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Pflegepolitik und Recht
09.09.2025
Niedersachsen drängt auf besseren Schutz für Gesundheitspersonal im Bund
Niedersachsen fordert mehr Schutz für Gesundheitspersonal gegen Gewalt im Bund und unterstützt damit den bevorstehenden Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Niedersachsen fordert mehr Schutz für Gesundheitspersonal gegen Gewalt im Bund und unterstützt damit den bevorstehenden Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Das Land Niedersachsen setzt sich im Bundesrat mit Nachdruck für den besseren Schutz von Gesundheitspersonal vor Gewalt ein. Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi (SPD) hat dies im Zusammenhang mit dem "Anti-Gewalt-Gipfel" angekündigt und auf einen Beschluss der Justizministerkonferenz hingewiesen. Diese hatte festgestellt, dass Übergriffe im Gesundheitswesen große Belastungen für Betroffene darstellen und das Sicherheitsgefühl erheblich beeinträchtigen können. Philippi fordert eine schnelle Umsetzung durch den Bund, was von diversen Akteuren im Gesundheitswesen unterstützt wird. Beispielsweise fordert die Ärztekammer Niedersachsen eine Verschärfung des Strafrechts. Auch die KV Niedersachsen unterstützt die Initiative, da zunehmende Gewalt die Attraktivität des Berufs der medizinischen Fachangestellten (MFA) negativ beeinflusst. Bereits im Juli hatte Gesundheitsministerin Nina Warken angekündigt, dass im Herbst ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung erwartet wird, so die Berichterstattung von aerztezeitung.de.
Lebensstiländerung bei therapierefraktärer Hypertonie entscheidend
Lebensstil und Medikation sind entscheidend für therapieresistente Hypertonie, wie Experten beim Europäischen Kardiologie-Kongress betonten.
Lebensstil und Medikation sind entscheidend für therapieresistente Hypertonie, wie Experten beim Europäischen Kardiologie-Kongress betonten.
Bei schwer zu therapierender Hypertonie bietet der Lebensstil einen unterschätzten Hebel. Auch die Optimierung der Medikation kann Fortschritte bringen, doch das hat Grenzen, wie beim Europäischen Kardiologie-Kongress besprochen wurde. (Quelle: Ärztezeitung)
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
08.09.2025
BMC fordert "Value-Based-Care" als Reform im deutschen Gesundheitswesen
Der BMC fordert eine Reform zu "Value-Based-Care" im Gesundheitswesen, mit Vergütung nach Aufwand und Nutzen, sowie nötigen Anpassungen im SGB V.
Der BMC fordert eine Reform zu "Value-Based-Care" im Gesundheitswesen, mit Vergütung nach Aufwand und Nutzen, sowie nötigen Anpassungen im SGB V.
Der Bundesverband Managed Care (BMC) bringt einen Vorschlag zur Reform des deutschen Gesundheitswesens ein. Der Verband fordert, die Vergütung im Gesundheitssystem stärker an Aufwand und Nutzen auszurichten und damit einen Wechsel zu einem „Value-Based-Care“-Ansatz zu vollziehen. Um diese patientenzentrierte Versorgung zu realisieren, sieht der BMC Eingriffe in das Sozialgesetzbuch V (SGB V) als notwendig an. Dies soll es dem System ermöglichen, den tatsächlichen Wert der erbrachten Leistungen besser zu reflektieren. Die Anreize für Leistungserbringer sollen sich damit noch stärker an der Qualität und dem Ergebnis der Versorgung für Patienten orientieren. Die Quelle dieser Information ist die "Ärzte Zeitung".
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
08.09.2025
SBK fordert umfassende Reformen und digitale Versorgungswege im Gesundheitswesen
Die SBK drängt auf Reformen im Gesundheitssystem und schlägt vor, analoge mit digitalen Versorgungswegen zu kombinieren, um Patienten effizienter zu betreuen.
Die SBK drängt auf Reformen im Gesundheitssystem und schlägt vor, analoge mit digitalen Versorgungswegen zu kombinieren, um Patienten effizienter zu betreuen.
