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Ausbildung, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel
11.10.2026
WHO-Studie: Pflegekräfte und Ärzte psychisch stark belastet
Jede dritte befragte Pflege- oder ärztliche Fachkraft in Europa zeigt laut WHO Symptome von Depressionen oder Angst. Experten fordern mehr Schutz und Hilfe.
Jede dritte befragte Pflege- oder ärztliche Fachkraft in Europa zeigt laut WHO Symptome von Depressionen oder Angst. Experten fordern mehr Schutz und Hilfe.
Psychische Belastungen bei Ärzten und Pflegefachkräften sind deutlich häufiger als in der Allgemeinbevölkerung. Laut einer beim Marburger Bund Schleswig-Holstein vorgestellten WHO-Studie zeigte ein Drittel der Befragten in Europa Symptome von Depressionen oder Angsterkrankungen. Für Deutschland wurde der Anteil mit Angsterkrankungen auf rund 20 Prozent beziffert; zehn Prozent berichteten von Suizid- oder Selbstverletzungsgedanken in den vergangenen zwei Wochen. Ein Drittel hatte binnen eines Jahres Mobbing oder Gewaltandrohungen erlebt, ein Viertel arbeitete mehr als 50 Stunden pro Woche. Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, erhöhen Nachtarbeit und Überstunden das Risiko zusätzlich. Fachleute fordern deshalb regelmäßiges Feedback, Supervision, klare Arbeitszeitgrenzen und vertrauliche, niedrigschwellige Hilfen. Führungskräfte müssten eine Kultur schaffen, in der Verletzlichkeit anerkannt und die Inanspruchnahme von Unterstützung gefördert wird.
GeDIG: Bundestag streitet über Nutzung von Patientendaten
Der Bundestag berät das GeDIG: Patientendaten sollen stärker genutzt werden, während Ärzte vor Risiken für Datenschutz und Vertrauen warnen.
Einordnung: Neu sind die Überweisung an den Gesundheitsausschuss sowie Streit über Datennutzung, Zuständigkeiten und Datenschutz.
Vorher: „Bundestag berät Gesetz zu Gesundheitsdaten und Innovationen“ (09.10.2026)
Der Bundestag berät das GeDIG: Patientendaten sollen stärker genutzt werden, während Ärzte vor Risiken für Datenschutz und Vertrauen warnen.
Der Bundestag hat das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) nach der ersten Lesung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Nach Angaben des Deutschen Ärzteblatts sollen Daten aus der elektronischen Patientenakte stärker für Versorgung und Prävention genutzt werden. Geplant sind zudem elektronische Überweisungen und eine digitale Bedarfseinschätzung, die unnötige Arztkontakte vermeiden soll. Ärzteorganisationen warnen insbesondere vor erweiterten Datenauswertungen durch Krankenkassen und möglichen Belastungen für das Arzt-Patienten-Verhältnis. Der GKV-Spitzenverband begrüßt die Reform grundsätzlich, fordert aber, das Instrument zur digitalen Bedarfseinschätzung gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu verantworten. In den anstehenden Ausschussberatungen dürfte es daher vor allem um Datenschutz, Zuständigkeiten und mögliche Ergänzungen wie eine elektronische Einweisung gehen.
Delir nach Zystektomie: Fast jeder Dritte betroffen
Nach radikaler Zystektomie erleidet fast jeder Dritte ein Delir. Da viele Fälle unerkannt bleiben, empfiehlt ein Urologe standardisierte Risikochecks.
Nach radikaler Zystektomie erleidet fast jeder Dritte ein Delir. Da viele Fälle unerkannt bleiben, empfiehlt ein Urologe standardisierte Risikochecks.
Nach radikalen Zystektomien kann bei fast einem Drittel der Patientinnen und Patienten ein Delir auftreten. Darauf wies Alexander Piotrowski vom Klinikum Bad Hersfeld laut aerzteblatt.de beim Kongress der Deutschen Gesellschaft für Urologie hin. Rund 60 Prozent der Delirfälle würden nicht oder zu spät erkannt. Piotrowski empfiehlt deshalb eine standardisierte Risikoabschätzung. Diese sollte neben Laborwerten und der Narkosefähigkeit auch die Mobilität, die Alltagssituation sowie die eingenommenen Medikamente berücksichtigen.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
11.10.2026
Ambulante Versorgung soll krisenfest organisiert werden
Die ambulante Versorgung soll krisenfest werden. Fachleute fordern klare gesetzliche Regeln, vernetzte Lagebilder und eine gesicherte Finanzierung.
Die ambulante Versorgung soll krisenfest werden. Fachleute fordern klare gesetzliche Regeln, vernetzte Lagebilder und eine gesicherte Finanzierung.
