Mit dem Newsfeed von altenpflege.ch – deinem Anlaufpunkt für aktuelle Informationen und wichtige Nachrichten in der Altenpflege.
Topaktuelle Nachrichten: Die neuesten Trends, Forschungsergebnisse und politischen Entscheidungen, die die Altenpflege beeinflussen.
Weiterführende Links: Jeder Beitrag ist mit einer klickbaren Quelle versehen.
Suchen und Filtern: Suche in den News der letzten 100 Tage oder filtere nach Kategorien und Relevanz.
Aktuell: Stündlich aktualisiert aus vielen wichtigen Quellen.
Demnächst: Auch als E-Mail verfügbar - bereits vorselektiert nach deinen Vorgaben.
Newsfeed durchsuchen:
Digitalisierung und Technologie
08.09.2026
Hohe Energiekosten belasten Mittelstand: Ecoplanet empfiehlt KI-Lösungen
Hohe Energiekosten belasten den Mittelstand stark. Ecoplanet empfiehlt KI-Lösungen zum Energiemanagement, um signifikante Kosteneinsparungen zu erzielen.
Hohe Energiekosten belasten den Mittelstand stark. Ecoplanet empfiehlt KI-Lösungen zum Energiemanagement, um signifikante Kosteneinsparungen zu erzielen.
Deutschlands Unternehmen stehen angesichts der hohen Energiekosten unter Druck. Besonders im Mittelstand sind die Belastungen spürbar. Laut einem exklusiven Industriebericht des auf Energiemanagement spezialisierten Start-ups Ecoplanet für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) gibt es innerhalb von Unternehmen mit identischem Stromverbrauch signifikante Kostenunterschiede von über zehn Prozent, die auf die variierenden Strompreise im Tagesverlauf zurückzuführen sind. Henry Keppler, Geschäftsführer von Ecoplanet, betont, dass Firmen in den teuren Tageszeiten bis zu 9,8 Prozent mehr zahlen. Diese strukturellen Unterschiede erfordern ein integriertes Energiemanagement, wobei Künstliche Intelligenz eine Optimierung ermöglicht. Auch bei langjährigen Energielieferverträgen sei die präzise Abschätzung des Strombedarfs essenziell. Die F.A.Z. berichtet weiter, dass sich für Energiemanager Investitionen in Batteriespeicher besonders rentieren können. Ecoplanet verzeichnet unter anderem Kunden wie den Pflegeanbieter Alloheim Senioren-Residenzen. Quellen: Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Pflegereform: Linnemann plant Stabilität ohne Kürzungen und Kapitaldeckung
Pflegereform ohne Kürzungen: Minister Linnemann plant finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung trotz drohendem Defizit, ohne Rentenbeiträge für Angehörige zu erhöhen.
Einordnung: Neu sind die drohende Finanzierungslücke von zehn Milliarden Euro 2027 und Linnemanns Pläne für strengere Pflegegrade ohne Kapitaldeckung.
Vorher: „Linnemann stoppt Kürzungspläne: Rentenbeiträge aus Pflegekasse bleiben stabil“ (24.08.2026)
Pflegereform ohne Kürzungen: Minister Linnemann plant finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung trotz drohendem Defizit, ohne Rentenbeiträge für Angehörige zu erhöhen.
Der neue Gesundheitsminister Carsten Linnemann sieht sich mit der Herausforderung einer Pflegereform konfrontiert, die das Ziel hat, die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung ohne Kürzung und Kapitaldeckung zu sichern. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) warnt, dass der Pflegeversicherung 2027 ein Defizit von rund zehn Milliarden Euro drohen könnte, was potenziell eine Liquiditätskrise verursachen könnte. Diskussionen über das Pflegeneuordnungsgesetz sind im Gange, jedoch hat die Regierung bislang keinen Konsens erzielt. Linnemann plant Reformen, die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige unangetastet zu lassen, während er gleichzeitig für eine schwieriger zu erreichende Einstufung in Pflegegrade plädiert. Ein umstrittener Punkt bleibt die Anpassung der Pflegebeiträge, an deren Erhöhung laut GKV-Verbands kritische Stimmen laut werden, da dies den Faktor Arbeit belastet und wirtschaftliche Auswirkungen auf Investitionen und Konsum hätte (Quelle: F.A.Z.).
Der Verein „wir pflegen“ kritisiert das Pflegeneuordnungsgesetz scharf: Belastung der Pflegekosten darf nicht auf Familien übertragen werden.
Einordnung: Neu ist die Kritik des Vereins „wir pflegen“ an der Finanzierungsverteilung sowie der Hinweis auf 3,2 Milliarden Euro Notdarlehen.
Vorher: „Kritik am Pflegeneuordnungsgesetz: Häusliche Pflege unter Druck“ (23.08.2026)
Der Verein „wir pflegen“ kritisiert das Pflegeneuordnungsgesetz scharf: Belastung der Pflegekosten darf nicht auf Familien übertragen werden.
