Bayerischer "Digitalpakt Pflege" treibt Digitalisierung gezielt voran: Die "HighCare Agenda" wird von Politik und Pflegebranche unterstützt, um nachhaltige Verbesserungen zu erzielen.
Bayerischer "Digitalpakt Pflege" treibt Digitalisierung gezielt voran: Die "HighCare Agenda" wird von Politik und Pflegebranche unterstützt, um nachhaltige Verbesserungen zu erzielen.
Vertreter aus der Pflegepraxis und -forschung, Interessenvertretungen sowie Politiker haben sich verpflichtet, die „HighCare Agenda“ zu unterstützen. Dabei handelt es sich um eine Initiative, die die Digitalisierung im Pflegebereich fördern soll, allerdings ohne dass diese zum Selbstzweck wird. Der Bayerische „Digitalpakt Pflege“ wurde kürzlich unterzeichnet, wie die „Ärzte Zeitung“ berichtet. Dieser Schritt soll sicherstellen, dass digitale Lösungen bewusst und sinnvoll in die Pflege integriert werden, um so die Arbeitsbedingungen und die Betreuung der Pflegebedürftigen zu verbessern.
Kostenfreier Zugang zur vollständigen Arzneimitteldatenbank ab Februar
Das BfArM bietet ab Februar kostenfreien Zugang zur kompletten Arzneimitteldatenbank, eine wichtige Ressource für Fachkräfte und Entscheider im Gesundheitswesen.
Das BfArM bietet ab Februar kostenfreien Zugang zur kompletten Arzneimitteldatenbank, eine wichtige Ressource für Fachkräfte und Entscheider im Gesundheitswesen.
Ab Mitte Februar bietet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den öffentlichen Teil seiner Arzneimitteldatenbank in vollem Umfang kostenfrei zur Recherche an. Dies markiert eine wesentliche Erweiterung des bisherigen Angebots, bei dem nur bestimmte Daten gebührenfrei zugänglich waren. Die Datenbank, die in Zusammenarbeit mit den weiteren Bundesoberbehörden aktualisiert wird, umfasst umfassende Informationen zu allen in Deutschland verkehrsfähigen sowie abgelaufenen Arzneimitteln seit 1978. Die Nutzer erhalten Zugang zu Arzneimittelhistorien, Fach- und Gebrauchsinformationen sowie weiteren relevanten Dokumenten über das Portal PharmNet.Bund. Diese umfassende Datenverfügbarkeit unterstützt Fachkräfte und Interessierte bei der Recherche und Entscheidungsfindung im Bereich der Arzneimittelpolitik, wie auf „Ärzte Zeitung“ berichtet wird.
Neues Gesetz: Mutterschutz ab der 13. Woche nach Fehlgeburt geplant
Neue Mutterschutzregelung: Fehlgeburten ab der 13. Woche sollen künftig unter den Mutterschutz fallen. Parteien einigten sich auf Gesetzesentwurf.
Neue Mutterschutzregelung: Fehlgeburten ab der 13. Woche sollen künftig unter den Mutterschutz fallen. Parteien einigten sich auf Gesetzesentwurf.
Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, sollen künftig Anspruch auf Mutterschutz haben. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, auf den sich die Fraktionen von CDU/CSU, Grünen und SPD geeinigt haben. Laut einer gemeinsamen Presseerklärung wird das Gesetz fraktionsübergreifend im Bundestag verabschiedet. Die bisherige Schutzfrist gilt bei Fehlgeburten nicht, was sich nun ändern soll. Die Grünen-Politikerin Franziska Krumwiede-Steiner betonte die Notwendigkeit dieser Regelung, da jede dritte Frau in Deutschland von einem solchen Schicksal betroffen ist. Es fehlen jedoch konkrete Statistiken über die betroffenen Frauen, dennoch schätzt das Familienministerium, dass jährlich etwa 90.000 Fehlgeburten stattfinden. Die Regelung tritt für Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche in Kraft, etwa 6.000 Fälle pro Jahr. Die Union sieht darin einen „wichtigen frauenpolitischen Meilenstein“. Diese Informationen stammen von der Ärzte Zeitung.
Pflegepraxis, Organisation und Innovation
29.01.2025
Pflegekraft in Bayern filmt Heimbewohner heimlich: Polizei ermittelt
Ermittlungen gegen Pflegekraft in Bayern: Heimliche Aufnahmen von Heimbewohnern entdeckt, nachdem Youtuber Pflegeeinrichtung aufmerksam machte.
Ermittlungen gegen Pflegekraft in Bayern: Heimliche Aufnahmen von Heimbewohnern entdeckt, nachdem Youtuber Pflegeeinrichtung aufmerksam machte.
