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Medizin, Gesundheit und Prävention
10.06.2025
Frühe Palliativversorgung: Frage bei Herzschwäche entscheidend
Frühzeitige Palliativversorgung bei Herzschwäche empfohlen: Ein einfaches "Nein" auf eine entscheidende Frage kann lebenswichtige Maßnahmen einleiten.
Frühzeitige Palliativversorgung bei Herzschwäche empfohlen: Ein einfaches "Nein" auf eine entscheidende Frage kann lebenswichtige Maßnahmen einleiten.
Würde es Sie überraschen, wenn Ihr herzkranker Patient im Verlauf des folgenden Jahres stürbe? Diese Frage soll laut einem Artikel der Ärzte Zeitung entscheidend für die Prognose bei Herzschwäche sein, berichtet der Springer Medizin Verlag. Ein "Nein" auf diese Frage gilt als Indikator für ein erhöhtes Sterberisiko und macht eine frühzeitige Palliativversorgung notwendig. Dies betont die Wichtigkeit einer präzisen Beurteilung der Patientensituation, um rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Kritik an ePA-Sicherheitslücken: Ärzte fordern besseren Schutz
Ärzte fordern besseren Schutz der ePA: Sicherheitslücken der elektronischen Patientenakten sorgen für Kritik und Bedenken über den Schutz sensibler Daten.
Ärzte fordern besseren Schutz der ePA: Sicherheitslücken der elektronischen Patientenakten sorgen für Kritik und Bedenken über den Schutz sensibler Daten.
Die elektronischen Patientenakten (ePA) standen beim Roll-out Ende April wiederholt in der Kritik aufgrund von Sicherheitslücken. Ärzte äußern Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit, während Krankenkassen Mechanismen entwickelt haben, um unbefugtes Löschen dieser Akten zu verhindern. Die Stimmen aus der Ärzteschaft spiegeln Besorgnis über den Schutz sensibler Patientendaten wider, wobei eine ausreichende Sicherstellung durch die Krankenkassen erwartet wird. Im Kontext der Debatte über die ePA-Sicherheitsfragen zeigt sich, dass trotz technologischer Fortschritte in der Gesundheitsdigitalisierung weiterhin signifikanter Handlungsbedarf besteht. Solche Themen sind von Bedeutung, sowohl für Fachkräfte im Gesundheitswesen als auch für die Politik, die an der kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit digitaler Gesundheitslösungen arbeiten muss. Diese Meldung wurde von der Ärzte Zeitung bereitgestellt (aerztezeitung.de).
Sozialgericht erlaubt Preistransparenz für parenterale Ernährung
Sozialgericht erlaubt Preistransparenz für parenterale Ernährung: Krankenkassen dürfen Verordner über Preise informieren, Entscheidung erleichtert Versorgung.
Sozialgericht erlaubt Preistransparenz für parenterale Ernährung: Krankenkassen dürfen Verordner über Preise informieren, Entscheidung erleichtert Versorgung.
Das Sozialgericht hat das Verordnungsservice-Portal für parenterale Ernährung gebilligt. Krankenkassen sind demnach dazu berechtigt, die Verordner auch über die Preise verordneter Leistungen vergleichend zu informieren. Dabei stellt es kein Problem dar, wenn hochpreisige Produkte nicht als wirtschaftlich deklariert werden. Diese Entscheidung könnte insbesondere für Fachkräfte in der Pflege und für Angehörige von Bedeutung sein, da die transparente Preisinformation die Entscheidungsfindung im Rahmen der Versorgung parenteraler Ernährung erleichtern könnte. (Quelle: aerztezeitung.de)
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
06.06.2025
Frühwarnsystem gegen Medikamentenengpässe startet Ende 2025
Ein neues Frühwarnsystem gegen Medikamentenengpässe startet Ende 2025, um Versorgungsrisiken besser vorherzusagen und die Arzneimittelversorgung zu sichern.
Ein neues Frühwarnsystem gegen Medikamentenengpässe startet Ende 2025, um Versorgungsrisiken besser vorherzusagen und die Arzneimittelversorgung zu sichern.
