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Ausbildung, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel
06.11.2025
Mindestlohnerhöhung für 2026/27 beschlossen, rechtliche Zweifel geäußert
Das Bundeskabinett beschließt Mindestlohnerhöhung auf 14,60 Euro bis 2027, doch rechtliche Bedenken trüben die Umsetzung.
Das Bundeskabinett beschließt Mindestlohnerhöhung auf 14,60 Euro bis 2027, doch rechtliche Bedenken trüben die Umsetzung.
Das Bundeskabinett hat kürzlich die „Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns“ beschlossen. Diese Verordnung setzt den von der Mindestlohnkommission beschlossenen Anstieg der Lohnuntergrenze um. Demnach soll der Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro pro Stunde auf 13,90 Euro im Jahr 2026 und 14,60 Euro im Jahr 2027 angehoben werden. Ein juristischer Fachaufsatz hat jedoch Zweifel an der Rechtsmäßigkeit dieser Erhöhung aufgeworfen. In der Analyse des Verfahrens der aktuellen Anpassungsrunde wird infrage gestellt, ob die Regierung befugt ist, diese erneute Erhöhung durchzuführen. (Quelle: F.A.Z.)
Bundestag beschließt: Pflegekräfte können nun eigenständig Heilkunde betreiben, was die Gesundheitsversorgung erweitern soll.
Bundestag beschließt: Pflegekräfte können nun eigenständig Heilkunde betreiben, was die Gesundheitsversorgung erweitern soll.
Der Bundestag hat dem Gesetz zur Befugniserweiterung von Pflegekräften zugestimmt. Dieses Gesetz ermöglicht es Pflegekräften, eigenverantwortlich Heilkunde auszuüben und die Versorgung von Patienten damit auf breitere Schultern zu verteilen. Gesundheitsministerin Warken äußerte sich positiv über diese Maßnahme und sieht in dem Befugnisgesetz einen wichtigen Schritt zur Optimierung der Gesundheitsversorgung. Die geplante Änderung stößt jedoch nicht bei allen Beteiligten auf Zustimmung, da es Bedenken hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung gibt. Die „Ärzte Zeitung“ berichtet, die neue Regelung sei Teil eines umfassenderen Vorstoßes zur Stärkung der Pflegeprofession und zur besseren Integration ihrer Kompetenzen im Gesundheitswesen.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
06.11.2025
Stiko empfiehlt Impfung: Fokus auf Senioren, Risikogruppen und Schwangere
Stiko rät Senioren, Risikogruppen und Schwangeren zu Covid-19-Auffrischungsimpfungen, um das Risiko schwerer Verläufe deutlich zu senken.
Stiko rät Senioren, Risikogruppen und Schwangeren zu Covid-19-Auffrischungsimpfungen, um das Risiko schwerer Verläufe deutlich zu senken.
Stiftung Warentest informiert, dass die Ständige Impfkommission (Stiko) des Robert-Koch-Instituts neue Empfehlungen für die Covid-19-Auffrischungsimpfung herausgegeben hat. Diese wird insbesondere für Personen ab 60 Jahren und für Menschen mit Risiken für schwere Krankheitsverläufe wie chronische Atemwegserkrankungen oder Diabetes empfohlen. Auch Bewohner von Pflegeeinrichtungen und Personen mit direktem Kontakt zu Kranken oder Pflegebedürftigen sollten sich impfen lassen. Studien zeigen, dass die Impfung das Risiko schwerer Krankheitsverläufe um mehr als 60 Prozent senken kann. Für gesunde Menschen unter 60 Jahren sei eine Auffrischung in der Regel nicht nötig, da sie bereits eine gute Basisimmunität besitzen. Schwangere sollten jedoch ihre Basisimmunität überprüfen und gegebenenfalls Impfungen nachholen. Die Impfstoffe werden, gemäß den Empfehlungen der WHO und der EMA, regelmäßig an aktuelle Virusvarianten angepasst, um die Wirksamkeit sicherzustellen, so Stiftung Warentest.
Studie zeigt: Nur 40% der Diabetespatienten leitliniengerecht behandelt
Nur 40% der Diabetespatienten mit Herzproblemen werden leitliniengerecht medikamentös behandelt, zeigt eine gesetzliche KV-Analyse – dringender Handlungsbedarf!
Nur 40% der Diabetespatienten mit Herzproblemen werden leitliniengerecht medikamentös behandelt, zeigt eine gesetzliche KV-Analyse – dringender Handlungsbedarf!
