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Ausbildung, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel
24.04.2025
Engpass bei Therapeuten: Reform der Berufsgesetze geplant
Engpass bei Therapeuten: Union und SPD planen dringend nötige Reform der Berufsgesetze, um dem Fachkräftemangel in Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie zu begegnen.
Engpass bei Therapeuten: Union und SPD planen dringend nötige Reform der Berufsgesetze, um dem Fachkräftemangel in Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie zu begegnen.
In Deutschland ist der Bedarf an Heilmitteln wie Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie gestiegen, doch die demografische Entwicklung bringt Herausforderungen für die Branche mit sich. Viele der derzeit 280.000 Beschäftigten nähern sich dem Rentenalter, während der Nachwuchs fehlt. Deshalb drängen Verbände auf eine Reform der Berufsgesetze, was von der neuen Koalition von Union und SPD auch angestrebt wird. Diese haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Berufsgesetze „zügig und zukunftsfest“ zu reformieren, wobei Ute Repschläger, stellvertretende Vorsitzende des SHV, betont, dass dies längst überfällig sei. Obwohl die Modernisierung der Berufsgesetze als positiv bewertet wird, gibt es weiterhin Widerstand gegen die vollständige Akademisierung der Ausbildungsberufe. Trotz der Ablehnung einer Vollakademisierung durch bestimmte politische Lager und Krankenkassen plädiert Repschläger für eine Umstellung, da dies die Attraktivität der Berufe erhöhen und ein evidenzbasiertes Arbeiten ermöglichen würde. Die vollständige Akademisierung wird jedoch als zu teuer angesehen, was von einigen Krankenkassen kritisiert wird. Quellen: Ärzte Zeitung.
Pflegepraxis, Organisation und Innovation
24.04.2025
NAVIGATION-Projekt: Interdisziplinäre Primärversorgung für Vulnerable
Das NAVIGATION-Projekt testet neue Wege der Primärversorgung für vulnerable Gruppen, mit Community Health Nurses in zentraler Rolle im interprofessionellen Team.
Das NAVIGATION-Projekt testet neue Wege der Primärversorgung für vulnerable Gruppen, mit Community Health Nurses in zentraler Rolle im interprofessionellen Team.
Im Innovationsfondsprojekt NAVIGATION – „Nachhaltig versorgt im gemeindenahen Gesundheitszentrum – Gesundheit im Zentrum“ testet die AOK Nordost derzeit gemeinsam mit dem „GeKo-Stadtteilzentrum Neukölln“, wie Menschen aus vulnerablen Gruppen besser versorgt werden können. Anfang April 2025 konnten sich die ersten Patienten in das Projekt einschreiben. NAVIGATION setzt auf Primärversorgung durch ein interprofessionelles Team. Das Projekt richtet sich an Betroffene mit körperlichen und psychischen Beschwerden, die zugleich mit schwierigen sozialen Umständen konfrontiert sind. Ein großer Teil der Zielgruppe leide an chronischen Ernährungs- und Stoffwechselerkrankungen, Atemwegserkrankungen und Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems. Viele Patienten seien pflegebedürftig, nicht wenige verfügten über eine geringe Gesundheitskompetenz, heißt es in einer Pressemitteilung der AOK Nordost. Zentraler Ansprechpartner sind Community Health Nurses. Diese speziell ausgebildeten Pflegefachkräfte sind nicht nur Teil des interprofessionellen Teams aus Hausärzten, Psychologen und Sozialarbeitern: Sie haben die klinische Leitung. Darin unterscheide sich das Projekt von anderen Primärversorgungsansätzen, bei denen diese Rolle von Hausärztinnen und -ärzten übernommen wird.
Katarakt-OP kann diabetische Augenerkrankung verschlimmern
Katarakt-OP kann bei Typ-2-Diabetes die Augen verschlimmern: Studie zeigt erhöhtes Risiko für verschlechterte diabetische Retinopathie.
Katarakt-OP kann bei Typ-2-Diabetes die Augen verschlimmern: Studie zeigt erhöhtes Risiko für verschlechterte diabetische Retinopathie.
In einer retrospektiven Studie aus den USA wurde festgestellt, dass die Phakoemulsifikation, ein gängiges Verfahren zur Kataraktentfernung, bei Patienten mit Typ-2-Diabetes das Fortschreiten einer bestehenden diabetischen Retinopathie signifikant fördert. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit für engmaschige Nachuntersuchungen bei dieser Patientengruppe, um potenzielle Verschlechterungen rechtzeitig zu erkennen und zu intervenieren, berichtet die Ärzte Zeitung.