Die ambulante Versorgung soll künftig vom Krisenfall her geplant und besser mit Kommunen, Ländern, Bund, Zivil- und Katastrophenschutz verzahnt werden. Das forderten Fachleute auf der Herbsttagung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet. Neu im Fokus stehen verbindliche gesetzliche Regeln: Für Notlagen müsse geklärt werden, welche Vorgaben des Sozialgesetzbuchs ausgesetzt werden können, wie Behandlungen priorisiert werden und welche Kompetenzen die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten. Zudem brauche es aktuelle Lagebilder zu Kapazitäten und Ressourcen sowie Möglichkeiten, Daten etwa mit Blaulichtorganisationen auszutauschen. Erprobt werden bereits operative Abläufe wie die Lagebilderstellung. Vom geplanten Gesundheitssicherstellungsgesetz erhoffen sich die KVen eine klare Rolle bei der regionalen Versorgungsorganisation. Auch die staatliche Finanzierung müsse geregelt werden.
Gericht bestätigt Kammerpflicht auch für Pflegekräfte in Verwaltung
Das Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt die Kammerpflicht für Pflegekräfte in der Verwaltung, wenn sie dort pflegerisches Fachwissen nutzen.
Das Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt die Kammerpflicht für Pflegekräfte in der Verwaltung, wenn sie dort pflegerisches Fachwissen nutzen.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat bestätigt, dass auch Pflegefachpersonen ohne unmittelbare Tätigkeit in der Patientenversorgung Pflichtmitglieder der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz sein können. Entscheidend sei, ob sie bei ihrer Arbeit Kenntnisse aus der Pflegeausbildung nutzen. Das Gericht wies die Klage einer examinierten Krankenschwester im Medizincontrolling ab, die ausschließlich administrative Aufgaben übernimmt. Bei DRG-Kodierungen, der Prüfung von Behandlungsdokumentationen und der Abstimmung mit ärztlichen sowie pflegerischen Diensten greife sie auf pflegerisches Fachwissen zurück. Daher bestehe die Pflichtmitgliedschaft fort, teilte die Kammer mit. Das Urteil vom 18. August 2026 (Az.: 5 K 1405/25.KO) ist noch nicht rechtskräftig; die Zulassung der Berufung kann beantragt werden. Ein ebenfalls strittiger Beitragsbescheid wurde während des Verfahrens aufgehoben.
Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz fordert neben härteren Strafen für Angriffe finanzierte Schutzkonzepte und Hilfen für betroffene Pflegende.
Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz fordert neben härteren Strafen für Angriffe finanzierte Schutzkonzepte und Hilfen für betroffene Pflegende.
Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz begrüßt die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann, Angriffe auf Beschäftigte im Gesundheitswesen konsequenter zu verfolgen, härter zu bestrafen und Verfahren zu beschleunigen. Zugleich fordert sie finanzierte Schutzkonzepte, Deeskalationstrainings sowie medizinische und psychologische Hilfen nach Vorfällen.
Wie dringlich dies ist, zeigt laut Kammer ihre Allensbach-Studie von 2025: Rund 70 Prozent der befragten Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz berichteten von körperlichen Übergriffen durch Patienten oder Angehörige. Besonders häufig seien jüngere Beschäftigte betroffen. Fast die Hälfte der unter 30-Jährigen fühle sich fachlich nicht ausreichend auf solche Situationen vorbereitet.
Die Kammer ruft Pflegende dazu auf, Übergriffe anzuzeigen. Vor allem Berufsanfänger müssten frühzeitig auf Gewalt- und Konfliktsituationen vorbereitet werden. Gewalterfahrungen könnten langfristig belasten und dazu beitragen, dass Fachkräfte den Pflegeberuf vorzeitig verlassen.
Pflegekammer zieht positive Bilanz zur Fortbildungsordnung
Ein Jahr nach Start der Fortbildungsordnung zieht die Pflegekammer Rheinland-Pfalz eine positive Bilanz und plant die digitale Nachweisverwaltung.
Einordnung: Neu sind Jahresbilanz, 27 Infoveranstaltungen, über 500 Fragen, anrechenbare Podcasts, ein geplantes Mitgliederportal und über 1.400 Teilnehmende.
Vorher: „Erfolgreiche Webinarreihe "Pflegewissen digital" überzeugt in Rheinland-Pfalz“ (03.07.2026)
Ein Jahr nach Start der Fortbildungsordnung zieht die Pflegekammer Rheinland-Pfalz eine positive Bilanz und plant die digitale Nachweisverwaltung.
