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Pflegepolitik und Recht
22.09.2026
Landessozialgericht bestätigt Relevanz des RKI-Berichts zu Impf-Nebenwirkungen
Ein Landessozialgericht bestätigt die Bedeutung des RKI-Berichts zu Impf-Nebenwirkungen als entscheidend für die STIKO-Empfehlungen zur COVID-19-Impfung.
Ein Landessozialgericht bestätigt die Bedeutung des RKI-Berichts zu Impf-Nebenwirkungen als entscheidend für die STIKO-Empfehlungen zur COVID-19-Impfung.
Ein RKI-Bericht aus dem Jahr 2023 wird laut Landessozialgericht Potsdam als ausreichend erachtet, um den aktuellen Stand der Erkenntnisse darüber widerzuspiegeln, welche unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) den Corona-Impfungen zugeschrieben werden können. Dieser Bericht war maßgeblich für die Implementierung der COVID-19-Impfung in die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Die Informationen stellen sicher, dass die Einschätzungen hinsichtlich der Nebenwirkungen realistisch sind, so das Urteil des Gerichts. Aerztezeitung.de berichtet über dieses Urteil und hebt hervor, wie essenziell der RKI-Bericht für die gegenwärtigen Beurteilungen der Impfstoffsicherheit ist. Die Aussage des Landessozialgerichts verdeutlicht die Bedeutung der RKI-Richtlinien für die medizinische Praxis und das Vertrauen der Fachwelt in diese Dokumentation.
Unfallrückgang 2025: Stabile Berufskrankheiten bei steigenden Einnahmen
Unfallrückgang 2025: Trotz weniger Arbeitsunfälle bleiben Berufskrankheiten stabil, während steigende Löhne die Einnahmen der Unfallversicherung erhöhen.
Unfallrückgang 2025: Trotz weniger Arbeitsunfälle bleiben Berufskrankheiten stabil, während steigende Löhne die Einnahmen der Unfallversicherung erhöhen.
Die Gesetzliche Unfallversicherung berichtet für das Jahr 2025 von einem Rückgang der Arbeitsunfälle bei gleichzeitiger Stabilität der anerkannten Berufskrankheiten. Trotz dieser Entwicklungen steigen die Einnahmen der Unfallversicherung aufgrund einer expansiven Lohnentwicklung. Insbesondere bleibt COVID-19 eine konstante Größe unter den anerkannten Berufskrankheiten, was die anhaltende Relevanz des Virus im beruflichen Umfeld untermauert. Diese Entwicklung unterstreicht die Bedeutung von Präventions- und Schutzmaßnahmen in Betrieben, um das Risiko von Berufskrankheiten, einschließlich solcher durch Viren wie COVID-19, zu minimieren. Dies geht aus einem Bericht der Ärzte Zeitung hervor.
Hessisches Sozialstaatsbündnis warnt vor Kürzungen im Sozialstaat
Das Hessische Sozialstaatsbündnis warnt vor Kürzungen im Sozialstaat und plant eine Demonstration, um gegen drohende Einschnitte bei sozialen Leistungen zu protestieren.
Das Hessische Sozialstaatsbündnis warnt vor Kürzungen im Sozialstaat und plant eine Demonstration, um gegen drohende Einschnitte bei sozialen Leistungen zu protestieren.
Das Hessische Sozialstaatsbündnis warnt vor drastischen Einschnitten im Sozialstaat. Bei einer Pressekonferenz forderten die Bündnispartner, darunter der Paritätische Wohlfahrtsverband Hessen und der DGB Hessen-Thüringen, einen „starken, gerechten und zukunftssicheren Sozialstaat“. Ein internes Arbeitspapier schlägt Kürzungen bei der Kinder- und Jugendhilfe, Pflege und Unterstützung von Menschen mit Behinderung vor. Michael Rudolph vom DGB betonte, Sozialleistungen seien ein „erworbenes und verdientes Recht“. Yasmin Alinaghi vom Paritätischen Wohlfahrtsverband nannte die Pläne einen „Frontalangriff“ auf soziale Errungenschaften. Kürzungen seien eine „programmierte Altersarmut bei Frauen“. Carsten Tag von der Diakonie Hessen warnte vor den langfristigen Folgen der Kürzungen, die zu gesellschaftlichen Spaltungen führen könnten. Am Samstag plant das Bündnis eine Demonstration in Frankfurt. Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung.
GKV-Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 deutlich um 563 Euro
GKV-Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 um 563 Euro auf 6.375 Euro monatlich, was zu höheren Beiträgen führt und Wechselmöglichkeiten in die PKV eröffnet.
