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Pflegepolitik und Recht
04.11.2025
Verfassungsgericht kippt umstrittene Triage-Regelungen des IfSG
Das Verfassungsgericht hat die Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben - Ärzte begrüßen die Entscheidung.
Das Verfassungsgericht hat die Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben - Ärzte begrüßen die Entscheidung.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes aus der Corona-Zeit für nichtig erklärt. Der Grund sind fehlende Bundeskompetenzen für die konkreten Regelungen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG). Die Entscheidung des ersten Senats erfolgte mit sechs zu zwei Stimmen und erklärte, dass der Eingriff in die Berufsfreiheit der Ärzte verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt sei. Die umstrittenen Regelungen, die sich im Paragrafen 5c des IfSG befanden, zielten darauf ab, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen oder älteren Personen zu verhindern, indem sie festlegten, anhand welcher Kriterien über die Zuteilung überlebenswichtiger intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten bei knappen Ressourcen entschieden werden soll. Der Ärzteverband Marburger Bund unterstützte die Beschwerde von 14 Intensiv- und Notfallmedizinern, die sich gegen das Gesetz wandten. Die Triage, die ursprünglich in der Corona-Krise stärker in den Fokus geriet, beschreibt die Prioritätensetzung bei medizinischen Behandlungen in Fällen von Kapazitätsengpässen.
Verfassungsgericht kippt Triage-Regelungen wegen mangelnder Kompetenz
Karlsruhe kippt Triage-Regeln wegen mangelnder Bundeskompetenz: Bundesverfassungsgericht erklärt Regelungen im Infektionsschutzgesetz für nichtig.
Karlsruhe kippt Triage-Regeln wegen mangelnder Bundeskompetenz: Bundesverfassungsgericht erklärt Regelungen im Infektionsschutzgesetz für nichtig.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes aus der Corona-Zeit für nichtig erklärt. Die Entscheidung fiel aufgrund mangelnder Bundeskompetenzen für die konkreten Regelungen des IfSG. Der Ärzteverband Marburger Bund hatte eine Beschwerde unterstützt, die Ende 2023 von 14 Intensiv- und Notfallmedizinern eingereicht worden war. Diese richtete sich gegen den Paragrafen 5c des Gesetzes, der dazu dienen sollte, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen oder Alten zu verhindern. Diese Neuregelung aus 2022 folgte einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts aus 2021 zum Schutz vor Diskriminierung. Das Gericht erklärte nun, dass der Staat die Zuteilung von medizinischen Ressourcen nicht regeln kann, wenn dadurch ethische Entscheidungen der Ärzte eingeschränkt werden, insbesondere in Notlagen. Der Marburger Bund sieht sich in seiner Kritik an den Vorgaben bestätigt. Quelle: dpa.
Digitale Fördermittel: 500 Mio Euro für Mittelstand jetzt verfügbar
500 Mio Euro digitale Fördermittel für den Mittelstand: Ab sofort einfach und bequem über die Förderzentrale Deutschland erhältlich.
500 Mio Euro digitale Fördermittel für den Mittelstand: Ab sofort einfach und bequem über die Förderzentrale Deutschland erhältlich.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat bekannt gegeben, dass ab sofort 500 Millionen Euro Fördermittel für den Mittelstand vollständig digital über die Förderzentrale Deutschland beantragt werden können. Diese Initiative soll den Zugang zu finanzieller Unterstützung erheblich vereinfachen und den Mittelstand in seinen Wachstumsbestrebungen unterstützen. Weitere Informationen und Bedingungen zur Antragstellung stehen auf der Webseite der Förderzentrale bereit. Diese neue Möglichkeit wird als bedeutender Schritt zur Digitalisierung der Förderprozesse betrachtet.
Studie: Bewegung kann Fortschreiten von Alzheimer verlangsamen
Eine neue Studie zeigt, dass bereits 3000 Schritte täglich das Fortschreiten von Alzheimer verlangsamen können, indem sie die Anreicherung von Tau-Proteinen hemmen.
Eine neue Studie zeigt, dass bereits 3000 Schritte täglich das Fortschreiten von Alzheimer verlangsamen können, indem sie die Anreicherung von Tau-Proteinen hemmen.
