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Pflegepolitik und Recht
23.05.2025
Krankenhausgesellschaft unterstützt zügige Umsetzung der neuen GOÄ
Die Krankenhausgesellschaft fordert eine schnelle Zustimmung zur neuen GOÄ, um die Abrechnung privater Leistungen effizienter zu gestalten.
Die Krankenhausgesellschaft fordert eine schnelle Zustimmung zur neuen GOÄ, um die Abrechnung privater Leistungen effizienter zu gestalten.
Die Krankenhausgesellschaft hat ihre Position zur neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geändert und betont, dass die Zustimmung hierzu nicht verzögert werden soll. In einer gemeinsamen Erklärung mit der Bundesärztekammer und dem PKV-Verband wollen die beteiligten Akteure die Effektivität verständigungsorientierter Kommunikation unter Beweis stellen. Der Dissens zur Novelle der GOÄ scheint demnach ausgeräumt zu sein. Diese Entwicklung könnte den Weg für eine zeitnahe Umsetzung der neuen Regelungen ebnen, die für die Abrechnung privater medizinischer Leistungen entscheidend sind. Die Quelle der Informationen ist die Ärzte Zeitung.
Pflegepraxis, Organisation und Innovation
23.05.2025
G-BA fördert innovative Versorgungsprojekte: Erfolge in Psychiatrie und Krisenresilienz
Der G-BA fördert innovative Projekte mit Erfolgen in Psychiatrie und Krisenresilienz, die wertvolle Impulse für die Praxis liefern.
Der G-BA fördert innovative Projekte mit Erfolgen in Psychiatrie und Krisenresilienz, die wertvolle Impulse für die Praxis liefern.
Am 23. Mai 2025 hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) 15 Beschlüsse zu abgeschlossenen Projekten aus dem Bereich der Versorgungsforschung gefasst. Bei drei Projekten waren die Ergebnisse so bemerkenswert, dass Informationen an Fach-, Berufs- und Interessensverbände sowie Kassenärztliche Vereinigungen weitergegeben wurden. Eines der Projekte befasste sich mit dem Einsatz von genesungsbegleitenden Personen in psychiatrischen Krankenhäusern, ein weiteres beschäftigte sich mit Unterstützungsmöglichkeiten für Angehörige von depressiv Erkrankten durch ein webbasiertes Selbsthilfeprogramm. Das dritte Projekt konzentrierte sich auf die Förderung der Krisenresilienz von Arztpraxen im Kontext des Klimawandels. Die gewonnenen Erkenntnisse liefern wertvolle Impulse für die Weiterentwicklung und Anwendung in der Praxis. Alle Projektbeschlüsse sind auf der Webseite des G-BA veröffentlicht (Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, g-ba.de).
BSG stärkt Patientenrechte: Rückwirkende Kostenübernahme für Transport
Das BSG stärkte Patientenrechte: Krankentransportkosten werden rückwirkend anerkannt, wenn ärztlich verordnet, selbst ohne vorherige Genehmigung.
Das BSG stärkte Patientenrechte: Krankentransportkosten werden rückwirkend anerkannt, wenn ärztlich verordnet, selbst ohne vorherige Genehmigung.
Ist ein Krankentransport ärztlich verordnet, so dient das Genehmigungsverfahren nur dazu, dem Patienten Sicherheit zu geben. Dies entschied das Bundessozialgericht und anerkannte rückwirkend die Kostenübernahme für einen nicht genehmigten Krankentransport. Eine Witwe hatte für ihren verstorbenen Ehemann eine Kostenübernahme gefordert, die nun gerichtlich bestätigt wurde. Damit wird der Schutzzweck der Krankenversicherungsregelungen unterstrichen, die den Patienten im Vordergrund sehen. Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung ärztlicher Verordnungen bei Krankentransporten und stärkt die Position von Versicherten in vergleichbaren Fällen. Quelle: Ärzte Zeitung.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
23.05.2025
Neuer EBM-Beschluss: Hausärztliche Leistungen teils nicht mehr budgetiert
Neue EBM-Regelung entbudgetiert bestimmte Hausarztleistungen, um deren vollständige Vergütung sicherzustellen.