Kontinuierliches Glukose-Monitoring: Vorteile für ältere Patienten mit Demenz
CGM bietet älteren Patienten mit Demenz wesentliche Vorteile bei der Blutzuckerkontrolle und verbessert ihr Lebensgefühl, wie die "Ärzte Zeitung" berichtet.
CGM bietet älteren Patienten mit Demenz wesentliche Vorteile bei der Blutzuckerkontrolle und verbessert ihr Lebensgefühl, wie die "Ärzte Zeitung" berichtet.
Demenz und Diabetes gehören zu den häufigsten Erkrankungen im höheren Alter und können sich gegenseitig auf nachteilige Weise beeinflussen. Nach Informationen der "Ärzte Zeitung" bietet das kontinuierliche Glukose-Monitoring (CGM) vor allem für ältere Menschen und jene mit kognitiven Einschränkungen signifikante Vorteile. Diese Technologie könnte eine bessere Überwachung und Kontrolle des Blutzuckerspiegels ermöglichen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Der Einsatz des CGM könnte somit eine wesentliche Unterstützung im Management dieser komplexen Krankheitsbilder sein, indem er maßgeblich zur Gesundheit und einem besseren Lebensgefühl der Betroffenen beitragen könnte.
Warnung vor Betrugsanrufen bei Pflegebedürftigen durch Verbraucherzentrale
Achtung: Betrugsanrufe bei Pflegebedürftigen! Verbraucherzentrale warnt vor Anrufen, die überflüssige Leistungen aufschwatzen. Sofort auflegen und Betroffene informieren!
Achtung: Betrugsanrufe bei Pflegebedürftigen! Verbraucherzentrale warnt vor Anrufen, die überflüssige Leistungen aufschwatzen. Sofort auflegen und Betroffene informieren!
Vermehrt werden Anrufe bei Pflegebedürftigen registriert, die als Betrugsversuche gewertet werden müssen. Diese Telefonate zielen darauf ab, den Betroffenen überflüssige oder sogar bereits kostenlos von den Pflegekassen angebotene Leistungen aufzuschwatzen. Besonders betroffen sind ältere, alleinstehende Menschen, die mit den Regelungen der Pflegeversicherung nicht vertraut sind, berichtet die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite. Häufig werden dabei Pflegekurse für Angehörige oder Pflegehilfsmittel wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel angeboten, die dann ohne Kenntnis der Betroffenen mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, bei solchen Anrufen sofort aufzulegen und gegebenenfalls bestehende Verträge schnell zu widerrufen. Betroffene sollten zudem die Verbraucherzentrale kontaktieren und Anzeige bei der Polizei erstatten. Auch die Pflegekassen können dabei helfen, unerwünschte Zahlungen zu stoppen. Woher die Daten der angerufenen Personen stammen, sei noch unklar, doch die Betroffenen haben das Recht, von den Anbietern Auskunft zu verlangen.
Neue Richtlinie zur Qualitätssicherung revolutioniert Pathologie
Neue Richtlinie zur Qualitätssicherung in der Pathologie verbessert diagnostische Präzision und Zuverlässigkeit – ein entscheidender Schritt für die Medizin.
Neue Richtlinie zur Qualitätssicherung in der Pathologie verbessert diagnostische Präzision und Zuverlässigkeit – ein entscheidender Schritt für die Medizin.
In der Pathologie wird erstmals eine eigene Richtlinie zur Qualitätssicherung etabliert. Diese soll die gesamte Diagnosekette erfassen, von der mikroskopischen Analyse bis zur molekulargenetischen Untersuchung. Dies entschied die Bundesärztekammer, wie von aerztezeitung.de berichtet wird. Die neue Richtlinie zielt darauf ab, die diagnostische Präzision und Zuverlässigkeit in der Pathologie zu verbessern. Angesichts der zentralen Rolle, die pathologische Untersuchungen in der medizinischen Diagnostik einnehmen, ist dieser Schritt von besonderer Bedeutung für medizinische Fachkräfte und Führungskräfte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Diese Neuerung hebt die Qualitätsanforderungen in der Pathologie insgesamt auf eine neue Ebene und verdeutlicht die Wichtigkeit eines strukturierten, nachvollziehbaren Prozesses in der Untersuchungskette.
Kontroverse um Behandlung latenter Hypothyreose bei Senioren ab 65
Die Behandlung latenter Hypothyreose ab 65 bleibt umstritten. Experten raten zu Beobachtung statt Substitution, was die Geriatrieversorgung beeinflusst.
