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Finanzen und Versicherung
06.09.2025
Gesundheitswesen vor Krise: Beitragserhöhungen oder Kürzungen unvermeidlich
Gesundheitsministerium in der Zwickmühle: Zuzahlungen oder Versorgungskürzungen unvermeidlich, Beitragserhöhungen drohen, um Milliardenloch zu schließen.
Gesundheitsministerium in der Zwickmühle: Zuzahlungen oder Versorgungskürzungen unvermeidlich, Beitragserhöhungen drohen, um Milliardenloch zu schließen.
Das wiederholte Versprechen, weder Leistungskürzungen noch Beitragserhöhungen im Gesundheitswesen zuzulassen, erweist sich laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung als nicht tragfähig. Demnach sind Zuzahlungen oder Kürzungen in der Versorgung unausweichlich geworden. Obwohl Gesundheitsministerin Nina Warken und Finanzminister Lars Klingbeil ihre Bemühungen intensivieren, fehlen laut F.A.Z. konkrete Ergebnisse. Die Gesundheitskassenstehen vor einem Milliardenloch, da der Haushalt keine höheren Bundeszahlungen zulasse. Beitragsanhebungen würden die Lohnzusatzkosten weiter erhöhen, was neue Zuzahlungen oder Versorgungsabstriche nahezu unvermeidlich macht. Politiker mit Rückgrat sollten dies offen ansprechen, konstatiert die Zeitung.
GKV: Koalition ringt um Stabilität bei steigenden Zusatzbeiträgen
Koalition kämpft um GKV-Stabilität angesichts steigender Zusatzbeiträge und Milliarden-Defizits, während Krankenkassen Bedenken äußern.
Koalition kämpft um GKV-Stabilität angesichts steigender Zusatzbeiträge und Milliarden-Defizits, während Krankenkassen Bedenken äußern.
Die Koalition beschäftigt sich intensiv mit der angespannten finanziellen Situation der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ihre Unterstützung für die Pläne der Koalition zur Stabilisierung des allgemeinen Beitragssatzes bekundet. Allerdings sieht sich die GKV derzeit mit einem Defizit von rund sechs Milliarden Euro konfrontiert. Trotz des Beschlusses, den Beitragssatz nicht unmittelbar zu ändern, steigen die kassenindividuellen Zusatzbeiträge erheblich. Der Vorstandsvorsitzende der DAK-Gesundheit, Andreas Storm, warnte vor einem „Herbst der Hilflosigkeit“ und äußerte Bedenken hinsichtlich einer schnellen Lösung. Der Schätzerkreis wird Mitte Oktober Berechnungen zur finanziellen Lage vorlegen. Anne-Kathrin Klemm vom BKK Dachverband kritisierte die Möglichkeit, dass Krankenkassen als „Buhmänner“ dargestellt werden könnten, wenn sie gezwungen sein sollten, Zusatzbeiträge zu erhöhen. Die Ministerin plant Gespräche mit dem Haushaltsausschuss und dem Finanzminister, um die Lage zu klären. (Quelle: aerztezeitung.de)
Bundesgesundheitsministerin erhält 2025 Etat von 19,28 Milliarden Euro
2025 stehen der Bundesgesundheitsministerin 19,28 Milliarden Euro zur Verfügung. Besonders profitieren Krankenkassen und Long-COVID-Versorgung.
2025 stehen der Bundesgesundheitsministerin 19,28 Milliarden Euro zur Verfügung. Besonders profitieren Krankenkassen und Long-COVID-Versorgung.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kann im Jahr 2025 mit einem Etat von 19,28 Milliarden Euro rechnen, wie die „Ärzte Zeitung“ berichtet. Im Vergleich zum Vorjahr sind das knapp 2,6 Milliarden Euro mehr. Die Beratungen zum Bundeshaushalt 2025 führten zu einer geringen Kürzung um 16,6 Millionen Euro für das Gesundheitsministerium. Die größten Ausgabenposten sind die Abgeltung der Krankenkassenaufwendungen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben mit 14,5 Milliarden Euro und ein Darlehen des Bundes an den Gesundheitsfonds über 2,3 Milliarden Euro, das ab 2029 zurückgezahlt werden muss. Zudem wurden die Mittel für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long-COVID erheblich aufgestockt und die Forschungsetats leicht erhöht. Auch die Mittel für die Beschaffung von Impfstoffen gegen Sars-Cov-2 wurden auf 427 Millionen Euro erhöht. Ein Darlehen von 500 Millionen Euro ist für die Soziale Pflegeversicherung eingeplant.
