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Medizin, Gesundheit und Prävention
04.07.2025
AOK PLUS sucht Partner für neue Präventionsprogramme ab 2026
Ab 2026 sucht AOK PLUS neue Partner für Präventionsprogramme, um Erkrankte gezielt zu unterstützen. Besonders neu: Das Angebot "Mental gesund" für Jugendliche.
Ab 2026 sucht AOK PLUS neue Partner für Präventionsprogramme, um Erkrankte gezielt zu unterstützen. Besonders neu: Das Angebot "Mental gesund" für Jugendliche.
Die AOK PLUS sucht ab dem 1. Januar 2026 neue Partner für ihre Angebote zur Sekundärprävention, um Teilnehmer bei der Bewältigung von Erkrankungen zu unterstützen. Dies wird im Supplement zum Amtsblatt der EU ab dem 1. Juli 2026 bekannt gemacht, berichtete die AOK (Quelle: aok.de). Die Programme, darunter "Bewegung und Ernährung", richten sich an Personen ab 13 Jahren. Neu ist das Angebot "Mental gesund", das Versicherte ab 16 Jahren in Belastungssituationen unterstützen soll. Diese Initiativen zielen darauf ab, das Gesundheitsbewusstsein und die Eigenverantwortung der Teilnehmer zu stärken.
Polioviren in Abwasser: Impfschutz der Bevölkerung prüfen
Polioviren im Abwasser aufgetaucht: Impfschutz der Bevölkerung muss dringend überprüft werden, um mögliche Ansteckungen zu verhindern.
Polioviren im Abwasser aufgetaucht: Impfschutz der Bevölkerung muss dringend überprüft werden, um mögliche Ansteckungen zu verhindern.
In den vergangenen Wochen wurden in Deutschland wiederholt Polioviren in Abwasserproben nachgewiesen, die vom Schluckimpfstoff abgeleitet sind. Diese Entdeckungen lassen auf mögliche Ansteckungsketten schließen. Daher ist es von zentraler Bedeutung, den bestehenden Impfschutz der Bevölkerung zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen, um ein Aufflammen der Krankheit zu verhindern. Diese Informationen stammen von der "Ärzte Zeitung".
Pflegepraxis, Organisation und Innovation
03.07.2025
„STATAMED“ vernetzt ambulante und stationäre Pflege in Essen erfolgreich
„STATAMED“ verbindet erfolgreich ambulante und stationäre Pflege in Essen: Über 700 Patienten profitierten bereits von einem interdisziplinären Teamansatz.
„STATAMED“ verbindet erfolgreich ambulante und stationäre Pflege in Essen: Über 700 Patienten profitierten bereits von einem interdisziplinären Teamansatz.
Am Gesundheitszentrum St. Vincenz in Essen-Stoppenberg wird im Rahmen des Innovationsfondsprojekts „STATAMED“ eine enge Vernetzung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung angestrebt. Dr. Aischa Nitardy, ärztliche Leiterin des Projekts, beschreibt, dass im Essener Norden zwei Kliniken geschlossen wurden, was zur Gründung des Gesundheitszentrums führte. Ziel des Projekts ist es, die Sektoren zu verzahnen und eine intensive Kommunikation zwischen den zuweisenden Ärzten und dem Gesundheitszentrum zu etablieren. Patienten erhalten dort eine leitliniengerechte Therapie, unterstützt durch ein interdisziplinäres Team inklusive „Flying Nurses“ und Patientenlotsen. Diese „Flying Nurses“ sind mobile Pflegekräfte, die vor und nach dem Klinikaufenthalt ambulant tätig sind und telemedizinisch ausgestattet sind. Nach einem Jahr zieht Nitardy eine positive Bilanz: Über 700 Patienten wurden versorgt und die Zufriedenheit ist hoch. Die enge Kommunikation mit niedergelassenen Ärzten und Nachsorge-Angebote werden geschätzt, so berichtet die „Ärzte Zeitung“.
Pflegepraxis, Organisation und Innovation
03.07.2025
Positive Bilanz: "STATAMED" vernetzt Versorgung an sechs Standorten
STATAMED zeigt positive Ergebnisse bei Vernetzung der Versorgung, mit 1.600 Patienten an sechs Standorten, entlastet Notdienste und fördert nahe häusliche Versorgung.
STATAMED zeigt positive Ergebnisse bei Vernetzung der Versorgung, mit 1.600 Patienten an sechs Standorten, entlastet Notdienste und fördert nahe häusliche Versorgung.
