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Pflegepraxis, Organisation und Innovation
20.10.2025
Revolution in der Alzheimertherapie: Injektionen statt Infusionen
Injektionen statt Infusionen könnten die Alzheimertherapie revolutionieren, mit schnelleren Ergebnissen und weniger Belastung für Patienten.
Injektionen statt Infusionen könnten die Alzheimertherapie revolutionieren, mit schnelleren Ergebnissen und weniger Belastung für Patienten.
Die Alzheimertherapie könnte vor einem bedeutenden Wandel stehen. Anstatt der bisher üblichen Infusionen sollen künftig Injektionen eingesetzt werden, welche die Behandlung für Patienten erheblich vereinfachen. Auch die Diagnostik könnte sich ändern: Anstelle einer Liquorpunktion soll ein einfacher Bluttest treten, was eine schnellere und weniger belastende Diagnosestellung ermöglicht. Zudem erwartet man von der neuen Therapieform eine schnellere Wirksamkeit bei gleichzeitig geringeren Nebenwirkungen. Diese Entwicklungen könnten die Behandlung von Alzheimer grundlegend verbessern und den Umgang mit der Krankheit vereinfachen (Quelle: aerztezeitung.de).
Therapeutische Wundprodukte bleiben verordnungsfähig auf Kasse
Therapeutische Wundprodukte bleiben weiter auf Kassenkosten verordnungsfähig, da die Koalition eine Neudefinition des Verbandmittelbegriffs plant.
Therapeutische Wundprodukte bleiben weiter auf Kassenkosten verordnungsfähig, da die Koalition eine Neudefinition des Verbandmittelbegriffs plant.
Die therapeutischen Wundprodukte bleiben ein weiteres Jahr lang auf Kasse verordnungsfähig. Laut einer Meldung der 'Ärzte Zeitung' kündigt die Koalition eine Neudefinition des Verbandmittelbegriffs an, um sicherzustellen, dass bewährte therapeutische Wundauflagen auch ohne aufwändigen Nutzennachweis Teil der Regelversorgung bleiben können. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit und das Budget der Krankenkassen haben.
Krankenkassen: Mahnungen müssen konkrete Folgen bei Rückstand aufzeigen
Krankenkassen müssen in Mahnungen bei Beitragsrückständen konkret vor den Folgen eines Ruhens des Leistungsanspruchs warnen, entschied das LSG München.
Krankenkassen müssen in Mahnungen bei Beitragsrückständen konkret vor den Folgen eines Ruhens des Leistungsanspruchs warnen, entschied das LSG München.
Das Landessozialgericht München hat entschieden, dass gesetzliche Krankenkassen ihre Versicherten bei einem Beitragsrückstand von mehr als zwei Monaten bereits in Mahnschreiben über die konkreten Folgen eines Ruhens des Leistungsanspruchs informieren müssen. Dies sei erforderlich, um Versicherte rechtzeitig zu warnen. Im zugrunde liegenden Fall der Techniker Krankenkasse wurde das Ruhen des Leistungsanspruchs einer freiwillig Versicherten zu Unrecht festgestellt, da die Mahnung nur allgemein von „Einschränkungen“ sprach. Zudem gibt es laut Gericht keine Rechtsgrundlage für die Sperrung der elektronischen Gesundheitskarte wegen eines Ruhens des Leistungsanspruchs. Informationen darüber könnten jedoch auf der Karte vermerkt werden, um Missbrauch vorzubeugen. (Quelle: aerztezeitung.de)
Ausbildung, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel
17.10.2025
Bundesweite Reform: Einheitliche Pflegeassistenz-Ausbildung ab 2027
Ab 2027 wird die Pflegeassistenz in Deutschland vereinheitlicht: Eine neue Ausbildung ersetzt 27 Landesregelungen und ermöglicht flexible Berufseinsätze.
Ab 2027 wird die Pflegeassistenz in Deutschland vereinheitlicht: Eine neue Ausbildung ersetzt 27 Landesregelungen und ermöglicht flexible Berufseinsätze.
