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Ausbildung, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel
25.11.2025
Pflegemindestlohn steigt bis 2027 um 5,2% - Kritik von beiden Seiten
Mindestlöhne in der Altenpflege steigen bis 2027 um 5,2%. Kritik von Arbeitgebern und Gewerkschaft an dem einstimmigen Beschluss der Pflegekommission.
Mindestlöhne in der Altenpflege steigen bis 2027 um 5,2%. Kritik von Arbeitgebern und Gewerkschaft an dem einstimmigen Beschluss der Pflegekommission.
Die Pflegekommission hat einstimmig beschlossen, die Mindestlöhne in der Altenpflege bis 2027 in zwei Schritten um insgesamt 5,2 Prozent zu erhöhen. Für Pflegehilfskräfte steigt der Mindestlohn auf 16,95 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 18,26 Euro und für Pflegefachkräfte auf 21,58 Euro. Diese Anpassungen sollen im Juli 2026 und Juli 2027 wirksam werden. Der Mindestlohn gilt für etwa 1,3 Millionen Beschäftigte in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Kritik an der Entscheidung kommt sowohl von den Arbeitgebern als auch von der Gewerkschaft Verdi. Während die Gewerkschaft bemängelt, dass die Steigerung sich nicht an den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes orientiert, sieht der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste die längere Laufzeit eher positiv und als Planungssicherheit für die Pflegeunternehmen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken weist darauf hin, dass viele Beschäftigte bereits über die Mindestlöhne hinausgehende Gehälter erhalten.
Pflegemindestlöhne steigen bis 2027: Mehr Gehalt und Urlaub beschlossen
Pflegemindestlöhne steigen bis 2027 in zwei Stufen: Einheitliche Gehaltsanpassung bundesweit und mehr Urlaub für Beschäftigte in der Altenpflege beschlossen.
Pflegemindestlöhne steigen bis 2027 in zwei Stufen: Einheitliche Gehaltsanpassung bundesweit und mehr Urlaub für Beschäftigte in der Altenpflege beschlossen.
Am 19. November 2025 hat die Pflegekommission einstimmig einer Erhöhung der Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege zugestimmt. Bis zum 1. Juli 2027 sollen diese Löhne in zwei Schritten angehoben werden. Demnach sollen Pflegehilfskräfte künftig 16,95 Euro, qualifizierte Pflegehilfskräfte 18,26 Euro und Pflegefachkräfte 21,58 Euro pro Stunde verdienen. Diese Entscheidung gilt bundesweit einheitlich und beinhaltet zudem zusätzlichen bezahlten Urlaub, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilte. Die Vereinbarung sieht eine Laufzeit bis zum 30. September 2028 vor. Der Pflegemindestlohn stellt den einzigen individuell einklagbaren Rechtsanspruch der Beschäftigten dar. Die Pflegekommission, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch vertreten sind, wird ihre Empfehlungen zur gesetzlichen Mindestentlohnung weitergeben, um diese per Verordnung festsetzen zu lassen.
InEK veröffentlicht historischen Pflegeerlös-Katalog mit 69 Hybrid-DRGs
InEK veröffentlicht 2026 erstmals Pflegeerlös-Katalog mit 69 Hybrid-DRGs, die einen historischen Einschnitt für deutsche Kliniken darstellen.
InEK veröffentlicht 2026 erstmals Pflegeerlös-Katalog mit 69 Hybrid-DRGs, die einen historischen Einschnitt für deutsche Kliniken darstellen.
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat den neuen Fallpauschalen- und Pflegeerlös-Katalog für 2026 veröffentlicht. Dieser beinhaltet erstmals Hybrid-DRGs, die einen historischen Einschnitt darstellen. Der Katalog dient als verbindliche Abrechnungsgrundlage für über 17 Millionen stationäre Fälle in deutschen Kliniken. Besondere Aufmerksamkeit erhält die Ausweitung auf insgesamt 69 Hybrid-DRGs, die Kliniken und Arztpraxen ab 2026 abrechnen können. Diese berücksichtigen sowohl diagnostische als auch therapeutische Interventionen, darunter Eingriffe an den Herzkranzgefäßen und chirurgische Operationen mittels minimalinvasiver Methoden. Mit diesem Schritt wird die sektorengleiche Vergütung erweitert, was eine tiefgreifende Veränderung im Vergleich zur Pflegekostenausgliederung seit 2020 darstellt. Zur zusätzlichen Transparenz bietet das InEK eine detaillierte Version des Katalogs an, die Vorhaltefinanzierungselemente umfasst, welche ab 2028 aktiv werden. (Quelle: aok.de)
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
24.11.2025
KKH: Anstieg der Fehltage durch Rücken- und psychische Beschwerden
Rückenschmerzen und psychische Beschwerden verursachen 2024 bei KKH-Versicherten mehr Fehltage, Arbeitsplatzbelastungen verstärken diesen Trend.
