch länger pflegebedürftig sein werden. Finkbeiner berichtet von den Herausforderungen, vor denen Investoren stehen, sei es in Bezug auf die hohen Kosten oder die anspruchsvollen Bedingungen im Pflegebereich. Der Gesundheitsimmobilienmarkt bleibt ein zentrales Investitionsfeld für sein Unternehmen. Solche Entwicklungen haben weitreichende Implikationen sowohl für Fachkräfte in der Pflege als auch für die Leitungspersonen von Altenheimen und Pflegediensten. Der Artikel von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zeigt die Relevanz dieser Thematik für die wirtschaftliche Planung und Investition in Gesundheitsimmobilien auf.
Klage von Chefarzt Volz gegen Abtreibungsverbot in Klinik abgewiesen
Klage von Chefarzt Volz gegen das Abtreibungsverbot im christlichen Klinikum Lippstadt abgewiesen, Berufung geplant. Petition erhielt über 230.000 Stimmen.
Klage von Chefarzt Volz gegen das Abtreibungsverbot im christlichen Klinikum Lippstadt abgewiesen, Berufung geplant. Petition erhielt über 230.000 Stimmen.
Im christlichen Klinikum Lippstadt hat das Arbeitsgericht Hamm die Klage des Gynäkologie-Chefarztes Joachim Volz abgewiesen. Der Klinikleitung zufolge sind Schwangerschaftsabbrüche nur in Ausnahmefällen bei akuter Lebensgefahr von Mutter oder Kind zulässig. Volz hatte gegen die Anweisung geklagt, Schwangerschaftsabbrüche sowohl in der Klinik als auch in seiner privatmedizinischen Nebentätigkeit zu unterlassen, da dies gegen seine ärztliche Unabhängigkeit verstoße. Das Gericht entschied jedoch, dass die Anweisung unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers falle. Volz plant, in Berufung zu gehen. Eine Online-Petition zur Unterstützung von Volz wurde von über 230.000 Personen unterzeichnet. In Berlin forderten die Grünen eine Reform, um die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs voranzutreiben. Quelle: Ärztezeitung.
Neues Pflegegesetz: Erweiterte Ausnahmeregeln für ePA-Befüllung
Neues Pflegegesetz erweitert Ausnahmen bei ePA-Befüllung, schützt dabei besonders Kinder, Jugendliche und Rechte Dritter.
Neues Pflegegesetz erweitert Ausnahmen bei ePA-Befüllung, schützt dabei besonders Kinder, Jugendliche und Rechte Dritter.
Der am Mittwoch im Kabinett verabschiedete Entwurf eines „Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ bringt neue Regelungen zur Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA). Berlin plant Ausnahmeklauseln, die die Befüllungspflicht der ePA etwa dann aufheben, wenn „erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter“ dem entgegenstehen. Auch bei der Gefahr für das Wohl von Kindern oder Jugendlichen bis 15 Jahren soll eine Ausnahme gelten. Solche Ausnahmen müssen in der Behandlungsdokumentation protokolliert werden, um Missbrauch zu vermeiden. Diese Regelungen gehen über eine im April von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erlassene Richtlinie hinaus, die sich nur auf Daten von Kindern und Jugendlichen bezog. Dr. Michael Hubmann vom BVKJ sieht die Änderungen als wichtigen Fortschritt für den Datenschutz in der Pädiatrie. Quelle: aerztezeitung.de
Finanzielle Hürden: Sozialversicherungen vor entscheidenden Weichenstellungen
Wichtige Entscheidungen stehen an: Der Bundestag muss finanzielle Hürden in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung überwinden.
Wichtige Entscheidungen stehen an: Der Bundestag muss finanzielle Hürden in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung überwinden.
Der Bundestag steht vor einer herausfordernden Haushaltssaison, da nach der Sommerpause wichtige Entscheidungen zu den Sozialversicherungen anstehen. Insbesondere die gesetzliche Krankenversicherung sieht sich mit finanziellen Hürden konfrontiert. Laut der Ärzte Zeitung plant die Regierung lediglich, den Krankenkassen Darlehen von insgesamt 4,6 Milliarden Euro zu gewähren, was die Forderungen nach einer dauerhaften Lösung der Finanzierungsprobleme verstärkt. Oliver Blatt, neuer Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, kritisierte, dass die Regierung damit gesellschaftliche Verantwortung abwälzt. Die Techniker Krankenkasse signalisierte ebenfalls, dass die Summen nicht ausreichend seien, um die Defizite zu decken oder die Beiträge zu stabilisieren. Mit den anvisierten Darlehen, so Dr. Jens Baas, TK-Chef, verschiebe man die Probleme nur in die Zukunft. Auch bei der Pflegeversicherung sind Lücken in Milliardenhöhe aufgrund von unzureichend beglichenen Coronahilfen evident. Solche kurzfristigen Kredite seien daher laut Fachleuten keine nachhaltige Lösung für die strukturellen Herausforderungen der Sozialversicherungen.