Die Bundesregierung plant die Inbetriebnahme eines Frühwarnsystems für Arzneimittel-Lieferengpässe im vierten Quartal 2025, wie aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht. Entwickelt wurde das System vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Besonders bei der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder hat es bereits unterstützende Daten geliefert. Die Basisplattform, die Daten aus verschiedenen Quellen zusammenführt, ist seit dem zweiten Quartal 2025 verfügbar. Ziel des Systems ist es, Versorgungsrisiken für jegliche Arzneimittel vorherzusagen. Dabei werden auch europäische Vorgaben berücksichtigt. Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) soll zudem die Versorgungslage für Kinder verbessert werden. Nach Angaben des BfArM habe diese sich bereits signifikant verbessert. Die Quelle dieser Informationen ist der Deutsche Bundestag.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
06.06.2025
G-BA vereinfacht Hilfsmittel-Verordnung zur besseren Teilhabe
Der G-BA verbessert die Hilfsmittel-Verordnung, um schnellere, klarere Genehmigungen zu erreichen und die Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu fördern.
Der G-BA verbessert die Hilfsmittel-Verordnung, um schnellere, klarere Genehmigungen zu erreichen und die Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu fördern.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Hilfsmittel-Richtlinie angepasst, um die Prüf- und Genehmigungsverfahren für komplexe Bedarfssituationen zu vereinfachen und beschleunigen. Ärztinnen und Ärzte, die Hilfsmittel verordnen, erhalten nun klarere Hinweise zu den erforderlichen Informationen. Ein Ziel dieser Änderungen ist es, Unklarheiten und Verzögerungen in der Verordnung zu minimieren, indem klar definiert wird, worauf bei der Hilfsmittelverordnung zu achten ist. Diese Anpassungen sind nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger und dem Ausbleiben rechtlicher Einwände durch das Bundesgesundheitsministerium rechtskräftig geworden. Laut der Quelle aok.de sollen damit auch die Kostenübernahmen durch Krankenkassen oder andere Sozialleistungsträger reibungsloser verlaufen, wodurch betroffene Menschen mit Behinderung besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Neue Wundauflage mit Sucrose-Octasulfat wird erstattungsfähig
Neue Sucrose-Octasulfat-Wundauflage wird erstattungsfähig und verspricht bessere Versorgung für Patienten mit chronischen Wunden.
Neue Sucrose-Octasulfat-Wundauflage wird erstattungsfähig und verspricht bessere Versorgung für Patienten mit chronischen Wunden.
Erstmals wurde eine Sucrose-Octasulfat enthaltende Wundauflage als „sonstiges Produkt zur Wundbehandlung“ in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen. Diese Entscheidung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) getroffen, wodurch das Produkt nun regulär erstattet wird. Wie die „Ärzte Zeitung“ berichtet, könnte dieser Beschluss ein wichtiger Schritt für die Verbesserung der Versorgung von Patienten mit chronischen Wunden sein. Die Integration solcher therapeutischen Produkte in die reguläre Erstattung verspricht, die Behandlungsmöglichkeiten in der Wundversorgung erheblich zu erweitern und gleichzeitig die finanziellen Belastungen für die Patienten zu reduzieren.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
06.06.2025
GKV-Finanzen: Gesundheitsministerin Warken unter Reformdruck
Gesundheitsministerin Warken muss dringend Reformen umsetzen, um die angespannte Finanzlage der GKV zu stabilisieren, während Experten steigende Arzneimittelkosten kritisieren.
Gesundheitsministerin Warken muss dringend Reformen umsetzen, um die angespannte Finanzlage der GKV zu stabilisieren, während Experten steigende Arzneimittelkosten kritisieren.
Die Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleibt angespannt, und Gesundheitsministerin Nina Warken sieht sich mit dringendem Handlungsbedarf konfrontiert. Von ihrem Amt wird erwartet, dass sie Konsolidierungsschritte einleitet, die nicht nur kurzfristig, sondern auch langfristig greifen. Die mit der Aufgabe beauftragte Ministerin steht unter großem Druck, da traditionelle Schonfristen für neue Minister angesichts der aktuellen Herausforderungen keine Gültigkeit mehr haben. Expertinnen und Experten sind besorgt darüber, wie die GKV-Ausgaben insbesondere durch Preissteigerungen bei neuen Arzneimitteln in die Höhe getrieben werden. Die Quelle dieser Information ist die "Ärzte Zeitung", die über die aktuellen Entwicklungen und den Stand der Maßnahmen berichtet. Fachpersonen im Gesundheitswesen beobachten die gesundheitspolitischen Maßnahmen aufmerksam, insbesondere hinsichtlich der finanziellen Anpassungen, die die Stabilität der Gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellen sollen.