Körperliche Aktivität könnte das Fortschreiten der Alzheimer-Erkrankung verlangsamen. Dies geht aus einer Studie hervor, die im Fachjournal "Nature Medicine" veröffentlicht wurde. Bereits 3000 Schritte täglich können helfen, die kognitive Leistung bei frühen Stadien der Krankheit zu verbessern. Das Team um Wai-Ying Wendy Yau fand heraus, dass bei körperlich aktiven Menschen die Anreicherung des Tau-Proteins im Gehirn langsamer voranschreitet. Emrah Düzel vom Universitätsklinikum Magdeburg kommentierte die Ergebnisse: "Körperliche Aktivität scheint die Ausbreitung von Alzheimer-verwandten Veränderungen zu verlangsamen." Bewegung ist nur ein Baustein zur Förderung der Gehirngesundheit, betont René Thyrian vom Deutschen Zentrum für neurodegenerative Erkrankungen. Laut "der Spiegel" bleiben die Ergebnisse jedoch vorläufige Hinweise, da der genaue ursächliche Mechanismus unklar bleibt.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
03.11.2025
Brandenburgs Ärztemangel droht sich massiv zu verschärfen
Brandenburg steht vor einem akuten Ärztemangel: 400 offene Stellen und alternde Belegschaften gefährden die medizinische Versorgung, vor allem auf dem Land.
Brandenburg steht vor einem akuten Ärztemangel: 400 offene Stellen und alternde Belegschaften gefährden die medizinische Versorgung, vor allem auf dem Land.
In Brandenburg droht ein wachsender Mangel an Haus-, Fach- und Zahnärzten in den kommenden Jahren. Laut der Kassenärztlichen Vereinigung sind aktuell 400 hausärztliche Stellen unbesetzt. Dies verschärft insbesondere die Versorgung auf dem Land. Ein Drittel der Hausärzte ist 60 Jahre oder älter, bei den Fachärzten sind es 29 Prozent. Neben dem Nachwuchsmangel wird als Hauptursache fehlende Ausbildungsmöglichkeiten im Land genannt. Bis 2030 wird erwartet, dass rund 40 Prozent der Zahnärzte ihre Tätigkeit beenden, so die Landeszahnärztekammer. Etwa die Hälfte der altershalber freigewordenen Zahnarztpraxen könnte unbesetzt bleiben, wodurch die Versorgung von 600.000 Menschen gefährdet ist, berichtet die Ärzte Zeitung. Ebenso betroffen sind Apotheken, für die es in Brandenburg kein eigenes Studium gibt.
Brandenburg droht ein Ärztemangel, da viele Haus- und Zahnärzte bald in Rente gehen. Dringend sind neue Ausbildungswege gefordert. (dpa)
Brandenburg droht ein Ärztemangel, da viele Haus- und Zahnärzte bald in Rente gehen. Dringend sind neue Ausbildungswege gefordert. (dpa)
Der Ärztemangel in Brandenburg verschärft sich zunehmend, wie die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg und die Landeszahnärztekammer warnen. In den nächsten fünf Jahren drohen vor allem bei Haus- und Zahnärzten erhebliche Versorgungslücken, da viele Ärzte in den Ruhestand gehen. Derzeit sind 400 hausärztliche Stellen unbesetzt. Ein Drittel der aktiven Hausärzte ist 60 Jahre oder älter. Auch die Zahnärzte bieten ein besorgniserregendes Bild: Rund 40 Prozent der heutigen Zahnärzte werden bis 2030 aus dem Beruf ausscheiden. Dr. Romy Ermler von der Landeszahnärztekammer sieht die Versorgung von etwa 600.000 Menschen in Gefahr. Beide Verbände fordern mehr Ausbildungsmöglichkeiten, um dem Nachwuchsmangel entgegenzuwirken. Die Apotheker in Brandenburg stehen vor ähnlichen Herausforderungen. Im Bundesland gibt es, anders als in anderen Flächenländern, keine öffentliche Apotheker-Ausbildung, was die Lage weiter erschwert. (dpa)
Behandlungsfehler: Jeder fünfte Fall führt zu Patientenschaden
Jeder fünfte Behandlungsfehler führte 2024 zu Patientenschäden, wie die aktuelle MD Bund-Statistik zeigt. Operative Eingriffe sind besonders betroffen.
Jeder fünfte Behandlungsfehler führte 2024 zu Patientenschäden, wie die aktuelle MD Bund-Statistik zeigt. Operative Eingriffe sind besonders betroffen.
Laut der aktuellen Behandlungsfehlerstatistik des Medizinischen Dienstes Bund (MD Bund) wurden im Jahr 2024 insgesamt 12.304 Verdachtsfälle von Behandlungsfehlern geprüft. Die Gutachten bestätigten in 3.301 Fällen tatsächlich einen Fehler, bei dem die Patienten zu Schaden kamen. Auffallend ist, dass bei jedem fünften geprüften Fall ein direkter Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden nachgewiesen werden konnte. Die Mehrheit der Beanstandungen konzentrierte sich auf Krankenhäuser, wobei operative Eingriffe am meisten betroffen waren. Der MD Bund spricht sich erneut für ein Meldesystem sogenannter "Never Events" aus – schwerwiegende Fehler, die bei optimalen Voraussetzungen eigentlich vermeidbar sind. Diese könnten durch ein sanktionsfreies Meldesystem besser dokumentiert werden, um die Patientensicherheit zu erhöhen. Die Zahlen der Statistik zeigen, dass trotz weniger erstellter Gutachten die Anzahl bestätigter Fehler gestiegen ist, was auf eine mögliche hohe Dunkelziffer hinweist.
