Mit dem Newsfeed von altenpflege.ch – deinem Anlaufpunkt für aktuelle Informationen und wichtige Nachrichten in der Altenpflege.
Topaktuelle Nachrichten: Die neuesten Trends, Forschungsergebnisse und politischen Entscheidungen, die die Altenpflege beeinflussen.
Weiterführende Links: Jeder Beitrag ist mit einer klickbaren Quelle versehen.
Suchen und Filtern: Suche in den News der letzten 100 Tage oder filtere nach Kategorien und Relevanz.
Aktuell: Stündlich aktualisiert aus vielen wichtigen Quellen.
Demnächst: Auch als E-Mail verfügbar - bereits vorselektiert nach deinen Vorgaben.
Newsfeed durchsuchen:
Pflegepolitik und Recht
25.06.2025
Pflegekräfte wegen Mordversuchs an Senioren in Oberpfalz verurteilt
Pflegekräfte in der Oberpfalz wegen versuchten Mordes an Senioren zu langen Haftstrafen und Berufsverbot verurteilt. Medikamente als Tatmittel.
Pflegekräfte in der Oberpfalz wegen versuchten Mordes an Senioren zu langen Haftstrafen und Berufsverbot verurteilt. Medikamente als Tatmittel.
Im Fall des Todes von Senioren in der Oberpfalz hat das Landgericht Regensburg vier Pflegekräfte zu langen Haftstrafen und einem Berufsverbot verurteilt. Die Angeklagten sollen versucht haben, die Senioren mit Medikamenten zu töten. Das Gericht sah die Schuld der Pflegekräfte als erwiesen an. (Quelle: aerztezeitung.de)
Notfallbehandlung in Berlin nicht als stationär anerkannt: Urteil gefällt
Notfallbehandlungen nur als stationär anerkannt, wenn Patienten mindestens einen Tag und eine Nacht bleiben: Urteil hat potenziell weitreichende Auswirkungen.
Notfallbehandlungen nur als stationär anerkannt, wenn Patienten mindestens einen Tag und eine Nacht bleiben: Urteil hat potenziell weitreichende Auswirkungen.
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Notfallbehandlung nicht als stationäre Behandlung abgerechnet werden kann. Um als stationär zu gelten, müssen Kliniken Patienten mindestens für einen Tag und eine Nacht aufnehmen. Bei einem Fall in Berlin stellte ein Arzt bei einem Patienten Angina Pectoris fest und schloss einen Myokardinfarkt aus, nachdem der Patient auf der „Interdisziplinären Kurzaufnahmestation“ für sechs Stunden aufgenommen wurde. Diese Station gilt als Erweiterung der Notaufnahme und steht nicht für eine stationäre Aufnahme im klassischen Sinne. Daher wurden die Kosten in Höhe von 713 Euro nicht als stationäre Behandlung anerkannt. Das Urteil hebt ein früheres Urteil des Sozialgerichts Berlin auf. Die Argumentation betont, dass die Diagnostik im Regelfall nur Teil der Aufnahmeprüfung ist, und eine vollstationäre Behandlung eine voraussichtlich längere Aufenthaltsdauer erfordert. Diese Entscheidung könnte für andere Kliniken und Krankenkassen wegweisend sein. (Quelle: aerztezeitung.de)
Kritik an Bundeshaushalt 2025: Darlehen statt Steuermilliarden für GKV und SPV
Kritik am Bundeshaushalt 2025: Statt Steuermilliarden sollen GKV und SPV nur Darlehen erhalten – Widerstand im Gesundheitswesen wächst.
Kritik am Bundeshaushalt 2025: Statt Steuermilliarden sollen GKV und SPV nur Darlehen erhalten – Widerstand im Gesundheitswesen wächst.
Die Bundesregierung hat den Entwurf des Bundeshaushalts 2025 vorgestellt, der auf Ablehnung im Gesundheitswesen stößt. Anstatt Steuermilliarden sollen die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Soziale Pflegeversicherung (SPV) nur Darlehen erhalten, berichtet die Ärzte Zeitung. Der GKV werden in den Jahren 2025 und 2026 jeweils 2,3 Milliarden Euro als Darlehen bereitgestellt, während die SPV in diesem Jahr 500 Millionen Euro und 2026 1,5 Milliarden Euro erhalten soll. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken äußerte Bedenken über die Pläne und strebt Änderungen im parlamentarischen Verfahren an. Die AOK kritisiert die fehlende Berücksichtigung der Kosten für das Bürgergeld und die Corona-Pandemie, die aus Steuermitteln finanziert werden sollten. Der GKV-Spitzenverband betonte, dass ein Darlehen die Problematik der steigenden Zusatzbeitragssätze nicht löse. Der Ersatzkassenverband fordert ein Ausgabenmoratorium. Im ersten Quartal 2025 stiegen die Ausgaben der GKV stark an, und der Finanzüberschuss reicht nicht, um die Rücklagen zu stabilisieren.