Live-Berichterstattung: Bundestag tagt zur 11. Sitzung, diskutiert aktuelle Gesetzgebung von 9 bis 14:45 Uhr. Einblicke in parlamentarische Arbeit garantiert.
Live-Berichterstattung: Bundestag tagt zur 11. Sitzung, diskutiert aktuelle Gesetzgebung von 9 bis 14:45 Uhr. Einblicke in parlamentarische Arbeit garantiert.
Heute findet die 11. Sitzung des Deutschen Bundestages statt, die live von 9 bis 14.45 Uhr übertragen wird. Der Beratungsablauf des Plenums wird dabei fortgesetzt. Abgeordnete diskutieren aktuelle politische Themen, die im Zusammenhang mit der Legislative und der Aufgabenerfüllung des Bundestages stehen. Diese Plenarsitzung ist Teil des regulären Ablaufs in der Legislaturperiode des 21. Deutschen Bundestages und bietet einen Einblick in die parlamentarische Arbeit und Entscheidungsprozesse. Informationen zur Sitzung sind auf der offiziellen Webseite des Deutschen Bundestages verfügbar.
G-BA übernimmt STIKO-Impfempfehlungen: Neue RSV-mRNA-Impfungen geplant
G-BA übernimmt STIKO-Tipps für RSV-mRNA-Impfungen – Neuer Schutz für Risikogruppen könnte bevorstehen. Relevant für Pflege, Führung und Gesundheitsdienstleister.
G-BA übernimmt STIKO-Tipps für RSV-mRNA-Impfungen – Neuer Schutz für Risikogruppen könnte bevorstehen. Relevant für Pflege, Führung und Gesundheitsdienstleister.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu übernehmen. Dies betrifft die Ausweitung der Empfehlungen gegen Erkrankungen durch Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) mit einem mRNA-Impfstoff. Dieser Beschluss wurde am 5. Juni 2025 gefasst, ist jedoch noch nicht in Kraft getreten. Der zuständige Unterausschuss für Arzneimittel hat an dieser Entscheidung mitgewirkt. Diese Entwicklung ist insbesondere für Fachkräfte im Gesundheitswesen und Führungskräfte von Pflegeeinrichtungen von Bedeutung, da sie die Einführung neuer Impfstoffe in die Versorgung älterer und gefährdeter Personengruppen betreffen könnte. Zudem sind auch Dienstleister und Lieferanten im Gesundheitswesen relevant, da mit der Einführung einer neuen Impfempfehlung eine Anpassung von Vertriebs- und Logistikdiensten notwendig werden könnte. Die Entscheidung wurde auf der offiziellen Webseite des G-BA veröffentlicht.
G-BA übernimmt STIKO-Empfehlung: mRNA-Impfstoff gegen RSV ab Juli gültig
Ab Juli können über 75-Jährige und Risikopersonen ab 60 bei RSV-Impfungen auf einen neuen mRNA-Impfstoff zurückgreifen, wie der G-BA nun beschlossen hat.
Ab Juli können über 75-Jährige und Risikopersonen ab 60 bei RSV-Impfungen auf einen neuen mRNA-Impfstoff zurückgreifen, wie der G-BA nun beschlossen hat.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die aktualisierte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Schutzimpfung gegen Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) übernommen. Künftig kann auch ein mRNA-Impfstoff für diese Impfung verwendet werden, wie am 5. Juni 2025 in Berlin bekannt gegeben wurde. Die STIKO bewertet den Ende letzten Jahres zugelassenen mRNA-Impfstoff als vergleichbar mit den proteinbasierten RSV-Impfstoffen. Die Schutzimpfung ist für alle gesetzlich Versicherten ab 75 Jahren sowie für Personen ab 60 Jahren mit einem deutlich erhöhten Risiko eines schweren RSV-Erkrankungsverlaufs vorgesehen. Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt und soll nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger Ende Juli in Kraft treten. Ob Wiederholungsimpfungen nötig sind oder Schwangere geimpft werden sollten, ist laut STIKO derzeit noch unklar. Diese Informationen stammen von g-ba.de.
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