Der Beruf der Pflegeassistenz in Deutschland wird reformiert. Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt eine bundesweit einheitliche Ausbildung die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen, wie die "Ärzte Zeitung" berichtet. Der Bundesrat hat das entsprechende Gesetz nun gebilligt. Diese neue Ausbildung ist generalistisch konzipiert und deckt Bereiche wie stationäre Langzeitpflege, ambulante Pflege und stationäre Akutpflege ab. Absolventinnen und Absolventen können so flexibel in verschiedenen Einrichtungen tätig werden. Die Ausbildung dauert in Vollzeit in der Regel 18 Monate, mit Möglichkeiten für Teilzeitmodelle und verkürzte Ausbildungszeiten bei einschlägiger Berufserfahrung. Ein Hauptschulabschluss ist im Regelfall erforderlich, aber auch ohne formalen Schulabschluss kann bei positiver Eignungsprognose der Zugang ermöglicht werden. Erstmals wird eine verbindliche Ausbildungsvergütung eingeführt. Kritiker bemängeln die Ausbildungsdauer als zu kurz und die Startvoraussetzungen als zu weit gefasst. Positiv gewertet wird die leichtere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Pflegepraxis, Organisation und Innovation
17.10.2025
Optimierte Hausarzt-Visiten: Entlastung für Pflegepersonal im Fokus
Hausarzt-Visiten optimieren: Dr. Torben Brückner zeigt, wie Pflegepersonal entlastet und unnötige Besuche vermieden werden können.
Hausarzt-Visiten optimieren: Dr. Torben Brückner zeigt, wie Pflegepersonal entlastet und unnötige Besuche vermieden werden können.
Gestresstes Personal und unnötige Besuche in Pflegeheimen könnten leichter vermieden werden, meint Dr. Torben Brückner. Auf der jüngst stattgefundenen practica-Konferenz thematisierte er die Herausforderungen bei Visiten in Pflegeeinrichtungen und präsentierte praktische Ansätze zur Optimierung dieser Besuche. Die aktuelle Praxis zeigt häufig Schwächen, die durch gezielte Veränderungen erheblich gemildert werden könnten. Vor allem in der Zusammenarbeit zwischen Hausärzten und Pflegepersonal sieht Brückner Potenzial für Verbesserungen. Die Diskussion auf der Konferenz verdeutlichte, dass bessere Kommunikation und abgestimmte Abläufe nicht nur Stress beim Personal reduzieren, sondern auch für die Patienten von Vorteil sein könnten. Die Ärztekammer betonte die Wichtigkeit solcher Diskurse und nimmt die Erkenntnisse aus der practica mit in ihre Überlegungen, wie das Miteinander im Pflegekontext weiter gefördert werden kann (Quelle: aerztezeitung.de).
Gesundheitswesen: Elektronische Patientenakte seit Oktober Pflicht
Seit 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen Pflicht, sofern Patienten nicht widersprechen.
Seit 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen Pflicht, sofern Patienten nicht widersprechen.
Seit dem 1. Oktober 2025 sind alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen, darunter Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Apotheken, verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu verwenden und mit medizinisch relevanten Daten zu befüllen. Dies gilt für alle Patienten, die nicht widersprochen haben. Verantwortlich für die technische Umsetzung ist die Gesundheitsagentur Gematik, die mehrheitlich im Besitz des Bundesgesundheitsministeriums sowie von Verbänden der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen ist. Nach Angaben der Gematik verfügen mittlerweile über 90 Prozent der Arztpraxen über die technische Ausstattung, um die ePA zu betreiben. Hingegen arbeiten Krankenhäuser noch nicht flächendeckend mit der ePA, da vielerorts noch Softwareanpassungen erforderlich sind. Verbraucher können ihre Daten über die ePA-App ihrer Krankenkasse jederzeit einsehen. (Quelle: Stiftung Warentest)
Pflanzliche Mittel wirksam gegen wiederkehrende Harnwegsinfektionen
Pflanzliche ITC aus Kapuzinerkresse und Meerrettich senken das Risiko wiederkehrender Harnwegsinfektionen stärker als Antibiotika, zeigt eine Studie.
Pflanzliche ITC aus Kapuzinerkresse und Meerrettich senken das Risiko wiederkehrender Harnwegsinfektionen stärker als Antibiotika, zeigt eine Studie.
Wie Real-World-Daten aus einer Studie nahelegen, führen pflanzliche Arzneimittel mit Isothiocyanaten (ITC) aus Kapuzinerkresse und Meerrettich zu signifikant weniger Rezidiven bei frühen, sporadischen und wiederkehrenden Harnwegsinfektionen im Vergleich zur initialen Behandlung mit Antibiotika. Die Wirksamkeit und Verträglichkeit der ITC wurden sowohl in klinischen Studien als auch unter Alltagsbedingungen bestätigt, wie Studienergebnisse zeigen [Quellen: 1, 2, 3]. Laut dem Bericht von "Ärzte Zeitung" gab es innerhalb eines Jahres nach der Verordnung signifikant weniger Rückfälle.