PKV-Beiträge steigen 2026: Erneute Belastung für Privatversicherte erwartet
Privatversicherte müssen 2026 mit steigenden PKV-Beiträgen rechnen, da Kosten im Gesundheitswesen weiter anziehen. Experten erwarten erneute Erhöhungen.
Privatversicherte müssen 2026 mit steigenden PKV-Beiträgen rechnen, da Kosten im Gesundheitswesen weiter anziehen. Experten erwarten erneute Erhöhungen.
Viele Privatversicherte werden im kommenden Jahr erneut höhere Beiträge zahlen müssen. Der Grund dafür sind die gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen, die die privaten Krankenversicherer (PKV) dazu veranlassen, ihre Beiträge zu erhöhen. Wie der Geschäftsführer des PKV-Verbands, Holger Eich, gegenüber der "Ärzte Zeitung" erklärte, stiegen die Leistungsausgaben im ersten Halbjahr 2025 in der ambulanten Versorgung um 7,5 Prozent auf 9,3 Milliarden Euro und im zahnmedizinischen Bereich um 6,8 Prozent auf 2,9 Milliarden Euro. Auch in der Krankenhausversorgung und im Arzneimittelbereich setzen sich die Kostensteigerungen fort. Laut Eich deutet alles darauf hin, dass zu Beginn des Jahres 2026 erneut deutliche Beitragserhöhungen für viele Privatversicherte erfolgen werden. Bereits zum 1. Januar 2025 gab es bei zwei Dritteln der Vollversicherten durchschnittlich eine Erhöhung der Prämien um 18 Prozent.
Ergotherapeuten erhalten ab August mehr Vergütung: Erhöhung um 11,8%
Ergotherapeuten erhalten seit dem 1. August 2025 11,8% mehr Vergütung aufgrund einer Verzögerung der Schiedsstelle; neue Regelungen gelten bis Ende September 2025.
Ergotherapeuten erhalten seit dem 1. August 2025 11,8% mehr Vergütung aufgrund einer Verzögerung der Schiedsstelle; neue Regelungen gelten bis Ende September 2025.
Seit dem 1. August 2025 bekommen Ergotherapeuten in Deutschland eine höhere Vergütung für ihre Leistungen. Die Schiedsstelle hat eine Erhöhung der Vergütung um 7,89 Prozent festgelegt, die auf einem jüngst erzielten Vergleich basiert. Aufgrund einer verspäteten Entscheidung der Schiedsstelle erfolgt zudem eine vorübergehende Erhöhung um insgesamt 11,835 Prozent. Diese besteht aus der regulären Steigerung von 7,89 Prozent sowie einem Zuschlag von 3,945 Prozent als Kompensation für die Verzögerung, so berichtet aok.de. Diese vorübergehende Regelung gilt bis Ende September 2025. Des Weiteren wurden einige Positionsnummern im Rahmen des Vertrags nach § 125 SGB V geändert, um die Anpassungen abzubilden. Die aktuelle Vergütungsvereinbarung steht bis mindestens zum 31. März 2026.
Videosprechstunden: Ab 2025 für fast alle Ärzte erlaubt und erstattet
Ab 2025 dürfen nahezu alle Ärzte Videosprechstunden anbieten; gesetzlich Versicherte profitieren von der Kostenübernahme durch Krankenkassen.
Ab 2025 dürfen nahezu alle Ärzte Videosprechstunden anbieten; gesetzlich Versicherte profitieren von der Kostenübernahme durch Krankenkassen.
Stiftung Warentest hat herausgefunden, dass Videosprechstunden für viele Patienten eine sinnvolle Alternative zum Praxisbesuch darstellen können. Seit April 2025 dürfen alle Fachrichtungen, einschließlich Nuklearmediziner, Videosprechstunden nutzen, jedoch nicht Laborärzte, Pathologen und Radiologen. Besonders in der Psychotherapie können fast alle Leistungen per Video angeboten werden, außer die initialen Sitzungen. Die Studie von 2022 über vier telemedizinische Plattformen zeigte, dass nur Teleclinic gute Ergebnisse erzielte und weiterhin aktiv ist. Die erweiterte Regelung in 2025 erlaubt Ärzten bis zu 50% ihrer Patienten pro Quartal per Video zu behandeln. Die Kosten für gesetzlich versicherte Patienten werden von den Krankenkassen übernommen.
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