Bundesarbeitsgericht kippt Beweiswert des "gelben Scheins" bei Zweifel
Das Bundesarbeitsgericht zweifelt den Beweiswert des "gelben Scheins" an, wenn Arbeitnehmer plötzlich vor oder nach dem Urlaub krankgemeldet sind.
Das Bundesarbeitsgericht zweifelt den Beweiswert des "gelben Scheins" an, wenn Arbeitnehmer plötzlich vor oder nach dem Urlaub krankgemeldet sind.
Arbeitgeber stehen zunehmend vor Herausforderungen, wenn Arbeitnehmer sich rund um ihren Urlaub krankmelden. Der traditionelle "gelbe Schein", der lange Zeit als unantastbares Beweismittel galt, gerät laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) in der Arbeitsrechtsprechung immer stärker unter Beschuss. Dies wird durch ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts unterstrichen (Az.: 5 AZR 284/24), das den Beweiswert ärztlicher Atteste bei fragwürdigen Begleitumständen in Frage stellt. Dieses Urteil zeigt, dass Arbeitgeber ihre Zweifel an der Gültigkeit von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durch Beweise untermauern können. So eröffnet sich für Unternehmen ein Weg, den häufig als willkommene Urlaubsverlängerung betrachteten Krankenschein anzufechten. Die Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für die Beurteilung künftiger Krankmeldungen haben.
Pflege+ als Pflichtversicherung: Sicherung gegen Pflegekostenrisiken
Pflege+ als Pflichtversicherung vermeidet Schwächen privater Pflegezusatzversicherungen und setzt auf Generationengerechtigkeit als treffsichere Absicherung.
Pflege+ als Pflichtversicherung vermeidet Schwächen privater Pflegezusatzversicherungen und setzt auf Generationengerechtigkeit als treffsichere Absicherung.
Das Konzept Pflege+ soll die Schwächen privater Pflegezusatzversicherungen vermeiden und als verpflichtende Kostenversicherung Risiken treffsicher absichern, so ein Gastbeitrag in der Ärzte Zeitung von Professor Dr. Christine Arentz und Professor Dr. Jürgen Wasem. Pflege+ ist einheitlich ausgestaltet und mit Regulierung sowie sozialpolitischen Maßnahmen ergänzt. Es kalkuliert von Beginn an die pflegespezifische Inflation ein und sorgt so für stabilere Beiträge. Breiter Versichertenbestand durch Pflichtmitgliedschaft und Beitragsbegrenzungen für Geringverdiener sollen die Finanzierung sichern. Die Kritik, insbesondere vom BKK Dachverband, hält bei genauerer Betrachtung nicht stand. Das Umlageverfahren der derzeitigen Pflegeversicherung gerät aufgrund des demografischen Wandels an Grenzen. Pflege+ setzt hingegen auf Generationengerechtigkeit, indem jede Kohorte ihre erwarteten Kosten selbst trägt, ohne diese auf Jüngere abzuwälzen. (Quelle: Ärzte Zeitung)
Automatischer Versicherungsschutz für pflegende Angehörige ab Pflegegrad 2
Pflegende Angehörige sind ab Pflegegrad 2 automatisch in Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung versichert, ohne Anmeldung, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Pflegende Angehörige sind ab Pflegegrad 2 automatisch in Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung versichert, ohne Anmeldung, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Pflegende Angehörige sind in der Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung abgesichert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Anmeldung ist nicht nötig, da die Absicherung bei Vorliegen der Voraussetzungen automatisch besteht. Die Kommunen übernehmen die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, während die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen übernommen werden, vorausgesetzt, der Pflegebedürftige hat mindestens Pflegegrad 2. Wichtig ist, dass die Pflege in häuslicher Umgebung mit mindestens 10 Stunden pro Woche über zwei Tage verteilt erfolgt. Bei der Unfallversicherung tritt der Schutz automatisch mit Aufnahme der Pflegetätigkeit ein und deckt unter anderem Unfälle während der Pflege ab. Für die Rentenversicherung müssen Pflegepersonen einen Fragebogen ausfüllen, um die Beiträge zu sichern. Diese Regelung stammt von der Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de).
Ausbildung, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel
04.09.2025
Rekord bei Anerkennung ausländischer Pflege- und Ärzteabschlüsse in DE
Rekordhoch bei Anerkennung ausländischer Abschlüsse: 2024 wurden in Deutschland über 79.000 Anträge positiv beschieden, besonders für Pflegefachkräfte und Ärzte.
