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Pflegepraxis, Organisation und Innovation
26.05.2025
Innovationsfonds fördert 49 neue Projekte in der Versorgungsforschung
Der Innovationsfonds fördert 49 neue Projekte zur Versorgungsforschung, darunter Algorithmen zur Risikoerkennung und geschlechtsspezifische Versorgungskonzepte.
Der Innovationsfonds fördert 49 neue Projekte zur Versorgungsforschung, darunter Algorithmen zur Risikoerkennung und geschlechtsspezifische Versorgungskonzepte.
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat 49 neue Projekte der Versorgungsforschung ausgewählt, die nun durch den Innovationsfonds finanziert werden. Eine detaillierte Liste der Projekte wird veröffentlicht, sobald die Förderbedingungen akzeptiert und die Bescheide gültig sind, was im Juni 2025 erwartet wird. In der themenspezifischen Förderung sind unter anderem sieben Projekte zu Algorithmen zur Erkennung gesundheitlicher Risiken basierend auf Sekundärdaten und Projekte zur bedarfsgerechten Versorgung mit geschlechtsspezifischen Unterschieden vorgesehen. Die Antragstellung vom Juni 2024 zog insgesamt 249 Anträge an, von denen 142 themenspezifisch und 107 themenoffen waren. Der Innovationsausschuss berücksichtigte bei der Bewertung die Empfehlungen seines Expertenpools. Weitere Details sind auf der Website des Innovationsausschusses zu finden (Quelle: g-ba.de).
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
26.05.2025
AOK-Report: Mangelnde Koordination zwischen Haus- und Fachärzten kritisiert
Mangelnde Abstimmung zwischen Haus- und Fachärzten erschwert die Patientenversorgung und blockiert Kapazitäten, kritisiert der AOK-Report.
Mangelnde Abstimmung zwischen Haus- und Fachärzten erschwert die Patientenversorgung und blockiert Kapazitäten, kritisiert der AOK-Report.
Der Gesundheitsreport der AOK Rheinland/Hamburg beleuchtet die Herausforderungen beim Zusammenspiel von Haus- und Fachärzten. Matthias Mohrmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kasse, betont im Gespräch mit der Ärzte Zeitung die Notwendigkeit einer besseren Koordination. Laut Report werden Patienten häufig nicht gemäß den medizinischen Leitlinien von Fachärzten zu Hausärzten weitergeleitet, was zu ineffizienten Behandlungsabläufen führt. Daten zeigen, dass bei der Erstdiagnose von Krankheiten wie Diabetes und Neuropathie viele Patienten nicht weiter hausärztlich behandelt werden, was Kapazitäten bei Fachärzten blockiert. Dr. Volquart Stoy von der AOK Rheinland/Hamburg sieht darin einen kritischen Mangel im Informationsfluss zwischen Ärzten. Die Kasse möchte nun eine Diskussion über alternative Versorgungsstrukturen und die optimierte Zusammenarbeit anstoßen, um das Gesundheitssystem effizienter zu gestalten.
RSV erhöht Risiko für Herzerkrankungen bei Erwachsenen im Krankenhaus
Eine RSV-Infektion erhöht bei Erwachsenen im Krankenhaus das Risiko für Herzerkrankungen, so eine Studie aus Singapur. Jeder zehnte Betroffene erleidet Komplikationen.
Eine RSV-Infektion erhöht bei Erwachsenen im Krankenhaus das Risiko für Herzerkrankungen, so eine Studie aus Singapur. Jeder zehnte Betroffene erleidet Komplikationen.
Jeder zehnte Erwachsene, der in einem Krankenhaus wegen einer Infektion mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) behandelt wird, erleidet ein akutes kardiovaskuläres Ereignis. Dies berichten Forscher aus Singapur in einer aktuellen Studie. Die Daten zeigen, dass das Risiko solcher Komplikationen bei RSV höher ist als bei einer COVID-19-Erkrankung während der Omega-Phase. Diese Ergebnisse tragen zur Argumentation für Impfungen bei und stellen einen weiteren Schritt im Verständnis der gesundheitlichen Folgen von RSV-Infektionen dar. Die Ergebnisse wurden von der Ärzte Zeitung veröffentlicht.
Krankenhausgesellschaft unterstützt zügige Umsetzung der neuen GOÄ
Die Krankenhausgesellschaft fordert eine schnelle Zustimmung zur neuen GOÄ, um die Abrechnung privater Leistungen effizienter zu gestalten.