Neue EBM-Regelung entbudgetiert bestimmte Hausarztleistungen, um deren vollständige Vergütung sicherzustellen.
Der erweiterte Bewertungsausschuss hat nun festgelegt, welche hausärztlichen Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) von der Budgetierung ausgenommen werden. Diese Entscheidung folgt einem Beschluss des Gesetzgebers aus dem Februar, der darauf abzielte, die vollständige Vergütung von Hausarztleistungen zu gewährleisten. Wie die 'Ärzte Zeitung' berichtet, wurde die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungsmenge somit konkretisiert. Diese Neuerungen bieten Hausärzten als Teil der Primärversorgung künftig die Möglichkeit, bestimmte Leistungen ohne die bisherigen finanzielle Beschränkungen abzurechnen.
Kassen müssen Krankentransporte auch ohne vorherige Genehmigung zahlen
Krankenkassen müssen ärztlich verordnete Krankentransporte auch ohne vorherige Genehmigung rückwirkend erstatten, urteilte das Bundessozialgericht.
Krankenkassen müssen ärztlich verordnete Krankentransporte auch ohne vorherige Genehmigung rückwirkend erstatten, urteilte das Bundessozialgericht.
Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, dass gesetzliche Krankenkassen ärztlich verordnete Krankentransporte auch rückwirkend bezahlen müssen, selbst wenn für diese Transporte keine vorherige Genehmigung vorliegt. Dieses Urteil, das am 21. Mai veröffentlicht wurde, wurde im Fall einer Witwe aus Nordrhein-Westfalen getroffen, die für ihren verstorbenen Ehemann Kostenerstattung für Krankenfahrten verlangte. Der Verstorbene, der an mehreren schweren Erkrankungen litt, hatte von behandelnden Ärzten Krankentransporte für seine Behandlungen verordnet bekommen. Die Krankenkasse lehnte die Erstattung jedoch ab, da die Genehmigung für die Transporte erst ab späteren Datum vorlag. Das Gericht betonte, dass das Genehmigungsverfahren lediglich dem Zweck dient, dem Patienten Sicherheit zu geben und nicht als Vorbedingung für die Kostenübernahme genutzt werden soll. Dies stehe im Einklang mit dem im Sozialgesetzbuch verankerten Ziel, soziale Rechte möglichst umfassend zu verwirklichen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen soll nun die Höhe der Rechnung überprüfen. (Quelle: aerztezeitung.de)
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
22.05.2025
Arzneimittel-Gutachten: Geteilte Reaktionen in der Gesundheitsbranche
Das neue Arzneimittel-Gutachten sorgt in der Gesundheitsbranche für gespaltene Meinungen zwischen Begeisterung und Entsetzen.
Das neue Arzneimittel-Gutachten sorgt in der Gesundheitsbranche für gespaltene Meinungen zwischen Begeisterung und Entsetzen.
Die Reaktionen auf das kürzlich veröffentlichte Arzneimittel-Gutachten des Sachverständigenrats sind geteilter Meinung. Während Gesundheitsministerin Warken sich diplomatisch äußert, reagieren Pharma-Verbände entsetzt auf die vorgeschlagenen Änderungen in der Preisbildung. Die Vertreter der Krankenkassen hingegen zeigen sich begeistert über die Perspektive, dass strengere Preisregeln für neue Medikamente eingeführt werden könnten. Das Gutachten, dessen Details auf der Plattform aerztezeitung.de nachzulesen sind, könnte weitreichende Folgen für den Markt und die Preisgestaltung von Arzneimitteln in Deutschland haben und wird daher in verschiedenen gesundheitspolitischen Kreisen intensiv diskutiert.
Chikungunya-Impfstoff für Senioren ab 65 Jahren nicht empfohlen: PEI
PEI rät von Chikungunya-Impfstoff Ixchiq für Senioren ab 65 ab – Kontraindikation nach Vorfällen bei älteren Patienten.
PEI rät von Chikungunya-Impfstoff Ixchiq für Senioren ab 65 ab – Kontraindikation nach Vorfällen bei älteren Patienten.