Ein Jahr nach Einführung ihrer Fortbildungsordnung zieht die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz eine positive Zwischenbilanz. Nach eigenen Angaben informierte sie bei 27 Veranstaltungen über die Vorgaben und beantwortete mehr als 500 Fragen, etwa zur Punktevergabe, Anerkennung und zu Unterbrechungen. Verfahrenshinweise und Hilfen zur Dokumentation wurden weiterentwickelt; seit Februar 2026 sind auch pflegebezogene Podcasts anrechenbar. Die kostenlose Webinarreihe „Pflegewissen Digital“ erreichte inzwischen mehr als 1.400 Teilnehmende und damit mehr als zuletzt gemeldet. Als Nächstes soll das Mitgliederportal die digitale Verwaltung von Nachweisen, Punkteständen und Unterbrechungszeiten ermöglichen. Im laufenden ersten Fortbildungszyklus müssen Pflegefachpersonen noch keine Belege einreichen. Die Kammer will die Erfüllung der Vorgaben erst nach dessen Abschluss im kommenden Jahr anhand einer Zufallsstichprobe prüfen.
Pflegekammer warnt vor Personalmangel durch Finanzierungsgrenzen
Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz warnt: Finanzierungsgrenzen verschärfen den Personalmangel und erhöhen die Belastung in Pflegeeinrichtungen.
Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz warnt: Finanzierungsgrenzen verschärfen den Personalmangel und erhöhen die Belastung in Pflegeeinrichtungen.
Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz unterstützt die bundesweite Kampagne #DeutschlandWelchePflegeWillstDu des Deutschen Pflegerats. An einem Beispiel aus dem Wochenenddienst zeigt sie, welche Folgen knappe Besetzungen haben: Drei Pflegefachpersonen versorgen 29 Menschen; fällt eine aus, müssen zwei den Dienst auffangen. Dies führe zu hoher Belastung, weniger Zeit für Pflegebedürftige und zusätzlicher Verantwortung.
Neu im Fokus stehen die Auswirkungen politischer Finanzierungsentscheidungen. Nach Angaben der Kammer erhöhen vorgesehene Obergrenzen für die Refinanzierung von Lohnsteigerungen den Druck auf Einrichtungen und erschweren es, genügend Personal dauerhaft zu finanzieren und zu binden. Die Erfahrungen und die Expertise professionell Pflegender müssten daher stärker in politische Entscheidungen einfließen. An der Kampagne beteiligen sich 25 Verbände und Organisationen. Gemeinsame Forderungen sollen am 11. November bei einer Demonstration zum Bundesgesundheitsministerium öffentlich gemacht werden.
Webinar klärt über rechtssichere Sturzprophylaxe auf
Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz informiert am 6. Oktober in einem kostenfreien Webinar über rechtssichere Sturzprophylaxe.
Einordnung: Die Reihe bietet am 6. Oktober ein Webinar zur rechtssicheren Sturzprophylaxe mit Anke-Petra Kasimir und einem Fortbildungspunkt an.
Vorher: „„Pflegewissen Digital“: Kostenfreie Webinarreihe bis November“ (06.08.2026)
Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz informiert am 6. Oktober in einem kostenfreien Webinar über rechtssichere Sturzprophylaxe.
Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz setzt ihre kostenfreie Reihe „Pflegewissen Digital“ mit einem Webinar zur rechtssicheren Sturzprophylaxe fort. Am 6. Oktober 2026 erläutert die Pflege- und Forensische Sachverständige Anke-Petra Kasimir ab 18.30 Uhr, wie der Expertenstandard fachgerecht angewendet und bei einem Sturz, Verdacht oder Schadensfall korrekt gehandelt wird. Nach Angaben der Kammer behandelt sie zudem haftungs- und strafrechtliche Grundlagen sowie die mögliche Verantwortung von Pflegehilfs- und Pflegefachpersonen, Leitungen und Geschäftsführung. Die Teilnahme wird mit einem Fortbildungspunkt angerechnet. Anmeldungen sind über die Internetseite der Landespflegekammer möglich.
Pflegekammer Rheinland-Pfalz zählt Stimmen zur Kammerwahl aus
Nach der Wahl zur dritten Vertreterversammlung zählt die Pflegekammer Rheinland-Pfalz die Stimmen aus. Das vorläufige Ergebnis soll bis 5. Oktober vorliegen.
Nach der Wahl zur dritten Vertreterversammlung zählt die Pflegekammer Rheinland-Pfalz die Stimmen aus. Das vorläufige Ergebnis soll bis 5. Oktober vorliegen.
Die Wahl zur dritten Vertreterversammlung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz ist beendet. Nach Angaben der Kammer konnten die registrierten Pflegefachpersonen vom 5. bis 25. September 2026 per Brief oder elektronisch abstimmen. Zehn Listen mit rund 200 Kandidierenden bewarben sich um Sitze im obersten Kammerorgan. Die Auszählung hat begonnen; das vorläufige Ergebnis soll spätestens am 5. Oktober auf der Kammer-Website veröffentlicht werden. Gewählte Personen haben nach ihrer Benachrichtigung zehn Tage Zeit, die Wahl abzulehnen, andernfalls gilt sie als angenommen. Die neue Vertreterversammlung tritt am 19. November zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen und wählt dabei auch den neuen Vorstand.
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