Am „Tag der pflegenden Angehörigen“ hebt der Verein „wir pflegen“ die alarmierenden Probleme im geplanten Pflegeneuordnungsgesetz hervor. Der Verein kritisiert, dass die finanzielle Belastung der sozialen Pflegeversicherung nicht auf Familien abgewälzt werden dürfe. Ursula Helms von „wir pflegen“ fordert zumindest eine faire Umverteilung der Finanzierungslast, da das bestehende System die Eigenanteile von pflegebedürftigen Menschen stetig steigere. Laut einem Bericht könnte die geplante Reform dazu führen, dass verschiedene Pflegeleistungen gegeneinander aufgerechnet werden, was Familien zusätzlich belaste. Das Entlastungsbudget, als Ersatz für das Pflegegeld, sei zwar erhöht worden, decke jedoch nicht alle anfallenden Kosten. Ein unumgänglicher struktureller Umbau der Pflegeversicherung sei notwendig, um die Spitze der Pflegekosten von der Versicherung abdecken zu lassen, während die Pflegebedürftigen einen festen Sockelbeitrag beisteuern. Die sozialen Pflegeversicherung musste bereits staatliche Notdarlehen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro in Anspruch nehmen, um ein Defizit abzudecken. (Quelle: aerztezeitung.de)
BGH stärkt Patientenrechte bei medikamentöser Zwangsbehandlung
BGH stärkt Patientenrechte: Zwangsmedikation in der Psychiatrie nur bei Alternativlosigkeit zulässig, um Autonomie und bewusste Entscheidungen zu wahren.
BGH stärkt Patientenrechte: Zwangsmedikation in der Psychiatrie nur bei Alternativlosigkeit zulässig, um Autonomie und bewusste Entscheidungen zu wahren.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine medikamentöse Zwangsbehandlung von Patienten in der Psychiatrie rechtlich nur dann zulässig ist, wenn sie alternativlos ist. Eine Empfehlung von Ärzten für eine „optimale“ Arzneimittelgabe reicht nicht aus, um eine Zwangsmedikation zu rechtfertigen – insbesondere dann nicht, wenn die betroffenen Patienten sich bewusst für eine andere Darreichungsform entschieden haben. Das Urteil zielt darauf ab, die Rechte von Patienten zu schützen und sicherzustellen, dass deren Autonomie respektiert wird. Dies berichtete die Ärzte Zeitung.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
07.09.2026
Notfallreform in Deutschland: Unsicherheiten bei Patientensteuerung
Die Notfallreform in Deutschland sorgt für Diskussionen: Unklarheit bei Patientensteuerung und Standortplanung der Notfallzentren, während die Finanzierung umstritten bleibt.
Einordnung: Neu sind konkrete Kritik an Patientensteuerung, INZ, parallelen Ersteinschätzungen und der Finanzierung der Notfallrettung.
Vorher: „Bundestag diskutiert dringend benötigte Notfallreform zur besseren Vernetzung“ (10.07.2026)
Die Notfallreform in Deutschland sorgt für Diskussionen: Unklarheit bei Patientensteuerung und Standortplanung der Notfallzentren, während die Finanzierung umstritten bleibt.
Die Notfallreform in Deutschland befindet sich auf der Zielgeraden der Beratungen im Bundestag. Doch es bestehen zahlreiche Unsicherheiten hinsichtlich der Zuständigkeiten bei der Patientensteuerung, so die Rückmeldungen von Verbänden und Sachverständigen. Der aktuelle Regierungsentwurf lässt viele Fragen offen, etwa wer die zentrale Steuerung übernehmen soll. Die Bundesärztekammer kritisiert die geplante Akutversorgung durch Kassenärztliche Vereinigungen während regulärer Praxisöffnungszeiten. Kommunale Spitzenverbände hingegen fordern kürzere Wartezeiten bei der Akutleitstelle. Zudem gibt es Bedenken zur geplanten Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ), deren Standortplanung bundeseinheitlich geregelt werden sollte. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnte vor parallelen Systemen bei der Ersteinschätzung der Notfallpatienten. Auch die Finanzierung der Notfallrettung wird kontrovers diskutiert. Die Reform sieht zudem die Einführung einer Sachleistung für die medizinische Notfallrettung im SGB V vor, was auf Zustimmung bei den Krankenkassen trifft. (Quelle: aerztezeitung.de)
Neue Studie: Verlauf von Morbus Parkinson ungünstiger als gedacht
Eine neue Studie zeigt, dass der Verlauf von Morbus Parkinson ernster ist als bisher gedacht. Dies fordert eine Neubewertung medizinischer Prognosen.
Eine neue Studie zeigt, dass der Verlauf von Morbus Parkinson ernster ist als bisher gedacht. Dies fordert eine Neubewertung medizinischer Prognosen.
Forscher haben festgestellt, dass der Verlauf von Morbus Parkinson für Betroffene ungünstiger sein könnte als bisher angenommen. Diese Erkenntnis resultiert aus einer Metaanalyse individueller Patientendaten aus sechs großen Inzidenzkohorten. Ihre Befunde legen nahe, dass die Prognosen für Parkinson-Patienten neu bewertet werden müssen. Dies berichtet die Ärztezeitung unter Verweis auf die zugrunde liegende Forschung.