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat in einem Rote-Hand-Brief darauf hingewiesen, dass der Chikungunya-Impfstoff Ixchiq bei Personen ab 65 Jahren kontraindiziert ist. Diese Entscheidung folgt auf Berichte über schwerwiegende unerwünschte Ereignisse bei 17 Patienten im Alter von 62 bis 89 Jahren nach der Impfung mit dem ersten zugelassenen Chikungunya-Impfstoff. Das PEI empfiehlt daher vorerst keine Immunisierung dieser Altersgruppe. Weitere Details und Hintergründe sind nur für registrierte Nutzer auf der Webseite der Ärzte Zeitung zugänglich, wie die Quelle berichtet.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
22.05.2025
Gutachten zu Arzneimittelpreisen: Balance zwischen Zugang und Kosten
Gutachten fordert fairen Zugang zu innovativen Arzneimitteln und Kontrolle der Preisentwicklung, um die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren.
Gutachten fordert fairen Zugang zu innovativen Arzneimitteln und Kontrolle der Preisentwicklung, um die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren.
Der Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege hat sein neues Gutachten „Preise innovativer Arzneimittel in einem lernenden Gesundheitssystem“ an die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken überreicht. Ministerin Warken betonte, dass bei der Preisbildung von innovativen Arzneimitteln eine Balance erforderlich ist: Die Bevölkerung müsse schnellen Zugang zu neuen Medikamenten erhalten, während der Pharmastandort Deutschland gestärkt werde. Gleichzeitig soll die Preisentwicklung genau beobachtet werden, da die Ausgaben für Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung im letzten Jahr um zehn Prozent gestiegen sind. Man werde sich bemühen, Beitragssatzsteigerungen zu vermeiden. Das Gutachten liefert wertvolle Hinweise hierfür. Weitere Informationen sowie das vollständige Gutachten sind auf der Website des Sachverständigenrats erhältlich.
Warnung nach Nebenwirkungen: Chikungunya-Impfung ab 56 nicht empfohlen
Chikungunya-Impfung ab 56 Jahre nicht empfohlen: Nach Nebenwirkungen bei Älteren gibt es jetzt Warnungen für die Immunisierung in dieser Altersgruppe.
Chikungunya-Impfung ab 56 Jahre nicht empfohlen: Nach Nebenwirkungen bei Älteren gibt es jetzt Warnungen für die Immunisierung in dieser Altersgruppe.
Nach der Einführung des ersten zugelassenen Chikungunya-Virus-Impfstoffs führten schwere unerwünschte Ereignisse bei 17 Personen im Alter von 62 bis 89 Jahren zu einer Warnmeldung, berichtet die Ärztezeitung. Auf Grundlage dieser Ereignisse wird eine Immunisierung ab einem Alter von 56 Jahren derzeit nicht empfohlen. Dies könnte schwerwiegende Auswirkungen auf die Impfstrategie gegen das Chikungunya-Virus in dieser Altersgruppe haben. Solche Entwicklungen sind insbesondere für Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen sowie Führungskräfte in Pflegeeinrichtungen von Bedeutung, um die Sicherheit und das Wohlbefinden älterer Menschen zu gewährleisten.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
22.05.2025
Sachverständigenrat fordert strenge Maßnahmen für Medikamentenpreise
Strengere Preisregeln für Medikamente gefordert: Ein Sachverständigenrat empfiehlt Globalbudgets, um steigende Arzneimittelkosten zu kontrollieren.
Strengere Preisregeln für Medikamente gefordert: Ein Sachverständigenrat empfiehlt Globalbudgets, um steigende Arzneimittelkosten zu kontrollieren.
Der Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege empfiehlt der Politik, strengere Maßnahmen zur Preisgestaltung für neue Arzneimittel einzuführen. Ein mögliches, besonders effektives Instrument könnte ein Globalbudget für innovative Medikamente sein. Diese Empfehlungen zielen darauf ab, den steigenden Kosten im Arzneimittelsektor entgegenzuwirken. Der Bericht, der von aerztezeitung.de zitiert wird, hebt die Notwendigkeit hervor, Politikern stärkere Werkzeuge für die Kostenkontrolle zur Verfügung zu stellen. Die potenziellen Veränderungen könnten weitreichende Auswirkungen auf die Pharmabranche und die Preisgestaltung neuer Medikamente haben.
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