Die Krankenhausgesellschaft fordert eine schnelle Zustimmung zur neuen GOÄ, um die Abrechnung privater Leistungen effizienter zu gestalten.
Die Krankenhausgesellschaft hat ihre Position zur neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geändert und betont, dass die Zustimmung hierzu nicht verzögert werden soll. In einer gemeinsamen Erklärung mit der Bundesärztekammer und dem PKV-Verband wollen die beteiligten Akteure die Effektivität verständigungsorientierter Kommunikation unter Beweis stellen. Der Dissens zur Novelle der GOÄ scheint demnach ausgeräumt zu sein. Diese Entwicklung könnte den Weg für eine zeitnahe Umsetzung der neuen Regelungen ebnen, die für die Abrechnung privater medizinischer Leistungen entscheidend sind. Die Quelle der Informationen ist die Ärzte Zeitung.
Pflegepraxis, Organisation und Innovation
23.05.2025
G-BA fördert innovative Versorgungsprojekte: Erfolge in Psychiatrie und Krisenresilienz
Der G-BA fördert innovative Projekte mit Erfolgen in Psychiatrie und Krisenresilienz, die wertvolle Impulse für die Praxis liefern.
Der G-BA fördert innovative Projekte mit Erfolgen in Psychiatrie und Krisenresilienz, die wertvolle Impulse für die Praxis liefern.
Am 23. Mai 2025 hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) 15 Beschlüsse zu abgeschlossenen Projekten aus dem Bereich der Versorgungsforschung gefasst. Bei drei Projekten waren die Ergebnisse so bemerkenswert, dass Informationen an Fach-, Berufs- und Interessensverbände sowie Kassenärztliche Vereinigungen weitergegeben wurden. Eines der Projekte befasste sich mit dem Einsatz von genesungsbegleitenden Personen in psychiatrischen Krankenhäusern, ein weiteres beschäftigte sich mit Unterstützungsmöglichkeiten für Angehörige von depressiv Erkrankten durch ein webbasiertes Selbsthilfeprogramm. Das dritte Projekt konzentrierte sich auf die Förderung der Krisenresilienz von Arztpraxen im Kontext des Klimawandels. Die gewonnenen Erkenntnisse liefern wertvolle Impulse für die Weiterentwicklung und Anwendung in der Praxis. Alle Projektbeschlüsse sind auf der Webseite des G-BA veröffentlicht (Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, g-ba.de).
BSG stärkt Patientenrechte: Rückwirkende Kostenübernahme für Transport
Das BSG stärkte Patientenrechte: Krankentransportkosten werden rückwirkend anerkannt, wenn ärztlich verordnet, selbst ohne vorherige Genehmigung.
Das BSG stärkte Patientenrechte: Krankentransportkosten werden rückwirkend anerkannt, wenn ärztlich verordnet, selbst ohne vorherige Genehmigung.
Ist ein Krankentransport ärztlich verordnet, so dient das Genehmigungsverfahren nur dazu, dem Patienten Sicherheit zu geben. Dies entschied das Bundessozialgericht und anerkannte rückwirkend die Kostenübernahme für einen nicht genehmigten Krankentransport. Eine Witwe hatte für ihren verstorbenen Ehemann eine Kostenübernahme gefordert, die nun gerichtlich bestätigt wurde. Damit wird der Schutzzweck der Krankenversicherungsregelungen unterstrichen, die den Patienten im Vordergrund sehen. Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung ärztlicher Verordnungen bei Krankentransporten und stärkt die Position von Versicherten in vergleichbaren Fällen. Quelle: Ärzte Zeitung.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
23.05.2025
Neuer EBM-Beschluss: Hausärztliche Leistungen teils nicht mehr budgetiert
Neue EBM-Regelung entbudgetiert bestimmte Hausarztleistungen, um deren vollständige Vergütung sicherzustellen.
Neue EBM-Regelung entbudgetiert bestimmte Hausarztleistungen, um deren vollständige Vergütung sicherzustellen.