Ausbildung, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel
16.10.2025
Arbeitsschutz: Bürokratieabbau-Konzept entlastet Wirtschaft um 200 Mio Euro
Das neue Bürokratieabbau-Konzept im Arbeitsschutz entlastet die Wirtschaft um 200 Millionen Euro jährlich durch effiziente und digitale Regelungen.
Das neue Bürokratieabbau-Konzept im Arbeitsschutz entlastet die Wirtschaft um 200 Millionen Euro jährlich durch effiziente und digitale Regelungen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein Konzept zum Bürokratierückbau im Arbeitsschutz präsentiert. Es sieht vor, die Arbeitsschutzregelungen effizienter und digitaler zu gestalten, um so die Zukunftsfähigkeit zu stärken und die Wirtschaft zu entlasten. Das Konzept wird in drei Phasen umgesetzt. Das erste Paket wird im Rahmen eines Sofortprogramms und eines Kabinettsbeschlusses Anfang November gestartet. Ziel ist, das Arbeitsschutzrecht stärker auf tatsächliche Gefahrenlagen auszurichten. Kleine und mittlere Unternehmen sollen von vereinfachten Regelungen profitieren, indem beispielsweise für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten die Pflicht entfällt, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Mit diesen Maßnahmen, die im Rahmen des Koalitionsvertrags von 2025 umgesetzt werden, rechnet das Ministerium mit einer jährlichen Entlastung der Wirtschaft von etwa 200 Millionen Euro.
Gesetzliche Pflegeversicherung: Forderung nach grundlegender Reform
Forderung nach Reform: Gesetzliche Pflegeversicherung braucht grundlegende Änderungen, um Herausforderungen zu meistern. Bund und Länder suchen Lösungen.
Forderung nach Reform: Gesetzliche Pflegeversicherung braucht grundlegende Änderungen, um Herausforderungen zu meistern. Bund und Länder suchen Lösungen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Bund und Länder suchen nach Lösungen, um das System zu stabilisieren. Eine Arbeitsgruppe hat kürzlich erste Zwischenergebnisse vorgelegt, die darauf hindeuten, dass grundlegende Reformen notwendig sind. Die Ergebnisse dieser Beratungen könnten bald zu einem umfassenderen Ansatz führen, um langfristig tragfähige Lösungen für die Pflegefinanzierung zu entwickeln. Der Druck auf die politischen Entscheidungsträger nimmt zu, da es gilt, die Pflegeversicherung zukunftsfähig zu gestalten. Laut der "Ärzte Zeitung" besteht ein breiter Konsens darüber, dass ein einfaches Weitermachen wie bisher nicht ausreicht. Es bleibt abzuwarten, ob der große Durchbruch in der Pflegereform in naher Zukunft gelingt, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
16.10.2025
Demenzversorgung: Zahl der Klinikpatienten steigt bis 2050 um 31%
Die Zahl demenzkranker Klinikpatienten könnte bis 2050 um 31 % steigen, was größere Herausforderungen für Krankenhäuser bei der Versorgung bedeutet.
Die Zahl demenzkranker Klinikpatienten könnte bis 2050 um 31 % steigen, was größere Herausforderungen für Krankenhäuser bei der Versorgung bedeutet.
Die Versorgung von Menschen mit Demenz stellt nicht nur Arztpraxen vor große Herausforderungen, auch Kliniken berichten von einer wachsenden Zahl demenzerkrankter Patienten. Wie aus dem Krankenhausreport 2025 der BARMER hervorgeht, wird die Zahl der Demenzkranken von derzeit 1,7 Millionen auf etwa 2,1 Millionen im Jahr 2040 und 2,5 Millionen im Jahr 2050 steigen. Im Krankenhaus könnte die Zahl der behandelten Demenzpatienten von etwas über einer Million auf knapp 1,4 Millionen im Jahr 2040 anwachsen, was einer Zunahme von 31 Prozent entspricht. Besonders belastend sind Klinikaufenthalte für demenzkranke Patienten, da das ungewohnte Umfeld und die wechselnde pflegerische wie ärztliche Versorgung erschwerend wirken. Laut Professor Boris Augurzky, Autor der Studie, sollte die Prävention solcher Klinikaufenthalte verstärkt werden. Notwendig sei zudem eine einheitliche Definition von Mindeststandards in der Demenzversorgung. Augurzky betonte die Wichtigkeit, Delir bei diesen Patienten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, berichtet die 'Ärzte Zeitung'.
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