Die Behandlung latenter Hypothyreose ab 65 bleibt umstritten. Experten raten zu Beobachtung statt Substitution, was die Geriatrieversorgung beeinflusst.
Die Frage, ob eine latente Hypothyreose bei älteren Menschen ab 65 Jahren behandlungsbedürftig ist, bleibt umstritten. Die Autoren einer aktuellen Übersichtsarbeit, veröffentlicht von der „Ärzte Zeitung“, plädieren gegen eine routinemäßige Substitutionstherapie. Stattdessen wird ein zurückhaltender, beobachtender Ansatz empfohlen. Dies ist besonders relevant, da die Auffassung zur Therapie einer latenten Hypothyreose in der medizinischen Fachwelt divers diskutiert wird und Einfluss auf Behandlungsstrategien in der geriatrischen Patientenversorgung haben kann.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
22.04.2025
G-BA gibt grünes Licht für inklusiven Patientenbefragungsbericht
Der G-BA erlaubt die Veröffentlichung eines Berichts, der barrierefreie Patientenbefragungen fördert, um die Gesundheitsversorgung inklusiver zu gestalten.
Der G-BA erlaubt die Veröffentlichung eines Berichts, der barrierefreie Patientenbefragungen fördert, um die Gesundheitsversorgung inklusiver zu gestalten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. April 2025 die Freigabe zur Veröffentlichung eines Berichts des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) beschlossen. Der Bericht behandelt ein Konzept zur barrierefreien Durchführung von Patientenbefragungen und wurde zur sofortigen Veröffentlichung freigegeben. Diese Initiative soll sicherstellen, dass Patientenbefragungen für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zugänglich sind. Der Beschluss ist mit dem Datum der Entscheidung in Kraft getreten. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung einer inklusiveren Gesundheitsversorgung, wie auf der offiziellen Webseite des G-BA zu lesen ist.
G-BA beschließt Änderungen zur Qualitätssicherung bei Femurfrakturen
Der G-BA beschließt neue Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Femurfrakturen, um die Patientensicherheit zu erhöhen. Abschlagsfristen für fehlende Nachweise wurden festgelegt.
Der G-BA beschließt neue Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Femurfrakturen, um die Patientensicherheit zu erhöhen. Abschlagsfristen für fehlende Nachweise wurden festgelegt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. April 2025 einen Beschluss zur Richtlinie über die Versorgung von hüftgelenknahen Femurfrakturen gefasst. Eine wichtige Änderung betrifft die Präzisierung des § 7 Absatz 7, wobei der Zeitraum für den Abschlag bei nicht eingereichten Qualitätsnachweisen festgelegt wurde. Dieses Vorgehen ist Teil der Qualitätssicherungsmaßnahmen, die der Ausschuss zum Schutz der Patientensicherheit trifft. Der Beschluss ist jedoch derzeit noch nicht in Kraft getreten. Weitere Informationen zu den tragenden Gründen des Beschlusses sind als PDF-Dokument verfügbar. Quellenangaben unter www.g-ba.de.
G-BA verschärft Regeln: Hohe Abschläge bei verspäteter Dateneinreichung
Der G-BA verschärft die Regeln: Kliniken drohen hohe Abschläge bei verspäteter Dateneinreichung zur Qualitätsprüfung bei Femurfrakturen.
Der G-BA verschärft die Regeln: Kliniken drohen hohe Abschläge bei verspäteter Dateneinreichung zur Qualitätsprüfung bei Femurfrakturen.
Berlin, 22. April 2025 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine wichtige Präzisierung im Qualitätsnachweisverfahren für Kliniken, die hüftgelenknahe Femurfrakturen behandeln, vorgenommen. Laut G-BA sollen Kliniken, die nach dem zweimaligen Auffordern ihre geforderten Daten nicht übermittelt haben, ab dem Tag nach Ablauf der zweiten Frist einen Abschlag von 75 Prozent hinnehmen müssen. Dieser Abschlag gilt bis zum Tag der tatsächlichen Datenübermittlung. Die fristgerechte Vorlage von Nachweisen ist essenziell, um festzulegen, ob die vom G-BA geforderten Mindestanforderungen eingehalten wurden gemäß der Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL). Zukünftig soll diese Neuregelung Interpretationsspielräume für Kliniken und Krankenkassen verhindern. Der Beschluss erlangt nach Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger Rechtskraft. Informationen dazu sind auf der Website des G-BA verfügbar.
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