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Pflegepolitik und Recht
07.08.2025
Gesetzesentwurf: Pflegekräfte erhalten erweiterte Befugnisse in Kliniken
Pflegekräfte sollen durch einen neuen Gesetzesentwurf mehr heilkundliche Aufgaben übernehmen können. Dies könnte die Bürokratie in Kliniken entlasten.
Pflegekräfte sollen durch einen neuen Gesetzesentwurf mehr heilkundliche Aufgaben übernehmen können. Dies könnte die Bürokratie in Kliniken entlasten.
Der Gesetzesentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken, der die Befugnisse von Pflegekräften in der medizinischen Versorgung erweitern und die Bürokratie abbauen soll, hat das Kabinett passiert, wie die "Ärzte Zeitung" berichtet. Warken plant, Pflegekräften die eigenverantwortliche Übernahme bestimmter heilkundlicher Tätigkeiten zu ermöglichen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) unterstützt die Einbeziehung der Krankenhäuser in den Katalog heilkundlicher Leistungen, warnt jedoch vor einer kontraproduktiven Zunahme der Bürokratie. Der Umfang der ärztlichen Leistungen, die durch Pflegekräfte erbracht werden können, soll nun in Rahmenverträgen festgelegt werden. Kritisch sieht die DKG die geplante verbindliche Vereinbarung zur interprofessionellen Zusammenarbeit im Krankenhausbereich, da diese zwischen Pflegepersonal und Ärzten dort schon Realität sei. Die DKG äußert zudem Bedenken bezüglich der vorgeschlagenen Evaluation der neuen Aufgaben im Rahmen eines Projekts zur Eigenständigkeit der Pflegekräfte.
Umstrittenes PKV-Modell: Fragen zu Pflegekosten und Eigenversorgung
Neues PKV-Modell für Pflegekosten spaltet: Umstrittenes Pflichtkonzept stößt auf Kritik und Fragen zu Mehrwert und Einbindung alternativer Wohnformen.
Neues PKV-Modell für Pflegekosten spaltet: Umstrittenes Pflichtkonzept stößt auf Kritik und Fragen zu Mehrwert und Einbindung alternativer Wohnformen.
Der Verband der privaten Krankenversicherer (PKV) setzt auf ein neues Modell, das Pflegekosten im Alter tragbar machen soll. Trotz zahlreicher Eigeninitiativen wie dem "Pflege-Bahr" bleibt dieser Ansatz umstritten. Ein Pflichtmodell für private Pflegeversicherung, getarnt als "Rettungskonzept", prägt die Debatte, während die Beiträge der bestehenden privaten Versicherungen in den letzten Jahren um 35 Prozent gestiegen sind, berichtet die Verbraucherzentrale (Quelle: aerztezeitung.de). Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach dem Mehrwert im Vergleich zur sozialen Pflegeversicherung. Auch ist unklar, wie alternative Wohnformen im Pflegemodell Platz finden sollen. Anne-Kathrin Klemm vom BKK-Dachverband argumentiert für Reformen der sozialen Pflegeversicherung, um effizientere Lösungen zu bieten. Besonders benachteiligt blieben die 86 Prozent Pflegebedürftigen, die zuhause betreut werden und von der Zusatzversicherung kaum profitieren würden.
Zulassung Neuer RSV-Impfstoff: Schutz für Senioren und Risikogruppen
Ein neuer mRNA-Impfstoff schützt Senioren und Risikogruppen zuverlässig vor dem RSV-Virus. Die STIKO empfiehlt Impfungen für über 75-Jährige.
Ein neuer mRNA-Impfstoff schützt Senioren und Risikogruppen zuverlässig vor dem RSV-Virus. Die STIKO empfiehlt Impfungen für über 75-Jährige.
Für ältere Erwachsene und Personen mit Vorerkrankungen stellt das Respiratorische Synzytialvirus (RSV) ein erhebliches Risiko dar. Wie die Ärzte Zeitung berichtet, wurde nun ein mRNA-basierter Impfstoff gegen RSV zugelassen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt diesen als Standardimpfung für alle ab 75 Jahren sowie als Indikationsimpfung für Personen von 60 bis 74 Jahren mit schweren Grunderkrankungen, insbesondere für Bewohner von Pflegeeinrichtungen. Der Impfstoff zeigt eine Effektivität von 63 Prozent und weist keine kardialen oder neurologischen Sicherheitsbedenken auf. Professor Christoph Spinner von der Technischen Universität München betont, dass das Virus keine langanhaltende Immunität hinterlässt und das Risiko für schwere Verläufe bei älteren Menschen aufgrund langsamerer Virusausscheidung und Immunsystemveränderungen besonders hoch ist. Der empfohlene Impfzeitpunkt liegt im Spätsommer oder Herbst.