In Bayern ermittelt die Polizei gegen eine 39-jährige Pflegekraft, die während ihrer Arbeitszeit heimlich erotische Videos von Heimbewohnern aufgenommen und im Internet veröffentlicht haben soll, berichtet die „Ärzte Zeitung“ unter Berufung auf die Polizei. Die Heimbewohner waren demnach unwissend gefilmt worden, dennoch wird nicht wegen eines Sexualdelikts ermittelt. Anzeige gegen die ehemalige Mitarbeiterin des Alten- und Pflegeheims in Bad Neustadt a.d. Saale wurde erstattet, nachdem ein Youtuber die Einrichtung auf die Rechtsverletzung hingewiesen hatte. Der Geschäftsführer betonte, dass das Verhalten moralisch verwerflich sei und während der Arbeitszeit keinen Platz habe. Die Ermittlungen konzentrieren sich auf die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und unbefugte Aufnahmen im privaten Raum, die nach dem Strafgesetzbuch mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden können. Die betroffenen Angehörigen wurden informiert und waren zunächst schockiert.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
29.01.2025
Bundestag billigt geändertes GVSG: Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung
Der Bundestag billigt geändertes GVSG: Verbesserte Vergütung für Hausärzte, neue Regelungen für Kontrazeptiva und bessere Hilfsmittelversorgung gebilligt.
Der Bundestag billigt geändertes GVSG: Verbesserte Vergütung für Hausärzte, neue Regelungen für Kontrazeptiva und bessere Hilfsmittelversorgung gebilligt.
Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat am Mittwoch das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) in veränderter Form gebilligt. Der Entwurf enthält den Wegfall der Honorarbudgets für Hausärzte und soll am Donnerstag im Plenum beschlossen werden. Die Altersbeschränkung für den Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige Kontrazeptiva wird aufgehoben, wenn ein sexueller Missbrauch oder eine Vergewaltigung vermutet wird. Zudem wird eine Versorgungspauschale zur Behandlung chronisch kranker Patienten eingeführt. Hausärzte sollen zukünftig für spezielle Aufgaben wie Hausbesuche oder die Nutzung der Telematikinfrastruktur vergütet werden. Die Versorgung von Menschen mit Behinderungen mit Hilfsmitteln soll ebenfalls verbessert werden, wenn ein sozialpädiatrisches Zentrum diese für notwendig erachtet. SPD, Grüne und FDP stimmten für den Entwurf, während Linke und BSW dagegen stimmten und Union sowie AfD sich enthielten. Die Quelle dieser Information ist der Deutsche Bundestag.
Fehlerhafte Patientenakten gefährden die Qualität medizinischer Versorgung
Fehlerhafte Patientenakten gefährden die medizinische Versorgung, da unzutreffende Diagnosen zu schwerwiegenden Missverständnissen und Behandlungsfehlern führen können.
Fehlerhafte Patientenakten gefährden die medizinische Versorgung, da unzutreffende Diagnosen zu schwerwiegenden Missverständnissen und Behandlungsfehlern führen können.
In Patientenakten häufen sich schwer nachvollziehbare Diagnosen, so DER SPIEGEL. Ein Mann fand in seiner Akte Angaben zu Schwangerschaftsuntersuchungen, bei einer Frau wird Epilepsie vermerkt, von der sie nichts weiß. Solche fehlerhaften Einträge können auf Verwechslungen, technische Probleme oder menschliches Versagen zurückgehen. Laut Maria Herbst, der Autorin des Artikels, könnten diese Einträge zu gravierenden Folgen führen: vom Missverständnis bei Arztbesuchen bis hin zur Beeinträchtigung der medizinischen Behandlung. Die Qualität medizinischer Daten wird deshalb zunehmend hinterfragt. Fachleute betonen die Bedeutung korrekter und nachvollziehbarer Gesundheitsdaten, um Patienten optimal versorgen zu können. Solche Berichte werfen ein kritisches Licht auf das Gesundheitswesen, das zunehmend digital und datenbasiert arbeitet.
Anstieg von Angststörungen in Deutschland um 77 Prozent seit 2008
Die Zahl der Angststörungen in Deutschland ist seit 2008 um 77 Prozent gestiegen, wie die KKH berichtet. Besonders betroffen: Sachsen und Berlin.
Die Zahl der Angststörungen in Deutschland ist seit 2008 um 77 Prozent gestiegen, wie die KKH berichtet. Besonders betroffen: Sachsen und Berlin.