Rückenschmerzen und psychische Beschwerden verursachen 2024 bei KKH-Versicherten mehr Fehltage, Arbeitsplatzbelastungen verstärken diesen Trend.
Rückenschmerzen, Anpassungsstörungen und akute Belastungsreaktionen sowie depressive Episoden waren bei den Versicherten der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) die häufigsten Ursachen für krankheitsbedingte Fehltage im Jahr 2024, abgesehen von Erkältungskrankheiten. Laut KKH betrugen die Fehltage infolge von Rückenschmerzen 142 pro 100 Versicherte, was einem Anstieg von 20 Prozent seit 2019 entspricht. Anpassungsstörungen und akute Belastungsreaktionen führten zu 112 Fehltagen pro 100 Berufstätige, was eine Zunahme von fast 50 Prozent im Fünfjahresvergleich ausmacht. Zudem verzeichneten depressive Episoden 104 Krankheitstage pro 100 Versicherte, eine Steigerung von fast 17 Prozent im gleichen Zeitraum. Die KKH hebt hervor, dass die Belastungen am Arbeitsplatz zunehmend als Ursache dieser gesundheitlichen Beeinträchtigungen erkannt werden (Quelle: Ärzte Zeitung).
Chronische Schmerzen erhöhen Bluthochdruckrisiko, Studie aus Glasgow zeigt
Studie zeigt: Chronische Schmerzen steigern das Risiko für Bluthochdruck. Bedeutung für Schmerztherapie und Aufklärung von Angehörigen hervorgehoben.
Studie zeigt: Chronische Schmerzen steigern das Risiko für Bluthochdruck. Bedeutung für Schmerztherapie und Aufklärung von Angehörigen hervorgehoben.
Forschende aus Glasgow haben herausgefunden, dass Menschen, die unter chronischen Schmerzen leiden, ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung von Bluthochdruck haben. Diese Erkenntnisse unterstreichen, wie wichtig ein angemessenes Schmerzmanagement und die Früherkennung von Bluthochdruck sind. Laut den Forschenden könnten die Schmerzen, teilweise vermittelt durch Depressionen, zur Entwicklung einer Hypertonie beitragen. Die Ergebnisse dieser Studie aus Glasgow sind relevant für Klinikpersonal, das Schmerztherapien durchführt, sowie für Angehörige von Betroffenen, die über Risikofaktoren für Bluthochdruck bei chronischen Schmerzpatienten informiert sein sollten. Die Quelle dieser Informationen ist "Ärzte Zeitung".
Dapagliflozin zeigt vielversprechende Ergebnisse bei CKD-Behandlung
Dapagliflozin reduziert Risiken bei CKD: Neue Studien bestätigen effektive Behandlungsergebnisse unabhängig von Alter und Gebrechlichkeit der Patienten.
Dapagliflozin reduziert Risiken bei CKD: Neue Studien bestätigen effektive Behandlungsergebnisse unabhängig von Alter und Gebrechlichkeit der Patienten.
Die Behandlung der chronischen Nierenkrankheit (CKD) mit dem Medikament Dapagliflozin zeigt vielversprechende Ergebnisse in Bezug auf die Reduzierung von Risiken für Nieren- und kardiovaskuläre Ereignisse sowie bei der Sterblichkeit aus renaler oder kardiovaskulärer Ursache. Wie die Ärztezeitung berichtet, bestätigen Post-hoc-Analysen der DAPA-CKD-Studie die Wirksamkeit von Dapagliflozin unabhängig von Alter, Geschlecht und Grad der Gebrechlichkeit der Patienten. Dieses breite Spektrum an Wirksamkeit bietet eine bedeutende Chance für die Behandlung von CKD-Patienten.
Alice und Ellen Kessler sterben selbstbestimmt durch assistierten Suizid
Alice und Ellen Kessler, 89, wählen selbstbestimmt den Tod durch assistierten Suizid – ein starkes Zeichen im Diskurs um Autonomie und Sterbehilfe.
Alice und Ellen Kessler, 89, wählen selbstbestimmt den Tod durch assistierten Suizid – ein starkes Zeichen im Diskurs um Autonomie und Sterbehilfe.