Bundesregierung plant Reform gegen Schwarzarbeit und stärkt Pflegekräfte
Die Bundesregierung plant eine Reform gegen Schwarzarbeit mit Fokus auf Barbershops und stärkt Pflegekräfte durch erweiterte Befugnisse für effizientere Pflege.
Die Bundesregierung plant eine Reform gegen Schwarzarbeit mit Fokus auf Barbershops und stärkt Pflegekräfte durch erweiterte Befugnisse für effizientere Pflege.
Die schwarz-rote Bundesregierung plant eine umfassende Reform im Kampf gegen Schwarzarbeit und Geldwäsche. Besondere Aufmerksamkeit sollen Barbershops, Kosmetik- und Nagelstudios erhalten, in denen vermehrt illegale Tätigkeiten beobachtet wurden. Laut Regierungskreisen sollen Beschäftigte künftig für Kontrollen stets ihre Ausweise bereithalten, ähnlich wie in der Bau- und Gastronomiebranche. Das von Finanzminister Lars Klingbeil entworfene Gesetz sieht zudem eine verbesserte Vernetzung und Datenaustausch zwischen Behörden vor, um schwere Wirtschaftskriminalität effektiver zu bekämpfen. Bis 2029 werden Mehreinnahmen von zwei Milliarden Euro erwartet. Die Regierung beschloss am Mittwoch zudem erweitere Befugnisse für Pflegekräfte. Diese sollen künftig Aufgaben übernehmen dürfen, die bisher Ärzten vorbehalten sind, um die Pflege effizienter zu gestalten. Der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge (FAZ.NET) sei dies Teil eines Maßnahmenpakets zur Entbürokratisierung und Optimierung der Pflege und Sozialdienste in Deutschland.
Bund regelt Befugniserweiterung für Pflegeberufe: Kompetenz-Upgrade geplant
Bund erweitert Pflegebefugnisse: Bald mehr Verantwortung für 1,7 Millionen Pflegende in ärztlicher Behandlung. Reaktionen auf das Gesetz sind gemischt.
Bund erweitert Pflegebefugnisse: Bald mehr Verantwortung für 1,7 Millionen Pflegende in ärztlicher Behandlung. Reaktionen auf das Gesetz sind gemischt.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken plant eine Erweiterung der Befugnisse für Pflegeberufe in Deutschland. Das Kabinett hat ihren Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege bereits abgesegnet, wie die Ärztezeitung berichtet. Ziel ist ein Kompetenz-Upgrade für die rund 1,7 Millionen Pflegenden, die zukünftig eigenverantwortlich bestimmte Aufgaben der ärztlichen Behandlung übernehmen und Folgeverordnungen veranlassen sollen. In Rahmenverträgen der Selbstverwaltungspartner sollen nähere Details festgelegt werden. Überdies plant die Ministerin eine einheitliche Regelung der Pflegeassistenzausbildung. Der Vorschlag sorgt für gemischte Reaktionen: Während die Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler das „Pflege-Update“ begrüßt, empfindet Peter Koch vom Pflegebündnis Mittelbaden den derzeitigen Gesetzesentwurf als unzureichend. Weitere Pläne der Regierung umfassen Schritte zur Entbürokratisierung und eine Stärkung der Prävention in der Pflege.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
06.08.2025
AOK fordert Reform: Teambasierte Primärversorgung mit festen Standards
AOK fordert teambasierte Primärversorgung mit festen Standards für bessere Vernetzung und weniger Überversorgung im Gesundheitswesen.
AOK fordert teambasierte Primärversorgung mit festen Standards für bessere Vernetzung und weniger Überversorgung im Gesundheitswesen.
Der AOK-Bundesverband fordert in einem aktuellen Positionspapier die Einführung eines teambasierten Primärversorgungssystems mit verbindlichen Regeln. Ziel ist es, die hausärztliche Versorgung zu einer interprofessionellen Primärversorgung weiterzuentwickeln, bei der Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachkräfte sowie weitere Gesundheitsberufe gemeinsam nach klaren Qualifikationsprofilen arbeiten. Ein zentraler Punkt ist die Schaffung bundesweit einheitlicher Mindeststandards durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), welche die Basis für die Bedarfsplanung darstellen sollen. Zudem wird die Einführung verpflichtender Ersteinschätzungssysteme sowie eines Überweisungsvorbehalts zur Reduzierung von Über- und Fehlversorgung im Facharztbereich vorgeschlagen. Die Nutzung digitaler Prozesse, unter anderem durch den Einsatz der elektronischen Patientenakte, wird als ergänzender Bestandteil der Reform angesehen. Das Konzept sieht keine Einschreibungen in Primärversorgungssysteme vor, um Verwaltungsaufwand zu minimieren, so der AOK-Bundesverband (Quelle: aok.de).