GKV-Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 um 563 Euro auf 6.375 Euro monatlich, was zu höheren Beiträgen führt und Wechselmöglichkeiten in die PKV eröffnet.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird im Jahr 2027 deutlich angehoben. Laut einem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums soll die Grenze um rund 563 Euro auf 6.375 Euro pro Monat oder 76.500 Euro pro Jahr steigen. Dies führt dazu, dass der maximale GKV-Gesamtbeitrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam tragen, von derzeit etwa 1.017 Euro pro Monat auf knapp 1.116 Euro ansteigen könnte, vorausgesetzt, der Zusatzbeitrag bleibt konstant. Diese Veränderungen resultieren aus der Anpassung der Sozialversicherungsrechengrößen, die sich an der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter orientiert. Auch die Versicherungspflichtgrenze wird erhöht, was Arbeitnehmern mit hohem Einkommen die Möglichkeit eröffnet, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Dies sind entscheidende Anpassungen, die laut dem Gesetz zur Beitragssatzstabilisierung die Beitragsgerechtigkeit stärken und einen solidarischen Beitrag zu Reformen leisten sollen. (Quelle: aerztezeitung.de)
Drohendes Minus in Pflegekassen entfacht Streit um Finanzausgleich
Drohendes Minus bei Pflegekassen entfacht hitzige Debatte: Ein Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung sorgt für Widerstand.
Einordnung: Neu sind die scharfe PKV-Ablehnung mit Klageandrohung sowie der Streit zwischen SPD-geführten Ministerien und Gesundheitsminister Linnemann.
Vorher: „Pflegeversicherung in Not: Hilfe durch private Anbieter diskutiert“ (19.09.2026)
Drohendes Minus bei Pflegekassen entfacht hitzige Debatte: Ein Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung sorgt für Widerstand.
Der sozialen Pflegeversicherung droht erneut ein dickes Minus zum Jahresende, was die Diskussion über einen Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung anheizt. Der PKV-Verband, vertreten durch Thomas Brahm, verurteilt solche Überlegungen scharf. Brahm spricht von einem "Dammbruch", der das Vertrauen in die Kapitaldeckung und die Bereitschaft zur privaten Vorsorge schwächen würde. Die angedachten Maßnahmen, wie die Übertragung von Alterungsrückstellungen, kämen einer verfassungswidrigen "Enteignung" gleich. Sollte die Regierung diesen Schritt wagen, kündigte Brahm rechtliche Gegenmaßnahmen an. Der Hintergrund dieser Debatte sind Pläne im BMAS, die einen Finanzausgleich in der geplanten Pflegereform vorsehen. SPD-geführte Ministerien loten derzeit Modelle aus, die angesichts der Kostenasymmetrie zwischen den Systemen eine Entlastung der sozialen Pflegeversicherung bewirken könnten. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) lehnt jedoch einen solchen Ausgleich ab. Die Quelle dieser Informationen ist die „Ärztezeitung“.
Juristentag fordert klare Regelungen für Suizidhilfe und Schutzkonzept
Der Deutsche Juristentag fordert eine klare gesetzliche Regelung der Suizidhilfe sowie ein Schutzkonzept, das Beratung und Begutachtung für Sterbewillige umfasst.
Der Deutsche Juristentag fordert eine klare gesetzliche Regelung der Suizidhilfe sowie ein Schutzkonzept, das Beratung und Begutachtung für Sterbewillige umfasst.
Der Deutsche Juristentag hat Gesetzgebern empfohlen, die Suizidhilfe gesetzlich klarer zu regeln und ein umfassendes Schutzkonzept zu entwickeln. Dieses Konzept sollte Beratungs-, Aufklärungs- und Begutachtungsverfahren für Sterbewillige durch Ärzte festlegen. Die Mehrheit der Juristentagsteilnehmer sprach sich gegen ein separates Sterbegleitungsgesetz aus, lehnte jedoch einen "Freibrief" für Sterbehilfeorganisationen ab. Jedoch befürworteten die Juristen, dass unabhängige Personen die verschiedenen Verfahrensschritte der Suizidhilfe durchführen sollten. Auch solle Sterbehilfeorganisationen eine verwaltungsrechtliche Zulassung benötigen. Wichtige Strafbarkeitsrisiken für Ärzte, die Suizidhilfe leisten, wurden betont. Professor Anette Grünewald wies darauf hin, dass geltende Regelungen zur Suizidhilfe oft unklar seien und Ärzte, die assistieren, sich Strafbarkeitsrisiken aussetzen. Dies könnte die Auswahl möglicher Helfer negativ beeinflussen, berichtete aerztezeitung.de.
STIKO: Neue Impfempfehlungen für Risikogruppen und Säuglinge vorgestellt
Die STIKO rät zu neuen Impfungen: Empfehlungen für Säuglinge und Risikogruppen sollen kardiovaskuläre Prävention stärken, darunter COVID-19 und RSV.
Die STIKO rät zu neuen Impfungen: Empfehlungen für Säuglinge und Risikogruppen sollen kardiovaskuläre Prävention stärken, darunter COVID-19 und RSV.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat neue Empfehlungen für Impfungen gegen Atemwegserreger ausgesprochen, die über den direkten Infektionsschutz hinaus eine wichtige Rolle in der kardiovaskulären Prävention spielen können. Zu den aktuellen Empfehlungen zählt die Impfung gegen COVID-19, Influenza, Pertussis, Pneumokokken und RSV. Besonders für Neugeborene und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison wird neben dem bereits verfügbaren langwirksamen Antikörper Nirsevimab nun auch der Antikörper Clesrovimab empfohlen. Diese Impfempfehlungen richten sich vor allem an Risikogruppen, zu denen ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen zählen. Die vollständige Erfassung und Analyse dieses Rahmens sowie die potenziellen Auswirkungen für die entsprechende Bevölkerungsgruppe sind zugänglich für medizinisches Fachpersonal, nachdem sie sich auf der Webseite von aerztezeitung.de eingeloggt haben.
