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Medizin, Gesundheit und Prävention
14.10.2026
Nierenschutz bei Diabetes offenbar an Albuminurie gebunden
GLP-1-Rezeptoragonisten und SGLT-2-Hemmer schützen bei Typ-2-Diabetes womöglich nur dann die Nieren, wenn bereits eine Albuminurie vorliegt.
GLP-1-Rezeptoragonisten und SGLT-2-Hemmer schützen bei Typ-2-Diabetes womöglich nur dann die Nieren, wenn bereits eine Albuminurie vorliegt.
Die nierenschützende Wirkung von GLP-1-Rezeptoragonisten und SGLT-2-Hemmern bei Menschen mit Typ-2-Diabetes könnte auf Patienten mit Albuminurie beschränkt sein. Darauf weist laut aerzteblatt.de eine aktuelle Analyse im „BMJ“ hin. Frühere randomisierte Studien hatten zwar nephroprotektive Effekte beider Wirkstoffklassen gezeigt. Die meisten Teilnehmer der maßgeblichen Studien zu SGLT-2-Hemmern und GLP-1-Rezeptoragonisten wiesen jedoch bereits zu Studienbeginn eine Albuminurie auf. Daher blieb bislang ungeklärt, ob die Medikamente auch die Nieren von Menschen mit Typ-2-Diabetes ohne Albuminurie schützen. Entscheidend ist nun somit nicht nur der Einsatz wirksamer Arzneimittel, sondern auch, bei welchen Patientengruppen ein Nierenschutz tatsächlich zu erwarten ist.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
14.10.2026
Rettungsdienste protestieren gegen Finanzierung der Notfallreform
Vor der Abstimmung über die Notfallreform protestieren Rettungsdienste gegen die Finanzierung und warnen vor Kosten für Patienten und Qualitätslücken.
Einordnung: Neu sind der geplante Bundestagsbeschluss, Proteste von Rettungskräften und der Streit über Einsparungen sowie fehlende Qualitätsstandards.
Vorher: „Notfallreform in Deutschland: Unsicherheiten bei Patientensteuerung“ (07.09.2026)
Vor der Abstimmung über die Notfallreform protestieren Rettungsdienste gegen die Finanzierung und warnen vor Kosten für Patienten und Qualitätslücken.
Der Bundestag will die Notfallreform am Donnerstag verabschieden. Rettungsdienste begrüßen zwar deren Kern, protestieren aber gegen die aus ihrer Sicht unzureichende Finanzierung. Nach Angaben der F.A.Z. demonstrierten rund 150 Rettungskräfte in Berlin. Geplant sind integrierte Notfallzentren, eine bessere telefonische Beratung und eine Vergütung bereits für die Fahrt zum Patienten. Dadurch sollen unnötige Krankentransporte vermieden und Notaufnahmen entlastet werden.
Neu im Mittelpunkt steht der Konflikt mit dem Spardruck: Die Reform soll jährlich 1,2 Milliarden Euro einsparen, während Rettungsorganisationen eine Ausnahme von der Bindung ihrer Ausgaben an die Kasseneinnahmen verlangen. Der Grünen-Politiker Janosch Dahmen warnt, Anbieter könnten sonst Einsätze Patienten in Rechnung stellen und diese dadurch von Notrufen abschrecken. Zudem fehlten verbindliche Qualitätsstandards für Ersteinschätzung, Informationsfluss und die Verzahnung der Rufnummern 112 und 116117.
Chronischer Schmerz und Schlafstörungen verstärken sich gegenseitig
Chronische Schmerzen und Schlafstörungen verstärken sich gegenseitig. Fachleute sehen Defizite bei interdisziplinärer Abstimmung und Versorgung.
Chronische Schmerzen und Schlafstörungen verstärken sich gegenseitig. Fachleute sehen Defizite bei interdisziplinärer Abstimmung und Versorgung.
Schmerz und Schlaf können sich gegenseitig verstärken. Fachleute wiesen im Vorfeld des Deutschen Schmerzkongresses zudem auf Herausforderungen bei noziplastischen Schmerzen, Post COVID und Migräne hin. Nach Angaben des Deutschen Ärzteblatts bestehen Defizite bei der interdisziplinären Abstimmung und in Teilen der Versorgung. Kongresspräsidentin Irmela Gnass von der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität Salzburg betonte die hohe individuelle und gesellschaftliche Bedeutung chronischer Schmerzen und damit verbundener Schlafstörungen.
Abrechnungsbetrug und Übergriff: Arzt muss sechs Jahre in Haft
Ein Arzt muss wegen millionenschweren Abrechnungsbetrugs und eines sexuellen Übergriffs sechs Jahre in Haft. Der BGH bestätigte das Urteil.
Ein Arzt muss wegen millionenschweren Abrechnungsbetrugs und eines sexuellen Übergriffs sechs Jahre in Haft. Der BGH bestätigte das Urteil.
Ein Arzt aus Niederbayern muss wegen Abrechnungsbetrugs und eines sexuellen Übergriffs für sechs Jahre in Haft. Der Bundesgerichtshof verwarf seine Revision und bestätigte damit rechtskräftig das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth, berichtet die Ärzte Zeitung.