Unter dem Innovationsfondsprojekt „STATAMED“ wird bundesweit die „Kurzstationäre Allgemeinmedizin“ an sechs Standorten getestet. Die erste Bilanz nach einem Jahr ist positiv, berichtet Susanne Werner in der Ärzte Zeitung. Mehr als 1.600 Patienten wurden bereits versorgt, unterstützt von 125 Ärzten sowie 77 Pflegeeinrichtungen. Das Projekt wird unter anderem in Hamburg und Nordrhein-Westfalen umgesetzt, wo es stationäre und ambulante Versorgungsstrukturen vernetzt. Patienten mit akuten, nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen werden kurz stationär in einer STATAMED-Klinik behandelt und anschließend bis zu 28 Tage ambulant betreut. Ziele sind die Entlastung von Rettungsdiensten und Notaufnahmen sowie die Sicherung der ärztlichen und pflegerischen Versorgung in der Nähe des häuslichen Umfeldes. Dr. Michael Gröning, Projektleiter, betont, dass „STATAMED“ eine wichtige Ergänzung zwischen Praxis und Klinik darstellt. Das Projekt könnte künftig zu einem standardisierten Versorgungsmodell weiterentwickelt werden.
Ausbildung, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel
03.07.2025
Quereinsteiger kompensieren Fachkräftemangel in Arztpraxen effektiv
Quereinsteiger füllen Lücken in Arztpraxen, doch Anpassungen sind nötig. Eine Lösung gegen den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen?
Quereinsteiger füllen Lücken in Arztpraxen, doch Anpassungen sind nötig. Eine Lösung gegen den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen?
Im Gesundheitswesen herrscht ein anhaltender Fachkräftemangel, der zunehmend durch den Einsatz fachfremder Mitarbeitender in Arztpraxen kompensiert wird. Diese Quereinsteiger bringen zwar neue Kompetenzen ein, dennoch erfordert ein erfolgreicher Übergang beidseitige Anpassungen. Die Thematik des Quereinstiegs und dessen Herausforderungen steht im Mittelpunkt aktueller Diskussionen um Personalengpässe im medizinischen Sektor. Laut einem Bericht von aerztezeitung.de bedarf es von beiden Seiten – den Quereinsteigern und den Einrichtungen – notwendiger "Hausaufgaben", um den Übergang für alle Beteiligten optimal zu gestalten. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass durch gezielte Schulungen und Anpassungen an die neuen Gegebenheiten, der Quereinstieg effizienter gestaltet werden kann.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
02.07.2025
Einheitliche Regeln für Reha-Einrichtungen ab Juli 2025 durch RE-REHA
Ab Juli 2025 vereinheitlicht die RE-REHA Regeln für Reha-Einrichtungen, von Personalvorgaben bis zu Vergütungsstrukturen, auf Basis des IPReG.
Ab Juli 2025 vereinheitlicht die RE-REHA Regeln für Reha-Einrichtungen, von Personalvorgaben bis zu Vergütungsstrukturen, auf Basis des IPReG.
Ab dem 1. Juli 2025 gilt die neue Rahmenempfehlung Vorsorge und Rehabilitation (RE-REHA), die einheitliche Regelungen für Vorsorge- und Reha-Einrichtungen festlegt, wie die Webseite aok.de berichtet. Diese umfassen Behandlungskonzepte, Personalvorgaben, Vergütungsstrukturen und Nachweisverfahren. Die RE-REHA basiert auf dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG). Mit Inkrafttreten der RE-REHA müssen alle neuen Vergütungs- und Versorgungsverträge deren Vorgaben berücksichtigen, während bestehende Verträge einem definierten Umsetzungsprozess angepasst werden. Ein zentrales Element sind die indikationsbezogenen Personalkorridore, die festlegen, wie viele Mitarbeitende abhängig von Berufsgruppe und Therapieplätzen erforderlich sind. Zusätzlich wurden vier verbindliche Statistiken eingeführt. Diese Daten sind regelmäßig an die Landes- und Ersatzkassen zu übermitteln. Erstmals werden zudem die Vergütungsgrundsätze standardisiert beschrieben, wie das Kapitel 3 der RE-REHA zeigt.
PKV-Verband fordert Reform: Neue Wege in der Pflegefinanzierung
Der PKV-Verband fordert eine Reform der Pflegefinanzierung mit einem "10-Punkte-Plan", um private Vorsorge und Steuerentlastungen zu fördern.
Der PKV-Verband fordert eine Reform der Pflegefinanzierung mit einem "10-Punkte-Plan", um private Vorsorge und Steuerentlastungen zu fördern.
Die Privatversicherer schlagen Alarm: Mit einem „10-Punkte-Plan“ will der PKV-Verband die Pflegeversicherung grundlegend reformieren. Laut dem Verband ist ein Paradigmenwechsel in der Finanzierung der Pflege unerlässlich. Dr. Florian Reuther, der Vorsitzende des PKV-Verbandes, betont, dass die bislang geltende Umlagefinanzierung nicht ausgeweitet, sondern durch private und betriebliche Vorsorge ergänzt werden müsse. Insbesondere sollten Pflegezusatzversicherungen steuerlich gefördert werden, um die Vorsorge in der Gesellschaft zu verankern. Ein weiterer Vorschlag richtet sich gegen die Verwendung von Geldern der Pflegeversicherung für versicherungsfremde Leistungen, wie etwa Rentenversicherungen für pflegende Angehörige, die stattdessen aus Steuermitteln finanziert werden sollten. Auch wird vorgeschlagen, die Ausgaben für die Heimpflege zu kontrollieren, da die Einführung des prozentualen Zuschusses zu den Eigenanteilen eine der teuersten Reformen im Pflegebereich darstellt. (Quelle: aerztezeitung.de)
Hessen: Krankenkassen zahlen nun für vertrauliche Spurensicherung
Hessen übernimmt die Kosten für die vertrauliche Spurensicherung bei häuslicher Gewalt, was Opfern Zeit und Sicherheit gibt, um ohne sofortige Anzeige Beweise zu sichern.