Pflegekräfte wegen versuchten Mordes an Senioren zu Haftstrafen verurteilt
Pflegekräfte erhielten vom Landgericht Regensburg wegen versuchten Mordes an Senioren mehrjährige Haftstrafen; Hauptangeklagter lebenslanges Berufsverbot.
Pflegekräfte erhielten vom Landgericht Regensburg wegen versuchten Mordes an Senioren mehrjährige Haftstrafen; Hauptangeklagter lebenslanges Berufsverbot.
Vier Pflegekräfte sind vom Landgericht Regensburg wegen versuchten Mordes an drei Senioren zu langen Haftstrafen verurteilt worden, berichtet die Ärzte Zeitung. Der Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und ein lebenslanges Berufsverbot in der Alten- und Krankenpflege. Zwei weitere Pflegerinnen wurden zu jeweils sechs Jahren Haft verurteilt, ein Pfleger zu vier Jahren. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten vor, nicht verordnete Medikamente verabreicht zu haben, was ihrer Einschätzung nach zumindest potenziell tödlich war. Die Verteidiger bestritten jedoch einen Tötungsvorsatz und plädierten auf milde Strafen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Pflegekräfte in Regensburg wegen versuchter Tötung zu Haft verurteilt
Vier Pflegekräfte in Regensburg wegen versuchter Tötung von Senioren zu langen Haftstrafen verurteilt. Gericht betont Kontrollbedarf in der Pflegebranche.
Vier Pflegekräfte in Regensburg wegen versuchter Tötung von Senioren zu langen Haftstrafen verurteilt. Gericht betont Kontrollbedarf in der Pflegebranche.
Das Landgericht Regensburg hat vier Pflegekräfte aufgrund der versuchten Tötung von Senioren durch Medikamentenverabreichungen zu langen Haftstrafen und einem Berufsverbot verurteilt. Das Gericht zeigte sich überzeugt davon, dass die Beschuldigten in der Oberpfalz gezielt versucht hatten, die Senioren zu töten. Diese Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit für strikte Überwachung und Kontrolle innerhalb der Pflegebranche. Für Angehörige und Führungskräfte von Pflegeeinrichtungen ist diese Nachricht von hoher Relevanz, da sie die Wichtigkeit von Wachsamkeit und Integritätsprüfungen im Personalbereich unterstreicht. Die Meldung stammt aus der Ärzte Zeitung vom 23. Juni 2025.
Neuer Vertrag regelt Pflegehilfsmittelversorgung ab Juli 2026
Ab Juli 2026 regelt ein neuer Vertrag die Pflegehilfsmittelversorgung klarer und kosteneffizienter durch Apotheken, festgelegt nach Schiedsverfahren.
Ab Juli 2026 regelt ein neuer Vertrag die Pflegehilfsmittelversorgung klarer und kosteneffizienter durch Apotheken, festgelegt nach Schiedsverfahren.
Ein neuer Vertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband e. V. regelt die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und saugenden Bettschutzeinlagen. Nach gescheiterten Verhandlungen wurde der Vertrag im Rahmen eines Schiedsverfahrens festgelegt. Er enthält klare Vorgaben zur Abrechnung, Preisfestsetzung, digitalen Kostenvoranschlägen sowie zur Vermeidung von Doppelversorgungen beim Anbieterwechsel. Diese Regelung tritt mit Übergangsfrist zum 1. Juli 2026 in Kraft. Apotheken entstehen keine Kosten für die Annahme elektronischer Kostenvoranschläge durch Pflegekassen oder deren Dienstleister. Für acht Produktpositionen wurden verbindliche Preise festgelegt. Der vollständige Vertrag (Kennung: AC/TK 11/00/P53) ist auf der Website des GKV-Spitzenverbandes abrufbar. Quelle: aok.de
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
23.06.2025
Bundestag richtet Kommission zur Analyse der Corona-Pandemie ein
Bundestag setzt Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie ein, um aus bisherigen Erfahrungen Lehren für künftige pandemische Ereignisse zu ziehen.
Bundestag setzt Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie ein, um aus bisherigen Erfahrungen Lehren für künftige pandemische Ereignisse zu ziehen.