Rekordhoch bei Anerkennung ausländischer Abschlüsse: 2024 wurden in Deutschland über 79.000 Anträge positiv beschieden, besonders für Pflegefachkräfte und Ärzte.
In Deutschland wird vermehrt die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse verzeichnet. Laut dem Statistischen Bundesamt wurden im Jahr 2024 über 79.000 Anträge positiv beschieden, was einem Anstieg von 21 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Besonders häufig wurden Abschlüsse von Pflegefachkräften sowie Ärztinnen und Ärzten anerkannt. Seit der Erfassung solcher Anerkennungsverfahren im Jahr 2016 haben sich die Zahlen mehr als verdreifacht. In 2024 erreichte die Zahl der laufenden Anerkennungsverfahren mit 95.500 einen neuen Höchststand. Die meisten positiv beschiedenen Anträge stammten von Personen aus der Türkei und der Ukraine. (Quelle: aerztezeitung.de)
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
04.09.2025
Effektivität der AMNOG-Nutzenbewertung trotz Reformdruck betont
Der vfa lobt die AMNOG-Nutzenbewertung für Einsparungen und Preissenkungen, trotz Reformdrucks und häufiger Ablehnung von Zusatznutzen durch den G-BA.
Der vfa lobt die AMNOG-Nutzenbewertung für Einsparungen und Preissenkungen, trotz Reformdrucks und häufiger Ablehnung von Zusatznutzen durch den G-BA.
Der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) betont die Effektivität der frühen Nutzenbewertung im Rahmen des AMNOG-Verfahrens. Sie habe sich bewährt, da es zu steigenden Einsparungen und wiederholten Preissenkungen bei Medikamenten komme. Dennoch wachse der Druck, das Verfahren zu reformieren. Parallel dazu erkennt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in zehn von elf Fällen keinen Zusatznutzen des jeweiligen neuen Wirkstoffs oder eines Wirkstoffs in einem neuen Anwendungsgebiet an, was Aspekte wie die Behandlung von multiplen Myelomen, Dermatitis und COVID-19 betrifft. (Quelle: aerztezeitung.de)
Hitzeperioden belasten die Gesundheit und führen zu mehr Krankschreibungen. Anpassungen am Arbeitsplatz werden daher immer dringlicher, zeigt der TK Gesundheitsreport.
Hitzeperioden belasten die Gesundheit und führen zu mehr Krankschreibungen. Anpassungen am Arbeitsplatz werden daher immer dringlicher, zeigt der TK Gesundheitsreport.
Hitzeperioden sorgen für auffällige Häufungen von Krankschreibungen, wie der am Mittwoch vorgestellte TK Gesundheitsreport zeigt. Laut dem Report der Techniker Krankenkasse, so berichtet die Ärzte Zeitung, drücken hohe Temperaturen nicht nur auf die körperliche, sondern auch auf die psychische Gesundheit. Der Klimawandel und dessen gesundheitliche Auswirkungen werden zunehmend spürbar. Die seelischen Probleme, die durch Hitzewellen hervorgerufen werden, verdeutlichen die Dringlichkeit von Maßnahmen zur Besserung der Umstände. Besonders am Arbeitsplatz werden verstärkte Maßnahmen zur Anpassung an klimatische Herausforderungen immer wichtiger, wie die Quelle weiter ausführt.
Bundeskabinett beschließt SGB VI-Reform für bessere Teilhabe und Bürokratieabbau
Das Bundeskabinett hat die SGB VI-Reform beschlossen, um Teilhabe zu stärken und Bürokratie abzubauen, mit Fokus auf personenzentriertes Fallmanagement.
Das Bundeskabinett hat die SGB VI-Reform beschlossen, um Teilhabe zu stärken und Bürokratie abzubauen, mit Fokus auf personenzentriertes Fallmanagement.
Das Bundeskabinett hat das SGB VI-Anpassungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die berufliche Teilhabe in der gesetzlichen Rentenversicherung für Personen mit komplexem Unterstützungsbedarf zu verbessern. Ein zentrales Element ist die Einführung eines personenzentrierten Fallmanagements. Zudem soll die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen, die derzeit in einem Förderprogramm angeboten wird, von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Das Gesetz unterstützt außerdem die digitale Transformation sowie den Bürokratieabbau durch vereinfachte Verfahren. Als Teil der Reform wird die Zeitgrenze für kurzfristige Beschäftigungen in der Landwirtschaft von 70 auf 90 Tage erhöht. Diese Maßnahmen fördern eine effektive Sozialverwaltung und sind Teil der Bemühungen zur Modernisierung des Sozialstaates, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
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