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Medizin, Gesundheit und Prävention
26.01.2026
STIKO empfiehlt Herpes-zoster-Impfung für Risikogruppen ab 18 Jahren
STIKO empfiehlt Herpes-zoster-Impfung für Risikogruppen ab 18, fordert Praxen zur Anpassung des Impfmanagements auf. Intensivierte Aufklärung nötig.
STIKO empfiehlt Herpes-zoster-Impfung für Risikogruppen ab 18, fordert Praxen zur Anpassung des Impfmanagements auf. Intensivierte Aufklärung nötig.
Mit der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Herpes-zoster-Impfung erweitert sich der Kreis der Impfberechtigten deutlich. Ab sofort sollen Risikopersonen ab 18 Jahren gegen die Erkrankung geimpft werden. Diese Neuerung bedarf einer Anpassung des Impfmanagements in den Praxen, da die erhöhte Nachfrage nach der Impfung organisatorische und logistische Herausforderungen mit sich bringt. Fachkreise müssen sich auf eine intensivierte Aufklärung über die Vorteile der Impfung und die Einhaltung der neuen Regeln einstellen. Quellen: Ärztezeitung.de.
STIKO veröffentlicht Impfkalender 2026: Wichtige Updates für Fachkräfte
STIKO: Neuer Impfkalender 2026 ist da! Fachkräfte müssen jetzt handeln, um Empfehlungen bei Standard- und Indikationsimpfungen umzusetzen.
STIKO: Neuer Impfkalender 2026 ist da! Fachkräfte müssen jetzt handeln, um Empfehlungen bei Standard- und Indikationsimpfungen umzusetzen.
Die Ständige Impfkommission hat den Impfkalender für 2026 veröffentlicht, der die im vergangenen Jahr beschlossenen Empfehlungen bei Standard- und Indikationsimpfungen berücksichtigt. Diese Aktualisierungen sind von Bedeutung, um den Impfschutz in der Bevölkerung aufrechtzuerhalten und die Wirksamkeit der Impfprogramme sicherzustellen. Fachkräfte sind aufgerufen, die Neuerungen in ihre Praxis umzusetzen. Die vollständigen Inhalte sind nach Anmeldung auf aerztezeitung.de einsehbar.
Bundesfrauenministerium präsentiert neue Analyse zur Gewaltprävention
Das Bundesfrauenministerium legt mit einer neuen Analyse zu Gewaltprävention den Fokus auf Bildung und digitale Schutzmaßnahmen, um frauenspezifische Gewalt zu verhindern.
Das Bundesfrauenministerium legt mit einer neuen Analyse zu Gewaltprävention den Fokus auf Bildung und digitale Schutzmaßnahmen, um frauenspezifische Gewalt zu verhindern.
Das Bundesfrauenministerium hat eine umfassende "Bedarfsanalyse zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" vorgestellt. Diese Studie zielt darauf ab, bestehende Maßnahmen zu evaluieren und konkrete Empfehlungen für zukünftige Präventionsstrategien zu geben. Ministerin Karin Prien betont die dringende Notwendigkeit, Gewalt gegen Frauen bereits im Vorfeld zu verhindern. Die Analyse hebt die Bedeutung der schulischen Präventionsarbeit sowie opferzentrierter Beratungsdienste hervor. Die Studie, die in Zusammenarbeit mit mehreren Institutionen entstand, unterstützt Deutschlands Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention, die sich auf Schutz-, Präventions- und Verfolgungsmaßnahmen gegenüber Gewalt gegen Frauen erstrecken. Die gewonnenen Erkenntnisse bilden die Basis für ein geplantes Maßnahmenpaket zur Gewaltprävention, das den Fokus auf Bildung, Täterarbeit und den digitalen Raum legt. (Quelle: bmfsfj.de)
RSV-Welle droht: Herausforderung für Gesundheitseinrichtungen erwartet
Eine drohende RSV-Welle könnte Gesundheitseinrichtungen herausfordern: Besonders Säuglinge und immungeschwächte Personen sind gefährdet.
Eine drohende RSV-Welle könnte Gesundheitseinrichtungen herausfordern: Besonders Säuglinge und immungeschwächte Personen sind gefährdet.