Hessen übernimmt die Kosten für die vertrauliche Spurensicherung bei häuslicher Gewalt, was Opfern Zeit und Sicherheit gibt, um ohne sofortige Anzeige Beweise zu sichern.
Opfer von häuslicher Gewalt oder sexuellen Übergriffen in Hessen können künftig von einer neuen Regelung profitieren. Die hessische Landesregierung hat einen Vertrag unterzeichnet, der die vertrauliche Spurensicherung zur regulären Kassenleistung macht. Damit tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Dokumentation von Verletzungen und die Sicherung von Tatspuren. Dies ermöglicht es Opfern, Beweise zu sichern, ohne sofort eine Anzeige erstatten zu müssen, so die Quelle 'Ärztezeitung.de'. Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) betont, dass dies den Betroffenen mehr Sicherheit und Zeit verschafft. Auch für privat Versicherte wird die Finanzierung vorerst vom Land Hessen übernommen. Die soziale und emotionale Abhängigkeit von Tätern macht es vielen Opfern schwer, sofort rechtliche Schritte zu unternehmen, erklärte Marcel Verhoff, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Frankfurt. Die Möglichkeit der Spurensicherung unabhängig von einer unmittelbaren Anzeige gibt den Opfern die notwendige Zeit zur Entscheidung.
Haushaltsberatungen: Gesundheitsministerium plant 19,3 Mrd. Euro Etat
Nächste Woche starten die Haushaltsberatungen im Bundestag, mit einem 19,3 Milliarden Euro Etat für das Gesundheitsministerium im Fokus.
Nächste Woche starten die Haushaltsberatungen im Bundestag, mit einem 19,3 Milliarden Euro Etat für das Gesundheitsministerium im Fokus.
Kommende Woche beginnen im Bundestag die Haushaltsberatungen, bei denen der Etat des Bundesgesundheitsministeriums im Fokus steht. Der Einzelhaushalt sieht laut Regierungsentwurf Ausgaben von 19,3 Milliarden Euro vor, was einem Anstieg um etwa 2,8 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Hauptgrund für den Anstieg seien Darlehen für die Gesetzliche Krankenversicherung (2,3 Milliarden Euro) und die Soziale Pflegeversicherung (500 Millionen Euro). Noch immer macht der Steuerzuschuss an die Gesetzliche Krankenversicherung mit 14,5 Milliarden Euro den größten Anteil des Einzelplans 15 aus. Zusätzlich werden 427,4 Millionen Euro für Pandemiebereitschaftsverträge angesetzt. Der Anteil des Gesundheitsministeriums am Bundeshaushalt liegt bei rund 3,8 Prozent, berichtet die Ärzte Zeitung. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hofft auf mehr Steuermittel in der parlamentarischen Beratung.
EMA: Sertralin-Fachinfo ergänzt um MADD-ähnliche Nebenwirkung
EMA ergänzt Sertralin-Info um MADD-ähnliche Nebenwirkung, basierend auf Sicherheitsbewertung. Relevanz für Behandelnde und Pharmazeuten.
EMA ergänzt Sertralin-Info um MADD-ähnliche Nebenwirkung, basierend auf Sicherheitsbewertung. Relevanz für Behandelnde und Pharmazeuten.
Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) hat eine Änderung bei den Fach- und Gebrauchsinformationen des Antidepressivums Sertralin bekannt gegeben. Dies berichtet die Ärzte Zeitung unter Berufung auf die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft. Eine von diesem Ausschuss durchgeführte Bewertung der Sicherheitssignale hat ergeben, dass eine Multiple Acyl-Coenzym-A-Dehydrogenase-Mangel (MADD)-ähnliche Störung in den Abschnitt „Nebenwirkungen“ der Fachinformation aufgenommen werden muss. Sertralin, ein selektiver Serotonin-Wiederaufnahmehemmer, wird zur Behandlung und Vorbeugung von Depressionen, Panik- und Angststörungen sowie posttraumatischen Belastungsstörungen eingesetzt. Es handelt sich um eines der am häufigsten verschriebenen Antidepressiva. Ein Sicherheitssignal deutet auf einen möglichen neuen kausalen Zusammenhang zwischen einem Medikament und einem unerwünschten Ereignis hin, stellt aber nicht zwangsläufig eine Bestätigung für diesen Zusammenhang dar.
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