Der Mediziner hatte als Poolarzt im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst von November 2021 bis November 2024 in mehr als 6.000 Fällen nicht erbrachte Behandlungen abgerechnet. Der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns entstand ein Schaden von 1,4 Millionen Euro. Zudem fasste der Arzt einer Patientin bei einem Bereitschaftsdiensteinsatz ohne medizinischen Grund an die Brust. Der BGH sah in dem Urteil keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten.
Pflegepraxis, Organisation und Innovation
13.10.2026
Gewalt in Hessens Kliniken: 189 Fälle im Jahr 2024
In Hessens Kliniken wurden 2024 in 189 polizeilich erfassten Fällen Beschäftigte Opfer von Gewalt. Besonders gefährdet sind Notaufnahmen und Pflegekräfte.
In Hessens Kliniken wurden 2024 in 189 polizeilich erfassten Fällen Beschäftigte Opfer von Gewalt. Besonders gefährdet sind Notaufnahmen und Pflegekräfte.
In hessischen Krankenhäusern wurden Beschäftigte 2024 in 189 polizeilich erfassten Fällen Opfer von Gewaltkriminalität. Wie die F.A.Z. unter Berufung auf Landesregierung, Krankenhausgesellschaft und Landesärztekammer berichtet, gingen seit 2020 zudem 147 anonyme Meldungen über verbale Übergriffe ein. Genannt wurden unter anderem 92 Beleidigungen, 88 Bedrohungen, 15 Fälle sexueller Belästigung und zwölf Bedrohungen mit Gegenständen oder Waffen. Hinzu kamen körperliche Angriffe, darunter 39 Fälle von Bissen oder Schlägen und drei sexuelle Übergriffe. Besonders gefährdet seien Beschäftigte in Notaufnahmen, psychiatrischen Stationen und Pflegekräfte im Nachtdienst. Als Ursachen gelten etwa lange Wartezeiten, Sprachbarrieren, Sucht- und psychische Erkrankungen. Die Landesregierung sieht den Beschäftigtenschutz als Aufgabe der Arbeitgeber. Kliniken setzen unter anderem auf Sicherheitsschleusen, Videoüberwachung, Deeskalationstrainings, Notrufsysteme und Kooperationen mit der Polizei.
Ersatzkassen fordern Nachbesserungen am Digitalgesetz
Der vdek fordert vor der GeDIG-Anhörung schnellere ePA-Funktionen und mehr Spielraum für Kassen bei der Prävention chronischer Erkrankungen.
Der vdek fordert vor der GeDIG-Anhörung schnellere ePA-Funktionen und mehr Spielraum für Kassen bei der Prävention chronischer Erkrankungen.
Vor der Anhörung zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) am 14. Oktober fordert der Verband der Ersatzkassen (vdek) Nachbesserungen. Der geplante digitale Versorgungseinstieg über die Apps der elektronischen Patientenakte mit Bedarfseinschätzung, Terminbuchung und elektronischer Überweisung könne Wartezeiten verkürzen, medizinisches Personal entlasten und Doppelstrukturen vermeiden.
Nun komme es darauf an, dass Versicherte die Vorteile schneller im Alltag spürten, erklärte vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Mutterpass, Kinderuntersuchungsheft und elektronischer Impfpass sollten deshalb mit verbindlicher, zeitnaher Frist in die ePA integriert werden. Zudem sollten Krankenkassen ihre Versicherten nach Datenanalysen nicht nur bei schwerwiegenden Gesundheitsrisiken beraten dürfen. Die Möglichkeiten zur individuellen Prävention müssten laut vdek auch häufige chronische Erkrankungen wie Diabetes und COPD umfassen.
Ausbildung, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel
13.10.2026
Psychische Belastung treibt Fehlzeiten in der Pflege
Psychische Belastungen sorgen in der Pflege für hohe Fehlzeiten. Der AOK-Report warnt zudem vor den Folgen wachsender finanzieller und beruflicher Unsicherheit.
Einordnung: Neu sind der Fokus auf finanzielle Sorgen, gestiegene Krankengeldausgaben und geplante Beratungsmöglichkeiten ab Januar 2027.
Vorher: „Psychische Fehlzeiten in der Altenpflege stark gestiegen“ (08.10.2026)
Psychische Belastungen sorgen in der Pflege für hohe Fehlzeiten. Der AOK-Report warnt zudem vor den Folgen wachsender finanzieller und beruflicher Unsicherheit.
Der Fehlzeiten-Report 2026 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK bestätigt die besondere Belastung in Pflegeberufen. 2025 wurden je 100 AOK-Mitglieder in der Haus- und Familienpflege 25,6 Fälle psychisch bedingter Arbeitsunfähigkeit registriert, in der Altenpflege 24,9. Als Ursachen nennt der Report hohe emotionale Anforderungen, Verantwortung, hohes Arbeitspensum, geringe Kontrolle über Abläufe und fehlende soziale Unterstützung.