Das Infektionsgeschehen mit Atemwegserkrankungen in Deutschland wird zurzeit hauptsächlich durch die Grippe-Welle dominiert. Gleichzeitig meldet sich jedoch auch eine mögliche RSV-Welle an, wie die Ärzte Zeitung berichtet. Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ist vor allem für Säuglinge und Menschen mit geschwächtem Immunsystem eine Gefahr. Bereits im Jahr 2022 wurde Nirsevimab zur Prophylaxe gegen das RSV bei Säuglingen zugelassen. Ein Jahr später folgte die Zulassung der RSV-Impfung in der Schwangerschaft. Der Vergleich der Wirksamkeit dieser beiden Prophylaxe-Strategien ist weiterhin ein relevantes Thema in medizinischen Fachkreisen. Laut der Ärzte Zeitung und der aktuellen Berichterstattung könnten steigende RSV-Fälle vor allem medizinisches Personal und Einrichtungen im Gesundheitswesen in den kommenden Wochen und Monaten vor Herausforderungen stellen.
Pflegeskandal in Aachen: Ermittlungen wegen 100 weiterer Todesfälle
Ermittlungen gegen verurteilten Pfleger in Aachen ausgeweitet: Nun Verdacht auf über 100 weitere Todesfälle durch tödliche Injektionen.
Ermittlungen gegen verurteilten Pfleger in Aachen ausgeweitet: Nun Verdacht auf über 100 weitere Todesfälle durch tödliche Injektionen.
Ein bereits wegen zehnfachen Mordes verurteilter Pfleger in Aachen könnte für mehr als 100 weitere Todesfälle verantwortlich sein, wie die Oberstaatsanwältin mitteilte. Der ehemalige Pfleger war im November wegen zehnfachen Mordes und 27-fachen Mordversuchs zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, nachdem er Patienten auf einer Palliativstation in Würselen bei Aachen tödliche Injektionen verabreicht hatte. Die Betroffenenfälle erstreckten sich ursprünglich über den Zeitraum von Dezember 2023 bis Mai 2024. Nun gehen die Ermittlungen auf mögliche Tötungsdelikte vor dieser Zeit ein, da der Pfleger schon seit 2020 in der Klinik arbeitete. Bereits 27 Exhumierungen wurden durchgeführt, etwa 30 weitere sind noch ausstehend. Laut der Oberstaatsanwältin besteht derzeit ein Anfangsverdacht in über 100 Fällen, der jedoch noch entfallen könnte. (Quelle: FAZ)
Notvertretungsrecht für Ehegatten auf 6 Monate begrenzt
Ehegatten dürfen in Notsituationen medizinische Entscheidungen für sechs Monate treffen, müssen aber eine ärztliche Bestätigung vorlegen, so die Verbraucherzentrale.
Ehegatten dürfen in Notsituationen medizinische Entscheidungen für sechs Monate treffen, müssen aber eine ärztliche Bestätigung vorlegen, so die Verbraucherzentrale.
Ehegatten haben in Notsituationen im Bereich der Gesundheitssorge ein gegenseitiges Vertretungsrecht, wie die Verbraucherzentrale mitteilt. Dieses Recht ist jedoch auf sechs Monate begrenzt und es gibt bestimmte Ausschlussgründe, etwa bei Trennung oder wenn eine andere Person bevollmächtigt wurde. Das Notvertretungsrecht erlaubt es dem vertretenden Ehegatten, medizinische Entscheidungen zu treffen, Verträge abzuschließen und über freiheitsentziehende Maßnahmen zu entscheiden, sofern diese nicht länger als sechs Wochen dauern. Eine ärztliche Bestätigung ist erforderlich, um das Vertretungsrecht auszuüben. Die Verbraucherzentrale empfiehlt jedoch, weiterhin eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, da diese alle Aufgabenbereiche abdeckt und unbegrenzt gültig ist. Unterstützung bei der Erstellung bieten die Verbraucherzentralen über ihren kostenfreien Online-Service „Selbstbestimmt - die Online-Vorsorgedokumente der Verbraucherzentralen“.
Pflegeheimplätze im Nordosten übersteigen 2400 Euro Eigenanteil
Pflegekosten im Nordosten übersteigen 2400 Euro: Trotz Zuschüssen belasten hohe Eigenanteile die Bewohner erheblich, geplante Reformen sind dringlich.
Pflegekosten im Nordosten übersteigen 2400 Euro: Trotz Zuschüssen belasten hohe Eigenanteile die Bewohner erheblich, geplante Reformen sind dringlich.