Bundesarbeitsgericht klärt Streit um Kopftuchverbot am Arbeitsplatz
Das Bundesarbeitsgericht entschied: Bei sachlichen Gründen kann ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz gerechtfertigt sein, trotz Religionsfreiheit.
Das Bundesarbeitsgericht entschied: Bei sachlichen Gründen kann ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz gerechtfertigt sein, trotz Religionsfreiheit.
Das Bundesarbeitsgericht hat erneut über die Benachteiligung im Arbeitsleben aufgrund religiöser Kleidungsstücke, wie etwa Kopftücher, entschieden. Ein Schadenersatzanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz kann bestehen, wenn die Religionsausübungsfreiheit verletzt wird. Arbeitgeber müssen jedoch nicht zwangsläufig Schadensersatz leisten, wenn sie sachliche Gründe für ein Kopftuchverbot anführen können, die einen Eingriff in die Religionsfreiheit rechtfertigen. Dieses Urteil folgt einer längeren Debatte über die Rechte von Arbeitnehmern bezüglich ihrer Religionsfreiheit am Arbeitsplatz. Die Entscheidung verdeutlicht die Notwendigkeit, sowohl die Religions- als auch die Gewissensfreiheit von Arbeitnehmern zu respektieren, was von Arbeitgebern besonders beachtet werden muss, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet. Die sorgfältige Abwägung von Grundrechten und betrieblichen Interessen bleibt hierbei entscheidend.
Privater Pflegeverband fordert Digitalisierung der Versichertenabfrage
Privater Pflegeverband fordert digitale Abfrage des Versichertenstatus, um 2,3 Millionen Arbeitsstunden zu sparen und mehr Zeit für die Pflege zu gewinnen.
Privater Pflegeverband fordert digitale Abfrage des Versichertenstatus, um 2,3 Millionen Arbeitsstunden zu sparen und mehr Zeit für die Pflege zu gewinnen.
Private Pflegeanbieter haben den erheblichen Zeitaufwand kritisiert, der entsteht, weil Versichertenkarten von Pflegebedürftigen regelmäßig in Arztpraxen eingelesen werden müssen. Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste, betonte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass jede verfügbare Minute zur Versorgung der wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen benötigt werde. Pflegekräfte würden wertvolle Arbeitszeit verlieren, indem sie Karten in Arztpraxen bringen und dort warten müssen. Laut einer Umfrage unter 1016 Mitgliedsunternehmen entstehen dabei durchschnittlich 21,6 Stunden organisatorischer Aufwand pro Quartal. Meurer fordert eine Digitalisierung der Versichertenstatusabfrage über die Telematikinfrastruktur, um die Prozesse zu vereinfachen und Zeit für die Pflege freizugeben. Diese Reform könnte jährlich rund 2,3 Millionen Arbeitsstunden einsparen. Die Deutsche Presse-Agentur berichtet weiter, dass Praxen den Versichertenstatus digital abrufen sollten. (Quelle: F.A.Z.)
Brand in Berliner Pflegeeinrichtung: Ein Toter, 25 Verletzte, Ursache unklar
Brand in Berliner Pflegeheim: Ein Toter, 25 Verletzte, Ursache unklar. Feuer aus Patientenzimmer, alle evakuiert, Verkehr gesperrt. Feuerwehr mit 160 Kräften vor Ort.
Brand in Berliner Pflegeheim: Ein Toter, 25 Verletzte, Ursache unklar. Feuer aus Patientenzimmer, alle evakuiert, Verkehr gesperrt. Feuerwehr mit 160 Kräften vor Ort.
Bei einem Brand in einer Pflegeeinrichtung in Berlin-Kreuzberg ist ein Mensch nach Angaben der Feuerwehr gestorben. Zudem wurden 25 Bewohner verletzt, eine Person davon schwebt in Lebensgefahr. Diese wurde reanimiert und in ein Krankenhaus gebracht. Die übrigen Verletzten erlitten überwiegend Rauchgasvergiftungen. Nachdem die Feuerwehr von 21 Verletzten berichtet hatte, korrigierte sie die Zahl nach oben. Alle Bewohner der Einrichtung wurden evakuiert. Der Brand war in einem Patientenzimmer ausgebrochen, die Ursache ist noch unklar. Das Feuer ist unter Kontrolle, die Feuerwehr war mit rund 160 Einsatzkräften vor Ort. Aufgrund des Einsatzes kam es zu Verkehrssperrungen im Umfeld der Einrichtung, so die Berliner Polizei. (Quelle: dpa, Frankfurter Allgemeine Zeitung)
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