Die KKH hat einen erheblichen Anstieg an Angststörungen festgestellt. Laut einer Berechnung der Krankenkasse waren im vergangenen Jahr etwa 5,5 Millionen Menschen in Deutschland betroffen, was im Vergleich zu 2008 einem Anstieg von rund 77 Prozent entspricht. Damals wurden bei 3,7 Prozent der KKH-Versicherten Angststörungen diagnostiziert, 2023 lag der Anteil bei 6,5 Prozent. Besonders ausgeprägt war der Anstieg mit 111 Prozent in Sachsen, während Hessen mit einem Anstieg von 62 Prozent am wenigsten betroffen war. Berlin verzeichnet mit 8,1 Prozent den höchsten Anteil an diagnostizierten Angststörungen. Zu den Ursachen gehören genetische und psychische Faktoren sowie chronischer Stress und familiäre Konflikte. Aileen Könitz von der KKH warnt davor, dass andauernde Angst zu schwerwiegenden Belastungen führen kann, insbesondere bei Menschen mit geringer Widerstandskraft. Das Problem könne sich in einer generalisierten Angststörung manifestieren. Diese Informationen stammen von aerzteblatt.de.
Studie: Klimawandel könnte bis 2099 über 2,3 Mio. Hitzetote in Europa verursachen
Studie warnt: Klimawandel könnte bis 2099 über 2,3 Mio. Hitzetote in Europa verursachen. Dringender Handlungsbedarf gegen Temperaturanstieg.
Studie warnt: Klimawandel könnte bis 2099 über 2,3 Mio. Hitzetote in Europa verursachen. Dringender Handlungsbedarf gegen Temperaturanstieg.
Bis zum Jahr 2099 könnten die Auswirkungen des Klimawandels in 854 europäischen Städten zu über 2,3 Millionen zusätzlichen temperaturbedingten Todesfällen führen. Diese Erkenntnisse stammen aus einer umfassenden Modellstudie, die von Wissenschaftlern unter der Leitung des Environment & Health Modelling Lab an der London School of Hygiene & Tropical Medicine (LSHTM) durchgeführt wurde. Die Studie, veröffentlicht in Nature Medicine, befasst sich mit den langfristigen Folgen von Temperaturveränderungen als Folge des Klimawandels, wobei der mögliche Anstieg der Hitzetoten im Vergleich zum Rückgang der Kältetoten überwiegen könnte. Die Forschungsergebnisse verdeutlichen die dringende Notwendigkeit, Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu ergreifen, um die zukünftige Gesundheit der Bevölkerung in Europa zu schützen. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt)
Neue S1-Leitlinie zum Geriatrischen Assessment Stufe 2 veröffentlicht.
Neue S1-Leitlinie gibt medizinischem Personal klare Anweisungen für das Geriatrische Assessment Stufe 2, um die Lebensqualität älterer Patienten zu steigern.
Neue S1-Leitlinie gibt medizinischem Personal klare Anweisungen für das Geriatrische Assessment Stufe 2, um die Lebensqualität älterer Patienten zu steigern.
Empfehlungen zur Durchführung des Geriatrischen Assessments der Stufe 2 sind nun für medizinisches Personal veröffentlicht worden. Diese Leitlinie zielt darauf ab, die Lebensqualität älterer Menschen zu verbessern, indem sie klare Anweisungen zur genauen Durchführung des Stufe-2-Assessments bereitstellt. Der Fokus liegt dabei auf der Anwendung verschiedener Tests, um den Gesundheitszustand älterer Patienten besser zu erfassen. Die neue S1-Leitlinie ist eine wichtige Orientierungshilfe für Fachkräfte, die in der Betreuung geriatrischer Patienten tätig sind und trägt zur besseren Versorgung im Alter bei. Quellenangaben stammen von der Ärztezeitung.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
28.01.2025
Lauterbach lobt Reformmaßnahmen zur Rettung insolvenzbedrohter Kliniken
Gesundheitsminister Lauterbach lobt Klinikreform: Neuer Ausschuss soll insolvenzbedrohten Krankenhäusern durch innovative Maßnahmen helfen.
Gesundheitsminister Lauterbach lobt Klinikreform: Neuer Ausschuss soll insolvenzbedrohten Krankenhäusern durch innovative Maßnahmen helfen.
Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat im Rahmen der Klinikreform Insolvenz bedrohte Krankenhäuser getröstet, indem er den nahenden Start von Leistungsgruppen-Ausschuss, Grouper und Transformationsfonds als Fortschritt lobte. Laut ihm seien diese Reformmaßnahmen entscheidend, um den strauchelnden Einrichtungen wieder auf die Beine zu helfen. Die Informationen stammen von der Ärzte Zeitung.
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