Die Kosten für Pflegeheimplätze steigen weiterhin an, trotz der Zuschüsse durch Pflegekassen. Insbesondere im Nordosten Deutschlands übersteigen die monatlichen Eigenanteile mittlerweile die Grenze von 2400 Euro, wie von der AOK Nordost unter Verweis auf das Wissenschaftliche Institut der AOK berichtet wird. Neue Zahlen zeigen, dass die Gesamtkosten für einen Heimplatz in Brandenburg und Berlin Ende 2025 erstmals die Marke von 5000 Euro pro Monat überschritten haben. Der Eigenanteil, den die Bewohner letztlich tragen müssen, liegt erheblich höher als viele Altersrenten, was zahlreiche Menschen finanziell überfordert. Schon 2024 mussten viele Pflegebedürftige in Berlin Hilfe zur Pflege erhalten, da Einkommen und Vermögen nicht ausreichten. Die geplante Pflegereform von Bund und Ländern zielt darauf ab, die stetig steigenden Eigenanteile zu begrenzen, doch der Handlungsbedarf zeigt sich gerade durch diese aktuellen Entwicklungen besonders deutlich. (Quelle: Ärzte Zeitung)
Herztod bei Streit: Sozialgericht erkennt Arbeitsunfall an
Ein Herztod durch Stress bei der Arbeit kann als Arbeitsunfall gelten, urteilte das Sozialgericht Dortmund nach einem Todesfall eines Sicherheitsmitarbeiters.
Ein Herztod durch Stress bei der Arbeit kann als Arbeitsunfall gelten, urteilte das Sozialgericht Dortmund nach einem Todesfall eines Sicherheitsmitarbeiters.
Ein plötzlicher Herztod infolge von akutem Stress während der Arbeit kann als Arbeitsunfall gewertet werden. Dies hat das Sozialgericht Dortmund entschieden, wie die Ärztezeitung berichtet. Der Fall betrifft die Sprechstunde eines Arztes in einer Unterbringungseinrichtung, bei der ein Sicherheitsmitarbeiter während eines Streits mit einem Bewohner, der unter Drogeneinfluss stand, verstarb. Der vom Gericht beauftragte kardiologische Gutachter stellte fest, dass akuter Stress bösartige Herzrhythmusstörungen und damit einen plötzlichen Herztod hervorrufen kann. Aufgrund dessen erkannte das Gericht den Vorfall als Arbeitsunfall an und gewährte der Witwe des verstorbenen Mitarbeiters Hinterbliebenenleistungen. Auch wenn der Verstorbene kardiologisch vorgeschädigt war, wurde das Risiko für einen krankheitsbedingten Todeseintritt als vernachlässigbar eingestuft.
Eine frühzeitige Lebensstiländerung bei Prädiabetes verbessert langfristig die Herzgesundheit und schützt vor kardiovaskulären Erkrankungen.
Eine frühzeitige Lebensstiländerung bei Prädiabetes verbessert langfristig die Herzgesundheit und schützt vor kardiovaskulären Erkrankungen.
Lebenstilinterventionen können Menschen mit Prädiabetes vor einem manifesten Typ-2-Diabetes schützen, doch ihre Wirkung erstreckt sich weit darüber hinaus. Langzeitdaten belegen nun, dass eine Prädiabetes-Remission nach langer Zeit positive kardiovaskuläre Effekte mit sich bringt. Dies zeigt eine Verbesserung der Herzgesundheit und verdeutlicht den großen Nutzen einer frühzeitigen und konsequenten Lebensstiländerung für die Herz-Kreislauf-Gesundheit. Experten empfehlen, bereits bei Prädiabetes aktiv zu werden, um langfristige gesundheitliche Vorteile zu erzielen. Koordinierte Maßnahmen zur Lebensstiländerung könnten in Zukunft eine entscheidende Rolle in der Prävention kardiovaskulärer Erkrankungen spielen, wobei eine genaue Untersuchung der effektivsten Ansätze noch erforderlich ist. Die Ergebnisse dieser Langzeituntersuchungen unterstreichen die Bedeutung einer integrativen Gesundheitsstrategie zur Reduzierung des Risikos für schwerwiegende Herz-Kreislauf-Erkrankungen. (Quelle: aerztezeitung.de)
Neue Studie: Medikamente können Herzinsuffizienz verschlimmern
Eine Studie warnt: Bestimmte Medikamentenkombinationen können Herzinsuffizienz verschlimmern. Kardiologen fordern eine sorgfältige Prüfung.
Eine Studie warnt: Bestimmte Medikamentenkombinationen können Herzinsuffizienz verschlimmern. Kardiologen fordern eine sorgfältige Prüfung.
Eine Herzinsuffizienz kann durch bestimmte Medikamentenkombinationen verschlimmert oder gar ausgelöst werden, wie ein Konsenspapier internationaler Kardiologen zeigt, das relevante Nebenwirkungen und Interaktionen zusammenfasst. Die vollständigen Details erfordern allerdings, dass sich Leser auf aerztezeitung.de einloggen, um Zugriff auf umfassendere Informationen, Hintergrundanalysen und praxisnahe Tipps zu erhalten. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Medikamentenprüfung bei Patienten mit Herzinsuffizienz. (Quelle: aerztezeitung.de)
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