Das Bundeskabinett hat eine einheitliche Pflegefachassistenz-Ausbildung beschlossen, um den Personalbedarf zu decken und die Anerkennung von Abschlüssen zu erleichtern.
Das Bundeskabinett hat eine einheitliche Pflegefachassistenz-Ausbildung beschlossen, um den Personalbedarf zu decken und die Anerkennung von Abschlüssen zu erleichtern.
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen. Diese Initiative wurde gemeinsam von Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken präsentiert. Ziel des Pflegefachassistenzeinführungsgesetzes ist es, ein einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz zu schaffen, um den Personalbedarf in der Pflege zu sichern. Der Entwurf ermöglicht es, dass eine qualifizierte Person leichter in ein anderes Bundesland wechseln kann und vereinfacht die Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Mit der Einführung der bundeseinheitlichen Ausbildung, die ab dem 1. Januar 2027 startet, wird der Grundstein für eine angemessene Vergütung und vielfältige Karrierewege gelegt. Die Ausbildung ist generalistisch und umfasst zentrale Versorgungsbereiche. Dies stellt laut Warken einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der Pflege und zur Förderung von Bildungsgerechtigkeit dar. Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Das Bundeskabinett hat das Befugniserweiterungsgesetz beschlossen, um Pflegefachkräften mehr Verantwortung zu geben und bürokratische Hürden abzubauen.
Das Bundeskabinett hat das Befugniserweiterungsgesetz beschlossen, um Pflegefachkräften mehr Verantwortung zu geben und bürokratische Hürden abzubauen.
Das Bundeskabinett hat am 6. August 2025 den Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege beschlossen, berichtet das Bundesgesundheitsministerium. Ziel ist es, die Pflege erheblich zu entbürokratisieren und die Kompetenzen von Pflegefachpersonen zu erweitern. Diese können künftig in bestimmten Bereichen eigenverantwortlich Leistungen erbringen, die zuvor Ärzten vorbehalten waren. Voraussetzung sind Kompetenzen aus der dreijährigen Ausbildung oder dem Pflegestudium. Neue Regelungen sollen pflegerische Versorgungen in gemeinschaftlichen Wohnformen fördern, während der Bürokratieabbau es erleichtert, sich auf die Pflege der Patienten zu konzentrieren. Anträge und Formulare sollen vereinfacht und Prüfverfahren beschleunigt werden. Auch die Zahl der Kinderkrankentage wird angepasst. Das Gesetz benötigt keine Zustimmung des Bundesrates.
Pflegekompetenzgesetz: G-BA warnt vor Kompetenzüberschneidungen
G-BA warnt vor Kompetenzüberschneidungen beim Pflegekompetenzgesetz; Pflegekräften droht bei ärztlichen Behandlungen mehr Verantwortung.
G-BA warnt vor Kompetenzüberschneidungen beim Pflegekompetenzgesetz; Pflegekräften droht bei ärztlichen Behandlungen mehr Verantwortung.
Das geplante Pflegekompetenzgesetz, das am 6. August vom Bundeskabinett beschlossen werden soll, sieht vor, Pflegekräften mehr Eigenständigkeit in der Ausführung bestimmter ärztlicher Behandlungen zu gewähren. Dies umfasst unter anderem die Befugnis, Folgeverordnungen für Leistungen und Hilfsmittel im Bereich der häuslichen Krankenpflege (HKP) eigenverantwortlich zu veranlassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) äußert jedoch Bedenken, dass seine Rolle dabei unangemessen reduziert werden könnte. In einer Stellungnahme warnen die G-BA-Mitglieder vor möglichen "inhaltlichen Überschneidungen mit den etablierten Richtlinien-Regelungen" und drängen auf „regelungstechnische Anpassungen“ im Gesetzentwurf. Die G-BA-Mitglieder bestehen darauf, dass die „Regelungskompetenz“ für HKP-Folgeverordnungen weiterhin beim G-BA liegen solle, um eine einheitliche Qualität und Wirtschaftlichkeit innerhalb der Beitragspflichtversicherung zu gewährleisten. Quelle: aerztezeitung.de
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
04.08.2025
GKV-Studie untersucht Ursachen steigender Pflegebedürftigkeit seit 2017
Eine GKV-Studie analysiert die Ursachen der steigenden Pflegebedürftigkeit seit 2017 – Grundstein für künftige Reformen.
Eine GKV-Studie analysiert die Ursachen der steigenden Pflegebedürftigkeit seit 2017 – Grundstein für künftige Reformen.
Der GKV-Spitzenverband führt eine wissenschaftliche Studie durch, um die stetig steigende Zahl der pflegebedürftigen Menschen seit der Pflegereform 2017 zu untersuchen. Ziel der Untersuchung ist es, die Ursachen dieser Entwicklung zu identifizieren und darauf basierend Empfehlungen für eine weitere Pflegereform zu entwickeln, wie die "Ärzte Zeitung" berichtet.
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