Neu im Fokus stehen wirtschaftliche Sorgen: Finanzielle Unsicherheit und Angst vor Arbeitslosigkeit gehen laut einer Beschäftigtenbefragung häufiger mit Erschöpfung, Niedergeschlagenheit und Wut einher. Die Krankengeldfälle wegen psychischer Erkrankungen stiegen von 2021 bis 2025 um knapp 25 Prozent, die entsprechenden Ausgaben um 54 Prozent. Die AOK sieht Handlungsbedarf und verweist auf neue Regeln ab Januar 2027, nach denen Krankenkassen längerfristig Erkrankte früher zu Krankengeld, Formalitäten und Reha beraten können.
Bund setzt im Kampf gegen Sepsis auf Impfungen und Hygiene
Die Bundesregierung setzt im Kampf gegen Sepsis auf Impfungen und Hygiene. Pflegeheime werden dazu bei Qualitätsprüfungen kontrolliert.
Die Bundesregierung setzt im Kampf gegen Sepsis auf Impfungen und Hygiene. Pflegeheime werden dazu bei Qualitätsprüfungen kontrolliert.
Die Bundesregierung setzt im Kampf gegen Sepsis vor allem auf Prävention durch Schutzimpfungen und Hygienestandards. Wie aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervorgeht, wird die Einhaltung der Hygieneanforderungen bei Qualitätsprüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen kontrolliert. Da Sepsis häufig aus vermeidbaren Infektionen wie Influenza entsteht, komme Impfungen besondere Bedeutung zu. Im Erkrankungsfall seien eine schnelle Diagnose und zeitnahe Behandlung überlebenswichtig. Ein Sepsis-Register lehnt die Bundesregierung derzeit wegen des hohen bürokratischen Aufwands und schwieriger Patientenzuordnungen ab. Nach Angaben des Deutschen Bundestages soll stattdessen das Forschungsdatenzentrum Gesundheit Daten zu Langzeitfolgen und Versorgung liefern, die auch als Grundlage neuer Leitlinien dienen können.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
13.10.2026
Bund prüft besseren Hitzeschutz im Gesundheitswesen
Der Bund prüft besseren Hitzeschutz im Gesundheitswesen. Maßnahmen können als Teil förderfähiger Klinikprojekte aus dem Transformationsfonds finanziert werden.
Der Bund prüft besseren Hitzeschutz im Gesundheitswesen. Maßnahmen können als Teil förderfähiger Klinikprojekte aus dem Transformationsfonds finanziert werden.
Die Bundesregierung prüft fortlaufend Verbesserungen des Hitzeschutzes in den verschiedenen Versorgungsbereichen des Gesundheitswesens. Wie aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervorgeht, können hitzeschutzrelevante bauliche oder technische Anpassungen über den Krankenhaustransformationsfonds mitfinanziert werden. Voraussetzung ist, dass Maßnahmen wie Verschattung, Gebäudebegrünung oder klimafreundliche Kühlung Bestandteil eines förderfähigen Gesamtvorhabens sind. Einen eigenständigen Fördertatbestand für Klimaschutzvorkehrungen gibt es nicht. Nach Angaben des Deutschen Bundestages traten 2026 mehrere Hitzewellen auf. Erste Hinweise auf eine intensive Hitzewelle lagen dem Deutschen Wetterdienst ab dem 14. Juni vor. Warnungen über das Modulare Warnsystem betrafen an mehreren Tagen im Juni, Juli und August unter anderem Tübingen und den Odenwaldkreis.
Die Stiko rät Risikogruppen und Pflegepersonal zur jährlichen Grippeimpfung. Ideal ist der Zeitraum von Anfang Oktober bis Mitte Dezember.
Einordnung: Neu sind konkrete Impfzeiträume, Angebote in Apotheken sowie Hinweise zur gleichzeitigen Covid-19-Impfung und zu Kombinationsimpfstoffen.
Vorher: „Grippeimpfung: Schutz für Risikogruppen in Alten- und Pflegeheimen“ (24.09.2026)
Die Stiko rät Risikogruppen und Pflegepersonal zur jährlichen Grippeimpfung. Ideal ist der Zeitraum von Anfang Oktober bis Mitte Dezember.
Die Ständige Impfkommission empfiehlt die jährliche Grippeimpfung insbesondere Menschen ab 60 Jahren, chronisch Kranken, Schwangeren, Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen sowie Beschäftigten im Gesundheitswesen. Auch enge Kontaktpersonen von Risikopatienten sollten sich impfen lassen. Nach Angaben der F.A.Z. ist der Zeitraum von Anfang Oktober bis Mitte Dezember besonders geeignet; der vollständige Schutz entsteht nach zehn bis 14 Tagen. Impfungen bieten neben Arztpraxen auch teilnehmende Apotheken an. Eine Grippe- und eine Coronaimpfung können beim selben Termin verabreicht werden. Einen zugelassenen Kombinationsimpfstoff empfiehlt die Stiko wegen noch unzureichender Daten zu Nutzen und Sicherheit jedoch nicht. Wer die Termine trennt, sollte sich angesichts der derzeit stärkeren Verbreitung des Coronavirus zunächst gegen Covid-19 impfen lassen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Grippeimpfung für Personen, die unter die Stiko-Empfehlung fallen.
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