Post-Stroke-Depression: Risiken, Erkennung und Behandlungsmöglichkeiten
Nach einem Schlaganfall sind viele Menschen von Post-Stroke-Depressionen betroffen. Wer ist gefährdet und wie erkennt man sie? Fachkräfte müssen wachsam sein.
Nach einem Schlaganfall sind viele Menschen von Post-Stroke-Depressionen betroffen. Wer ist gefährdet und wie erkennt man sie? Fachkräfte müssen wachsam sein.
Müde und antriebslos – viele Menschen haben nach einem überstandenen Schlaganfall die Freude am Leben erst einmal verloren. Doch wer ist besonders gefährdet, eine Depression zu entwickeln? Und wie lässt sie sich erkennen? Die Post-Stroke-Depression ist ein häufig unterschätztes Phänomen, das nach einem Schlaganfall auftreten kann. Besonders gefährdet sind Personen mit einem schwereren Schlaganfallverlauf oder solchen, die bereits in der Vergangenheit Depressionen hatten. Um die Anzeichen frühzeitig zu erkennen, sollten medizinische Fachkräfte besonders auf Verhaltensänderungen und emotionale Symptome achten. Dabei spielen die regelmäßige Beobachtung und Gespräche mit den Betroffenen eine entscheidende Rolle. Eine frühzeitige Diagnose und Behandlung können helfen, die Lebensqualität der Patienten signifikant zu verbessern. Weitere Informationen zu diesem Thema bietet die ÄrzteZeitung.
Stiftung Warentest: Reformen belasten Kinderlose und pflegende Angehörige
Reformen belasten Kinderlose und pflegende Angehörige: Höhere Beiträge für Kinderlose und weniger Rentenpunkte für pflegende Angehörige geplant.
Reformen belasten Kinderlose und pflegende Angehörige: Höhere Beiträge für Kinderlose und weniger Rentenpunkte für pflegende Angehörige geplant.
Die Stiftung Warentest berichtet, dass im Zuge geplanter Reformen Kinderlose künftig einen höheren Beitragssatz von 4,3 Prozent zur Pflegeversicherung zahlen sollen, während der Satz für Eltern je nach Anzahl der Kinder niedriger bleibt. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Entlastungszahlungen für Heimbewohner erst nach längeren Zeiträumen steigen, um die Pflegeversicherung zu entlasten. Auch werden die Hürden zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit angehoben, wodurch ein höherer Grad der Einschränkung nötig sein wird, um einen Pflegegrad zu erhalten. Zudem sollen pflegende Angehörige weniger Rentenpunkte für ihren Einsatz erhalten.
EBM-Änderung: Erleichterte Abrechnung bei Gruppentherapiesitzungen
Zum Oktober vereinfacht eine EBM-Änderung die Abrechnung von Gruppentherapien, indem zwei Einheiten in einer Sitzung zusammengefasst werden können.
Zum Oktober vereinfacht eine EBM-Änderung die Abrechnung von Gruppentherapien, indem zwei Einheiten in einer Sitzung zusammengefasst werden können.
Zum Oktober gibt es bei der Abrechnung der Gruppentherapie Änderungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Künftig müssen für die Abrechnung von zwei Einheiten nicht mehr zwei getrennte Sitzungen vorliegen. Diese Anpassung kann Abläufe in Praxen vereinfachen und die Flexibilität erhöhen. Die vollständigen Details zu den Änderungen sind auf aerztezeitung.de verfügbar.
Neue Vergütungsregelung für Versorgungseinrichtungen ab 2027 beschlossen
Neue Vergütungsregelung ab 2027: Stabilitätsorientierte Finanzierung mit Struktur- und Sachkostenpauschalen für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen beschlossen.
Neue Vergütungsregelung ab 2027: Stabilitätsorientierte Finanzierung mit Struktur- und Sachkostenpauschalen für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen beschlossen.
Die GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben sich auf eine Vergütungsregelung für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen geeinigt, so die AOK. Diese Regelung sieht vor, dass die Finanzierung aus einer jährlichen Strukturpauschale pro finanziertes Bett und einer Sachkostenpauschale je Belegungstag besteht, um planbare Budgets für stationäre Einrichtungen zu sichern. Die Vereinbarung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und gilt für drei Jahre. Ziel ist es, eine stabilitätsorientierte Finanzierung sicherzustellen. Einrichtungen müssen eine Mindestauslastung mit 30 Behandlungsfällen pro Bett im Jahr erreichen, andernfalls drohen Kürzungen. Bei Erfüllung dieser Bedingung, so rechnet der GKV-Spitzenverband, können Erlöse von bis zu 10,9 Millionen Euro erzielt werden. Anpassungen der Pauschale sind im Einklang mit den Veränderungswerten vorgesehen.
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website.
Zusätzlich nutzen wir Google reCAPTCHA zum Schutz vor Spam, das Daten an Google überträgt.
Sie können zustimmen oder nur notwendige Cookies erlauben.
Mehr erfahren.