Die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) fordert umfassende Strukturreformen im Gesundheitssystem. Dies äußerte die Vorstandsvorsitzende Dr. Gertrud Demmler zum Ende der parlamentarischen Sommerpause. Die SBK, die größte Betriebskrankenkasse in Deutschland, schlägt vor, Krankheiten entlang von Versorgungspfaden zu behandeln. Dabei sollen analoge und digitale Angebote verknüpft werden, um Patienten besser zu leiten. Digitale Services wie Symptomchecker und Videosprechstunden könnten erste Anlaufstellen sein, um Zeitressourcen von Arztpraxen zu schonen. Dies soll der Zuweisung von Facharztterminen und stationärer Versorgung zugutekommen. Des Weiteren kritisiert die SBK die Praxis, ständig neue Finanztöpfe zu schaffen, und fordert eine verlässliche einnahmenorientierte Ausgabenpolitik. (Quelle: aerztezeitung.de)
Gesundheitswesen vor Krise: Beitragserhöhungen oder Kürzungen unvermeidlich
Gesundheitsministerium in der Zwickmühle: Zuzahlungen oder Versorgungskürzungen unvermeidlich, Beitragserhöhungen drohen, um Milliardenloch zu schließen.
Gesundheitsministerium in der Zwickmühle: Zuzahlungen oder Versorgungskürzungen unvermeidlich, Beitragserhöhungen drohen, um Milliardenloch zu schließen.
Das wiederholte Versprechen, weder Leistungskürzungen noch Beitragserhöhungen im Gesundheitswesen zuzulassen, erweist sich laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung als nicht tragfähig. Demnach sind Zuzahlungen oder Kürzungen in der Versorgung unausweichlich geworden. Obwohl Gesundheitsministerin Nina Warken und Finanzminister Lars Klingbeil ihre Bemühungen intensivieren, fehlen laut F.A.Z. konkrete Ergebnisse. Die Gesundheitskassenstehen vor einem Milliardenloch, da der Haushalt keine höheren Bundeszahlungen zulasse. Beitragsanhebungen würden die Lohnzusatzkosten weiter erhöhen, was neue Zuzahlungen oder Versorgungsabstriche nahezu unvermeidlich macht. Politiker mit Rückgrat sollten dies offen ansprechen, konstatiert die Zeitung.
GKV: Koalition ringt um Stabilität bei steigenden Zusatzbeiträgen
Koalition kämpft um GKV-Stabilität angesichts steigender Zusatzbeiträge und Milliarden-Defizits, während Krankenkassen Bedenken äußern.
Koalition kämpft um GKV-Stabilität angesichts steigender Zusatzbeiträge und Milliarden-Defizits, während Krankenkassen Bedenken äußern.
Die Koalition beschäftigt sich intensiv mit der angespannten finanziellen Situation der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ihre Unterstützung für die Pläne der Koalition zur Stabilisierung des allgemeinen Beitragssatzes bekundet. Allerdings sieht sich die GKV derzeit mit einem Defizit von rund sechs Milliarden Euro konfrontiert. Trotz des Beschlusses, den Beitragssatz nicht unmittelbar zu ändern, steigen die kassenindividuellen Zusatzbeiträge erheblich. Der Vorstandsvorsitzende der DAK-Gesundheit, Andreas Storm, warnte vor einem „Herbst der Hilflosigkeit“ und äußerte Bedenken hinsichtlich einer schnellen Lösung. Der Schätzerkreis wird Mitte Oktober Berechnungen zur finanziellen Lage vorlegen. Anne-Kathrin Klemm vom BKK Dachverband kritisierte die Möglichkeit, dass Krankenkassen als „Buhmänner“ dargestellt werden könnten, wenn sie gezwungen sein sollten, Zusatzbeiträge zu erhöhen. Die Ministerin plant Gespräche mit dem Haushaltsausschuss und dem Finanzminister, um die Lage zu klären. (Quelle: aerztezeitung.de)
Bundesgesundheitsministerin erhält 2025 Etat von 19,28 Milliarden Euro
2025 stehen der Bundesgesundheitsministerin 19,28 Milliarden Euro zur Verfügung. Besonders profitieren Krankenkassen und Long-COVID-Versorgung.
2025 stehen der Bundesgesundheitsministerin 19,28 Milliarden Euro zur Verfügung. Besonders profitieren Krankenkassen und Long-COVID-Versorgung.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kann im Jahr 2025 mit einem Etat von 19,28 Milliarden Euro rechnen, wie die „Ärzte Zeitung“ berichtet. Im Vergleich zum Vorjahr sind das knapp 2,6 Milliarden Euro mehr. Die Beratungen zum Bundeshaushalt 2025 führten zu einer geringen Kürzung um 16,6 Millionen Euro für das Gesundheitsministerium. Die größten Ausgabenposten sind die Abgeltung der Krankenkassenaufwendungen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben mit 14,5 Milliarden Euro und ein Darlehen des Bundes an den Gesundheitsfonds über 2,3 Milliarden Euro, das ab 2029 zurückgezahlt werden muss. Zudem wurden die Mittel für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long-COVID erheblich aufgestockt und die Forschungsetats leicht erhöht. Auch die Mittel für die Beschaffung von Impfstoffen gegen Sars-Cov-2 wurden auf 427 Millionen Euro erhöht. Ein Darlehen von 500 Millionen Euro ist für die Soziale Pflegeversicherung eingeplant.