Eine Datenanalyse der gesetzlichen Krankenversicherung hat ergeben, dass lediglich etwa 40 Prozent der Personen mit Typ-2-Diabetes und kardiovaskulären Erkrankungen pharmakologisch vollständig nach den Leitlinien behandelt werden. Dies hat negative Folgen, darunter eine höhere Sterblichkeit in dieser Patientengruppe. Die geringe Leitlinientreue zeigt dringenden Handlungsbedarf auf, um die Behandlungsmöglichkeiten zu verbessern und die Überlebensrate zu erhöhen. Die Ergebnisse der Analyse unterstreichen die Notwendigkeit einer konsequenteren Umsetzung der medizinischen Leitlinien in der Versorgung von Patienten mit Diabetes und kardiovaskulären Komorbiditäten. Diese Informationen wurden von der 'Ärzte Zeitung' bereitgestellt.
Bundesgesundheitsministerin Warken eröffnet Deutschen Pflegetag in Berlin
Bundesgesundheitsministerin Warken ruft beim Deutschen Pflegetag in Berlin zu stärkerer Eigenvertretung der Pflege auf und kündigt künftige Reformen an.
Bundesgesundheitsministerin Warken ruft beim Deutschen Pflegetag in Berlin zu stärkerer Eigenvertretung der Pflege auf und kündigt künftige Reformen an.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eröffnete am 5. November 2025 den Deutschen Pflegetag in Berlin. Sie betonte, wie wichtig eine starke Vertretung der Pflege sei, insbesondere bei der Mitwirkung an aktuellen Reformen, wie neuen Berufsgesetzen oder dem Zukunftspakt Pflege. „Die Pflege kann ihre Belange am besten selbst vertreten", so Warken. Sie hob die gestiegene gesellschaftliche Wertschätzung für die Pflege hervor und betonte, dass die Pflege eine „starke und gut vernehmbare Stimme" benötige. Warken verwies auf Fortschritte wie höhere Löhne und verbindliche Personalbemessung und kündigte Reformprojekte ihres Hauses an: Das Gesetz zur Einführung des Pflegefachassistenzberufs, das 2027 startet, und das Gesetz zur Befugniserweiterung in der Pflege. Außerdem merkte sie an, dass die Pflegeversicherung vor großen Herausforderungen steht und grundlegende Reformen benötigt, um die Versorgung langfristig zu sichern. „Die Pflege bleibt zentral.", erklärte Warken abschließend.
"Pflegeratspräsidentin fordert teambasierte Primärversorgung in Deutschland"
Pflegeratspräsidentin Vogler fordert in Berlin ein teambasiertes Primärversorgungssystem, in dem Pflegekräften eine zentrale Rolle zukommen soll.
Pflegeratspräsidentin Vogler fordert in Berlin ein teambasiertes Primärversorgungssystem, in dem Pflegekräften eine zentrale Rolle zukommen soll.
Im Rahmen des Deutschen Pflegetags in Berlin sprach Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, darüber, dass eine Umstellung von einem ärztezentrierten zu einem teambasierten Primärversorgungssystem erforderlich sei. Im aktuellen Koalitionsvertrag wird die Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems diskutiert. Vogler plädierte jedoch dafür, dass die Pflege zusammen mit Hausärzten, Therapeuten und Sozialberatern als erster Ansprechpartner für Patientinnen und Patienten fungieren sollte. Elemente wie Pflegesprechstunden und spezialisierte Pflegekräfte im Quartier sollten integriert werden. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER, unterstützte diese Forderungen und betonte, die Notwendigkeit der sekorenübergreifenden Bedarfsplanung, um den Zugang zur Gesundheitsversorgung unabhängig vom Versichertenstatus, Einkommen und Wohnort zu gewährleisten. Die Aussage kam bei ärztlichen Standesvertretern gut an, die ebenfalls die Einbindung der Pflege innerhalb bestehender Strukturen als notwendig betrachten. (Quelle: Ärzte Zeitung)
Umfrage zeigt: Vertrauen in Pflegevorsorge sinkt, Reformen gefordert
Vertrauen in die Pflegevorsorge sinkt, Reformen dringend nötig: Umfrage der DAK zeigt wachsende Besorgnis über Kosten und Leistungsfähigkeit des Systems.
Vertrauen in die Pflegevorsorge sinkt, Reformen dringend nötig: Umfrage der DAK zeigt wachsende Besorgnis über Kosten und Leistungsfähigkeit des Systems.
Eine aktuelle Umfrage im Auftrag der Krankenkasse DAK verdeutlicht die dringende Notwendigkeit vertrauensbildender Reformen in der Gesundheits- und Pflegeversicherung, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.). Seit Jahren stellen Meinungsforscher von Allensbach ein sinkendes Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems fest, insbesondere in die Pflegevorsorge. Eine überwältigende Mehrheit wünscht sich bezahlbare Pflege für alle, doch sind nur wenige bereit, dafür eigenständig Vorsorge zu treffen. Ohne verstärkte Eigenvorsorge, idealerweise früh durch kapitalbildende Maßnahmen, wird dieser Wunsch unerfüllt bleiben. Die steigenden Kosten, insbesondere durch den Anstieg der Pflegelöhne bedingt durch Personalmangel, verlangen nach soliden Finanzierungen. Eine schuldenbasierte Stützung der Systeme durch die Regierung könnte das Vertrauen nicht zurückgewinnen, so die F.A.Z. in ihrem Bericht.