Alice und Ellen Kessler sind durch assistierten Suizid aus dem Leben geschieden. In zahlreichen Nachrufen auf die 89-jährigen Künstlerinnen wurde der selbstbestimmte Aspekt ihres Entschlusses betont. Die Frauen hatten mithilfe einer auf Sterbehilfe spezialisierten Organisation den Zeitpunkt ihres Todes eigenverantwortlich gewählt, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete. Die Berichterstattung reflektiert einen Wandel im gesellschaftlichen Umgang mit Sterbehilfe. Die Frage nach der Autonomie befindet sich hierbei im Zentrum der Diskussionen über rechtliche und ethische Aspekte der Sterbehilfe, wie die F.A.Z. hervorhebt.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
23.11.2025
Versorgungsengpässe in Borken: Altersmedizin auf dem Prüfstand
In Borken fehlt es an grundlegenden Ressourcen für die Altersmedizin, während die politische Debatte um deren Zukunft weiterläuft.
In Borken fehlt es an grundlegenden Ressourcen für die Altersmedizin, während die politische Debatte um deren Zukunft weiterläuft.
Die aktuelle Versorgung älterer Menschen steht in Borken auf dem Prüfstand. Trotz Diskussionen über Hightech-Operationen und moderne Medikamente mangelt es dort an grundlegenden Ressourcen im Gesundheitswesen, so ein Bericht von Frauke Hunfeld für den Spiegel. Hausärztin Laura Dahlhaus kritisiert, dass mit der Betreuung kranker Patienten kein Gewinn erzielt wird. In einem System, das laut Spiegel „kaputt“ ist, kämpft sie darum, den Alltag ihrer Patienten zu unterstützen. Die politische Debatte um die Zukunft der Altersmedizin ist angesichts solcher Erfahrungsberichte wichtiger denn je.
Ausbildung, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel
22.11.2025
BAG-Urteil: Flexiblere Probezeiten bei befristeten Verträgen möglich
BAG-Urteil: Bei befristeten Arbeitsverträgen dürfen Probezeiten kürzer als sechs Monate sein, ohne Kündigungsschutz und Urlaubsanspruch zu verändern.
BAG-Urteil: Bei befristeten Arbeitsverträgen dürfen Probezeiten kürzer als sechs Monate sein, ohne Kündigungsschutz und Urlaubsanspruch zu verändern.
Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts, über das die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, ist die Länge der Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen nicht zwingend mit der aus unbefristeten Verträgen bekannten Dauer von sechs Monaten gleichzusetzen. Die Probezeit gibt beiden Parteien die Möglichkeit, die Eignung der Zusammenarbeit mit verkürzten Kündigungsfristen zu prüfen, verändert jedoch nicht den bestehenden Kündigungsschutz oder Urlaubsanspruch. Die Entscheidung unterstreicht die Flexibilität, die rechtlich bei der Gestaltung von befristeten Arbeitsverhältnissen besteht. (Quelle: F.A.Z.)
Beitragssteigerung 2026: Krankenkassen-Chef warnt vor 20-Prozent-Marke
Krankenkassenbeiträge könnten 2026 die 20-Prozent-Marke knacken, warnt TK-Chef Baas nach dem Stopp von Gesundheitsministerin Warkens Sparpaket.
Krankenkassenbeiträge könnten 2026 die 20-Prozent-Marke knacken, warnt TK-Chef Baas nach dem Stopp von Gesundheitsministerin Warkens Sparpaket.
Nach dem Stopp des Sparpakets von Gesundheitsministerin Nina Warken im Bundesrat rechnet der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, mit einer flächendeckenden Erhöhung der Beitragssätze im Jahr 2026. Baas äußerte gegenüber der „Rheinischen Post“, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag die Drei-Prozent-Marke überschreiten könne. Sollte es zu keinen raschen Reformen kommen, seien in naher Zukunft Gesamtbeiträge von über 20 Prozent möglich. Der Bundesrat hatte das Sparpaket, das bereits im Bundestag beschlossen wurde, in den Vermittlungsausschuss verwiesen, um Ausgabenkürzungen bei den Kliniken zu verhindern. Baas zeigte sich enttäuscht von dieser Entscheidung, da er befürchtet, dass ohne die Sparmaßnahmen der Druck auf die Krankenkassenbeiträge weiter ansteigen wird. Selbst wenn ein Kompromiss im Vermittlungsausschuss erzielt wird, könnte es für eine Berücksichtigung in der Beitragsberechnung für 2026 zu spät sein, berichtete die F.A.Z. (Quelle: dpa)
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