Der erweiterte Bewertungsausschuss hat nun festgelegt, welche hausärztlichen Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) von der Budgetierung ausgenommen werden. Diese Entscheidung folgt einem Beschluss des Gesetzgebers aus dem Februar, der darauf abzielte, die vollständige Vergütung von Hausarztleistungen zu gewährleisten. Wie die 'Ärzte Zeitung' berichtet, wurde die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungsmenge somit konkretisiert. Diese Neuerungen bieten Hausärzten als Teil der Primärversorgung künftig die Möglichkeit, bestimmte Leistungen ohne die bisherigen finanzielle Beschränkungen abzurechnen.
Kassen müssen Krankentransporte auch ohne vorherige Genehmigung zahlen
Krankenkassen müssen ärztlich verordnete Krankentransporte auch ohne vorherige Genehmigung rückwirkend erstatten, urteilte das Bundessozialgericht.
Krankenkassen müssen ärztlich verordnete Krankentransporte auch ohne vorherige Genehmigung rückwirkend erstatten, urteilte das Bundessozialgericht.
Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, dass gesetzliche Krankenkassen ärztlich verordnete Krankentransporte auch rückwirkend bezahlen müssen, selbst wenn für diese Transporte keine vorherige Genehmigung vorliegt. Dieses Urteil, das am 21. Mai veröffentlicht wurde, wurde im Fall einer Witwe aus Nordrhein-Westfalen getroffen, die für ihren verstorbenen Ehemann Kostenerstattung für Krankenfahrten verlangte. Der Verstorbene, der an mehreren schweren Erkrankungen litt, hatte von behandelnden Ärzten Krankentransporte für seine Behandlungen verordnet bekommen. Die Krankenkasse lehnte die Erstattung jedoch ab, da die Genehmigung für die Transporte erst ab späteren Datum vorlag. Das Gericht betonte, dass das Genehmigungsverfahren lediglich dem Zweck dient, dem Patienten Sicherheit zu geben und nicht als Vorbedingung für die Kostenübernahme genutzt werden soll. Dies stehe im Einklang mit dem im Sozialgesetzbuch verankerten Ziel, soziale Rechte möglichst umfassend zu verwirklichen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen soll nun die Höhe der Rechnung überprüfen. (Quelle: aerztezeitung.de)
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
22.05.2025
Arzneimittel-Gutachten: Geteilte Reaktionen in der Gesundheitsbranche
Das neue Arzneimittel-Gutachten sorgt in der Gesundheitsbranche für gespaltene Meinungen zwischen Begeisterung und Entsetzen.
Das neue Arzneimittel-Gutachten sorgt in der Gesundheitsbranche für gespaltene Meinungen zwischen Begeisterung und Entsetzen.
Die Reaktionen auf das kürzlich veröffentlichte Arzneimittel-Gutachten des Sachverständigenrats sind geteilter Meinung. Während Gesundheitsministerin Warken sich diplomatisch äußert, reagieren Pharma-Verbände entsetzt auf die vorgeschlagenen Änderungen in der Preisbildung. Die Vertreter der Krankenkassen hingegen zeigen sich begeistert über die Perspektive, dass strengere Preisregeln für neue Medikamente eingeführt werden könnten. Das Gutachten, dessen Details auf der Plattform aerztezeitung.de nachzulesen sind, könnte weitreichende Folgen für den Markt und die Preisgestaltung von Arzneimitteln in Deutschland haben und wird daher in verschiedenen gesundheitspolitischen Kreisen intensiv diskutiert.
Chikungunya-Impfstoff für Senioren ab 65 Jahren nicht empfohlen: PEI
PEI rät von Chikungunya-Impfstoff Ixchiq für Senioren ab 65 ab – Kontraindikation nach Vorfällen bei älteren Patienten.
PEI rät von Chikungunya-Impfstoff Ixchiq für Senioren ab 65 ab – Kontraindikation nach Vorfällen bei älteren Patienten.
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat in einem Rote-Hand-Brief darauf hingewiesen, dass der Chikungunya-Impfstoff Ixchiq bei Personen ab 65 Jahren kontraindiziert ist. Diese Entscheidung folgt auf Berichte über schwerwiegende unerwünschte Ereignisse bei 17 Patienten im Alter von 62 bis 89 Jahren nach der Impfung mit dem ersten zugelassenen Chikungunya-Impfstoff. Das PEI empfiehlt daher vorerst keine Immunisierung dieser Altersgruppe. Weitere Details und Hintergründe sind nur für registrierte Nutzer auf der Webseite der Ärzte Zeitung zugänglich, wie die Quelle berichtet.
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