Impfungen schützen Herz und mindern Risiko von Demenz und Infarkten
Impfungen gegen Grippe und Gürtelrose können Herzinfarkt- und Demenzrisiko senken, raten Experten. Besonders effektiv für Risikopatienten.
Impfungen gegen Grippe und Gürtelrose können Herzinfarkt- und Demenzrisiko senken, raten Experten. Besonders effektiv für Risikopatienten.
Impfungen gegen Influenza und Gürtelrose bieten weitreichende gesundheitliche Vorteile, indem sie nicht nur vor Infektionen, sondern auch vor Herzinfarkten und Demenzschäden schützen können, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Kardiologen in Europa befürworten, dass Patienten mit Herzinfarkt noch während ihres Krankenhausaufenthaltes gegen Influenza, Pneumokokken und Covid-19 geimpft werden. Besonders Menschen mit Übergewicht und erhöhten Cholesterin-, Blutzucker- oder Blutdruckwerten sollten präventiv geimpft werden. Eine Einschätzung der Herz-Kreislauf-Experten hebt hervor, dass Impfungen eine vernachlässigte, dennoch äußerst effektive Maßnahme zur Prävention von Herz- und Schlaganfällen darstellen. Sie sind kostengünstig, einfach umzusetzen und können erheblich zur Verringerung kardiovaskulärer Vorfälle beitragen.
Die ARD-Doku „Hirschhausen und das große Vergessen“ beleuchtet vielfältige Demenz-Risikofaktoren und zeigt präventive Ansätze zur Krankheitsbekämpfung.
Die ARD-Doku „Hirschhausen und das große Vergessen“ beleuchtet vielfältige Demenz-Risikofaktoren und zeigt präventive Ansätze zur Krankheitsbekämpfung.
In der ARD-Doku „Hirschhausen und das große Vergessen“ untersucht Arzt und Moderator Eckart von Hirschhausen die Hintergründe der Demenz-Erkrankung. Dabei stellt sich heraus, dass nicht nur genetische Faktoren eine Rolle spielen. Auch Risikofaktoren wie Rauchen, Bluthochdruck und Bewegungsmangel könnten die Krankheit begünstigen. Ebenso sei soziale Isolation ein Risiko. Interessanterweise wird auch die Bedeutung der Bildung in der Kindheit betont. In der Doku wird unter anderem ein Fall von Sönke aus München vorgestellt, der bereits mit Ende 40 an Frontotemporaler Demenz erkrankte. Hoffnung macht die Forschung an einem Medikament, das den Verlauf der Erkrankung möglicherweise verlangsamen könnte. Auch die sogenannten Super-Ager, ältere Menschen mit einem herausragenden geistigen und körperlichen Zustand, zeigen, dass Reisen, Musizieren und ein aktiver Lebensstil das Demenzrisiko senken können. Vertreter dieser Gruppe, wie Willy aus Magdeburg, führen ein „stimulierendes Leben“ und sind beispielgebend für mögliche Präventionsweisen. (Quelle: F.A.Z.)
Karlsruher Urteil: Ärzte klagen gegen Triage-Regel im Infektionsschutzgesetz
Ärzte klagen gegen Triage-Regel: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am 4. November über eine Beschwerde zur Triage im Infektionsschutzgesetz.
Ärzte klagen gegen Triage-Regel: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am 4. November über eine Beschwerde zur Triage im Infektionsschutzgesetz.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird am 4. November eine Entscheidung über eine Beschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz des Bundes bekanntgeben, berichtet die "Ärzte Zeitung". Die Beschwerde wurde im Dezember 2023 von 14 Intensiv- und Notfallmedizinern eingereicht und vom Ärzteverband Marburger Bund unterstützt. Sie richtet sich gegen die Triage-Regel im Gesetz, die bei Engpässen Medizinern Entscheidungen abverlangt, die im Widerspruch zu ihrem beruflichen Selbstverständnis stehen könnten. Die Regel zwingt sie, Reihenfolgen bei der Behandlung festzulegen, falls Ressourcen knapp sind. Kritisiert wird ebenfalls das Verbot der Ex-post-Triage, das verhindert, dass eine begonnene Behandlung zugunsten eines anderen Patienten abgebrochen wird, der möglicherweise bessere Überlebenschancen hat. Der Marburger Bund sieht darin einen Konflikt mit dem ärztlichen Berufsethos, da es die Möglichkeit einschränkt, die größtmögliche Zahl an Menschen zu retten. (Quelle: aerztezeitung.de)
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