Bundesarbeitsgericht kippt Beweiswert des "gelben Scheins" bei Zweifel
Das Bundesarbeitsgericht zweifelt den Beweiswert des "gelben Scheins" an, wenn Arbeitnehmer plötzlich vor oder nach dem Urlaub krankgemeldet sind.
Das Bundesarbeitsgericht zweifelt den Beweiswert des "gelben Scheins" an, wenn Arbeitnehmer plötzlich vor oder nach dem Urlaub krankgemeldet sind.
Arbeitgeber stehen zunehmend vor Herausforderungen, wenn Arbeitnehmer sich rund um ihren Urlaub krankmelden. Der traditionelle "gelbe Schein", der lange Zeit als unantastbares Beweismittel galt, gerät laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) in der Arbeitsrechtsprechung immer stärker unter Beschuss. Dies wird durch ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts unterstrichen (Az.: 5 AZR 284/24), das den Beweiswert ärztlicher Atteste bei fragwürdigen Begleitumständen in Frage stellt. Dieses Urteil zeigt, dass Arbeitgeber ihre Zweifel an der Gültigkeit von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durch Beweise untermauern können. So eröffnet sich für Unternehmen ein Weg, den häufig als willkommene Urlaubsverlängerung betrachteten Krankenschein anzufechten. Die Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für die Beurteilung künftiger Krankmeldungen haben.
Pflege+ als Pflichtversicherung: Sicherung gegen Pflegekostenrisiken
Pflege+ als Pflichtversicherung vermeidet Schwächen privater Pflegezusatzversicherungen und setzt auf Generationengerechtigkeit als treffsichere Absicherung.
Pflege+ als Pflichtversicherung vermeidet Schwächen privater Pflegezusatzversicherungen und setzt auf Generationengerechtigkeit als treffsichere Absicherung.
Das Konzept Pflege+ soll die Schwächen privater Pflegezusatzversicherungen vermeiden und als verpflichtende Kostenversicherung Risiken treffsicher absichern, so ein Gastbeitrag in der Ärzte Zeitung von Professor Dr. Christine Arentz und Professor Dr. Jürgen Wasem. Pflege+ ist einheitlich ausgestaltet und mit Regulierung sowie sozialpolitischen Maßnahmen ergänzt. Es kalkuliert von Beginn an die pflegespezifische Inflation ein und sorgt so für stabilere Beiträge. Breiter Versichertenbestand durch Pflichtmitgliedschaft und Beitragsbegrenzungen für Geringverdiener sollen die Finanzierung sichern. Die Kritik, insbesondere vom BKK Dachverband, hält bei genauerer Betrachtung nicht stand. Das Umlageverfahren der derzeitigen Pflegeversicherung gerät aufgrund des demografischen Wandels an Grenzen. Pflege+ setzt hingegen auf Generationengerechtigkeit, indem jede Kohorte ihre erwarteten Kosten selbst trägt, ohne diese auf Jüngere abzuwälzen. (Quelle: Ärzte Zeitung)
Automatischer Versicherungsschutz für pflegende Angehörige ab Pflegegrad 2
Pflegende Angehörige sind ab Pflegegrad 2 automatisch in Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung versichert, ohne Anmeldung, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Pflegende Angehörige sind ab Pflegegrad 2 automatisch in Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung versichert, ohne Anmeldung, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Pflegende Angehörige sind in der Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung abgesichert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Anmeldung ist nicht nötig, da die Absicherung bei Vorliegen der Voraussetzungen automatisch besteht. Die Kommunen übernehmen die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, während die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen übernommen werden, vorausgesetzt, der Pflegebedürftige hat mindestens Pflegegrad 2. Wichtig ist, dass die Pflege in häuslicher Umgebung mit mindestens 10 Stunden pro Woche über zwei Tage verteilt erfolgt. Bei der Unfallversicherung tritt der Schutz automatisch mit Aufnahme der Pflegetätigkeit ein und deckt unter anderem Unfälle während der Pflege ab. Für die Rentenversicherung müssen Pflegepersonen einen Fragebogen ausfüllen, um die Beiträge zu sichern. Diese Regelung stammt von der Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de).
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