Die CDU/CSU und SPD im Bundestag haben sich darauf geeinigt, eine Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie einzusetzen. Diese Kommission, bestehend aus Abgeordneten und externen Experten, trägt den Namen „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“. Ziel ist es, eine umfassende und wissenschaftlich fundierte Analyse der Pandemie und der ergriffenen Maßnahmen durchzuführen. Dr. Andreas Gassen, der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), bezeichnete die Einrichtung der Kommission als "längst überfällig und richtig". Er betont die Notwendigkeit, aus den Erfahrungen zu lernen und auf zukünftige Pandemien vorbereitet zu sein, ohne Schuldzuweisungen vorzunehmen. Besonders die Einbeziehung des ambulanten Bereichs wird als wichtig angesehen, da niedergelassene Ärzte maßgeblich an der Impfkampagne beteiligt waren. Die genaue Besetzung der Kommission wird von den Fraktionen des Bundestages im Einvernehmen festgelegt. (Quelle: Ärzte Zeitung)
Pflegepraxis, Organisation und Innovation
23.06.2025
G-BA stellt Weichen für Innovationen in der Gesundheitsversorgung
Der G-BA Innovationsausschuss akzeptiert 29 Projektberichte zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung, acht davon zur vertiefenden Evaluierung empfohlen.
Der G-BA Innovationsausschuss akzeptiert 29 Projektberichte zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung, acht davon zur vertiefenden Evaluierung empfohlen.
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat im zweiten Quartal 2025 insgesamt 29 Abschlussberichte von Förderprojekten angenommen, die potenziell die Gesundheitsversorgung verbessern könnten. Diese Berichte umfassen 22 Projekte aus der Versorgungsforschung und sieben Projekte aus dem Bereich der neuen Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen. In den Beschlüssen des Innovationsausschusses wurde festgelegt, welche Institutionen die Umsetzungsmöglichkeiten der Ergebnisse prüfen sollen. Für acht Projekte wurde eine Überführung zur weiteren Evaluierung empfohlen. 17 weitere erhielten die Einstufung zur bloßen Weitergabe der wissenschaftlichen Erkenntnisse aufgrund von Einschränkungen wie geringen Fallzahlen. Für vier Projekte wurden keine Transferempfehlungen ausgesprochen, bedingt durch grundlegende Schwierigkeiten. Quellenangaben finden sich in der Beschlussdatenbank des G-BA auf aok.de.
KVSH drängt Praxen zur raschen Anmeldung im neuen Mitgliederportal
Die KVSH fordert rund 500 Praxen in Schleswig-Holstein zur schnellen Anmeldung im neuen Mitgliederportal auf, da das alte System Mitte Oktober abgeschaltet wird.
Die KVSH fordert rund 500 Praxen in Schleswig-Holstein zur schnellen Anmeldung im neuen Mitgliederportal auf, da das alte System Mitte Oktober abgeschaltet wird.
Rund 500 Praxen in Schleswig-Holstein haben sich bislang noch nicht für das neue Mitgliederportal der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) angemeldet. Diese Praxen müssen sich beeilen, denn das bisherige eKVSH-Portal wird Mitte Oktober geschlossen, wie die Ärzte Zeitung online berichtet. Dieses neue Portal soll die Abrechnungen für die Mitglieder effizienter gestalten, erfordert jedoch eine rechtzeitige Registrierung. Die KVSH ruft alle betroffenen Praxen zur schnellen Anmeldung auf, da der reibungslose Übergang auf das neue System andernfalls gefährdet sein könnte. Fachkräfte aus der Pflege und Angehörige von Pflegebedürftigen sind von dieser Meldung eher weniger betroffen, während sie für Führungskräfte von Altenheimen und Pflegediensten sowie Lieferanten und Dienstleister von Relevanz sein könnte, besonders wenn ihr Service sich auf Abrechnungsprozesse bezieht.
Metformin-Engpass droht: EU-Abwasserrichtlinie verschärft Lage
Ein Metformin-Engpass droht: Die EU-Abwasserrichtlinie könnte die Produktionskosten steigern und zu Verfügbarkeitsproblemen des Diabetesmedikaments führen.
Ein Metformin-Engpass droht: Die EU-Abwasserrichtlinie könnte die Produktionskosten steigern und zu Verfügbarkeitsproblemen des Diabetesmedikaments führen.
Die Warnungen vor einem Engpass von Metformin, einem wichtigen Medikament zur Behandlung von Typ-2-Diabetes, sollten ernst genommen werden. Ein Engpass könnte die Kosten für die Patienten erheblich in die Höhe treiben. Die jüngsten Diskussionen um die neue EU-Abwasserrichtlinie werfen die Frage auf, wie sich diese auf die Produktion von Metformin auswirken wird. Die Richtlinie könnte für einige Hersteller zu einem Problem werden, da die Einhaltung der Richtlinien die Produktionskosten erhöht. In Deutschland und auch in der EU könnte sich dies negativ auf die Verfügbarkeit des Medikaments auswirken. Ein solches Szenario verdeutlicht, wie wichtig es ist, frühzeitig potenzielle Lieferengpässe zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sie zu verhindern. (Quelle: Ärzte Zeitung)
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website.
Zusätzlich nutzen wir Google reCAPTCHA zum Schutz vor Spam, das Daten an Google überträgt.
Sie können zustimmen oder nur notwendige Cookies erlauben.
Mehr erfahren.