Verfassungsgericht: Triageregelungen im Infektionsschutzgesetz unwirksam
Das Verfassungsgericht erklärt die Triageregelungen im Infektionsschutzgesetz für verfassungswidrig und fordert neue Ansätze zum Schutz behinderter Menschen.
Das Verfassungsgericht erklärt die Triageregelungen im Infektionsschutzgesetz für verfassungswidrig und fordert neue Ansätze zum Schutz behinderter Menschen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Triageregelungen im Infektionsschutzgesetz für verfassungswidrig erklärt. In einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied der Erste Senat mehrheitlich, dass die Regelungen bei unzureichenden Behandlungskapazitäten gegen das Grundgesetz verstoßen. Grund ist die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes, der seinerzeit Maßnahmen zur Vermeidung von Benachteiligungen behinderter Patienten während medizinischer Engpässe angeordnet hatte. Diese Entscheidung kommt nach mehreren Verfassungsbeschwerden von Intensiv- und Notfallmedizinern, unterstützt von der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, die argumentierten, dass der Gesetzgeber in die Berufsfreiheit eingegriffen habe. Der Senat hob hervor, dass die ärztliche Entscheidungsfreiheit durch starre Bundesvorgaben nicht eingeschränkt werden dürfe. Faz.net berichtete, dass der Schutzauftrag für behinderte Patienten fortbesteht, jedoch braucht es neue politische Ansätze.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
04.11.2025
Umfrage: Bürger fordern mehr Polikliniken und telemedizinische Angebote
Bürger fordern umfassende Pflege: 81% wünschen mehr Polikliniken, 70% für eigenständige Pflegeaufgaben und 62% für telemedizinische Angebote, zeigt DAK-Umfrage.
Bürger fordern umfassende Pflege: 81% wünschen mehr Polikliniken, 70% für eigenständige Pflegeaufgaben und 62% für telemedizinische Angebote, zeigt DAK-Umfrage.
Noch stehen Bund und Länder vor der Herausforderung, die soziale Pflegeversicherung zukunftssicher zu gestalten. Eine Umfrage der DAK-Gesundheit offenbart jedoch klare Bürgerwünsche zur flächendeckenden Pflegeversorgung. 81 Prozent der Befragten befürworten den Ausbau von Polikliniken und Medizinischen Versorgungszentren, die eine integrierte haus- und fachärztliche sowie pflegerische Versorgung bieten. Zudem wünschen sich knapp 70 Prozent, dass qualifiziertes Pflegepersonal heilkundliche Aufgaben ohne ärztliche Anordnung übernehmen kann. Die Zustimmung zu digitaler Unterstützung ist ebenfalls hoch: 62 Prozent plädieren für vermehrte telemedizinische Angebote. Kritischer sehen die Bürger hingegen den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Pflegerobotern. Zugleich warnt DAK-Chef Andreas Storm vor einem System-Kipppunkt in der Pflege. Über die Herausforderungen hatte die „Ärzte Zeitung“ berichtet.
Altersgerechte Schilddrüsenbehandlung: Risiken durch Überdosierung vermeiden
Altersgerechte Schilddrüsenbehandlung: Bei Senioren ist eine Anpassung der Hormontherapie wichtig, um Risiken wie Vorhofflimmern durch Überdosierung zu vermeiden.
Altersgerechte Schilddrüsenbehandlung: Bei Senioren ist eine Anpassung der Hormontherapie wichtig, um Risiken wie Vorhofflimmern durch Überdosierung zu vermeiden.
Die Schilddrüse verändert sich mit dem Lebensalter, was eine Anpassung der Hormonbehandlung erforderlich macht, so ein Bericht der „Ärzte Zeitung“. Bei älteren Menschen sinkt der Bedarf an Schilddrüsenhormonen, weshalb eine Überdosierung Risiken wie Vorhofflimmern birgt. Die TSH-Werte, ein Indikator für diese Hormone, variieren vom Säuglings- bis ins hohe Alter. Prof. Dr. Joachim Feldkamp und Prof. Dr. Markus Luster diskutieren im „ÄrzteTag extra“-Podcast, wie die altersadaptierte Medikation erfolgt und ob die Hormontherapie in bestimmten Fällen sofort oder schrittweise abgesetzt werden sollte. Unterschiede in den Normvolumina der Schilddrüse in Europa und der Einfluss des BMI auf die Dosierung werden ebenfalls thematisiert.
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