Der Ausbau ambulanter Pflege könnte jährlich 1,4 Millionen Krankenhausaufenthalte vermeiden und die steigende Klinikbelastung durch hochaltrige Patienten senken.
Der Ausbau ambulanter Pflege könnte jährlich 1,4 Millionen Krankenhausaufenthalte vermeiden und die steigende Klinikbelastung durch hochaltrige Patienten senken.
Rund 1,4 Millionen Krankenhaus-Aufenthalte könnten jährlich vermieden werden, wenn pflegebedürftige Menschen ambulant besser versorgt würden, wie aus einer Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) für den Krankenhaus-Report 2025 hervorgeht, der in Berlin vorgestellt wurde. Der Anteil hochaltriger Menschen über 80 Jahren an den Krankenhausfällen ist von 13 Prozent im Jahr 2005 auf 22 Prozent im Jahr 2023 gestiegen. Diese Patienten weisen oft mehrere Erkrankungen auf und benötigen aufgrund von Demenz oder Gebrechlichkeit einen hohen medizinischen Bedarf. Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, betonte die wachsende Belastung für Kliniken. Die AOK empfiehlt, die häusliche Versorgung zu stärken, um Krankenhausaufenthalte zu reduzieren. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft sieht ebenfalls Handlungsbedarf, fordert aber erweiterte ambulante Leistungen an Kliniken. Die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie und Professor Clemens Becker sprechen sich zudem für eine Stärkung der Altersmedizin und Prävention aus.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
30.04.2025
Erweiterung des Hybrid-DRG-Katalogs 2026: Neue OPS-Kodes und bessere Vergütung
Hybrid-DRG 2026: Erweiterter Katalog mit 100 neuen OPS-Kodes und besserer Vergütung auch für kurze stationäre Behandlungen verbessert wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
Hybrid-DRG 2026: Erweiterter Katalog mit 100 neuen OPS-Kodes und besserer Vergütung auch für kurze stationäre Behandlungen verbessert wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
Der Leistungskatalog für die Hybrid-DRG wird im Jahr 2026 erweitert, wie aus Informationen der "Ärzte Zeitung" hervorgeht. Ab diesem Zeitpunkt sollen auch stationäre Fälle mit einer Verweildauer von bis zu zwei Tagen im Katalog enthalten sein. Zudem wird an einer verbesserten Vergütung der Sachkosten gearbeitet, wodurch möglicherweise die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für medizinische Einrichtungen optimiert werden könnten. Die Neuerungen im Hybrid-DRG-Katalog beinhalten die Ergänzung von 100 neuen OPS-Kodes, die eine erweiterte Abdeckung medizinischer Leistungen gewährleisten sollen.
Pflegegrad abgelehnt? So legen Sie erfolgreich Widerspruch ein!
Unzufrieden mit der Pflegegradentscheidung? Jetzt schnell Widerspruch einlegen! Verbraucherzentrale gibt Tipps, wie Betroffene zu ihrem Recht kommen.
Unzufrieden mit der Pflegegradentscheidung? Jetzt schnell Widerspruch einlegen! Verbraucherzentrale gibt Tipps, wie Betroffene zu ihrem Recht kommen.
Für viele Betroffene bedeutet die Ablehnung eines Pflegegrads durch die Pflegekasse erhebliche Unsicherheiten. Wer mit der Einstufung nicht einverstanden ist, sollte zeitnah handeln. Die Verbraucherzentrale rät, innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einzulegen. Versäumt die Pflegekasse, im Bescheid auf diese Frist hinzuweisen, verlängert sich diese auf ein Jahr. Ein Widerspruch kann schriftlich per Einschreiben oder Fax eingereicht werden, jedoch nicht per E-Mail. Sollte der Widerspruch erfolglos bleiben, steht der Gang zum Sozialgericht offen. Auch hier gibt es Fristen zu beachten – ein Monat ab Erhalt des Widerspruchsbescheides. Bei einem positiven Urteil trägt die Pflegekasse in der Regel die Anwaltskosten. Die Verbraucherzentrale bietet kostenlos Musterbriefe für Widerspruch und Klage, um Betroffene bei ihren rechtlichen Schritten zu unterstützen. Diese Informationen stammen von der Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de).
Elektronische Patientenakte startet mit 750 Mio. Euro und 500.000 Nutzern
Die Einführung der elektronischen Patientenakte startet mit 750 Mio. Euro und zieht 500.000 Nutzer an, um die datengestützte Patientenversorgung zu revolutionieren.
Die Einführung der elektronischen Patientenakte startet mit 750 Mio. Euro und zieht 500.000 Nutzer an, um die datengestützte Patientenversorgung zu revolutionieren.
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) gewinnt an Fahrt, wie der umfassende Roll-out zeigt. Für die "sektorenübergreifende Erstbefüllung" der ePA stehen rund 750 Millionen Euro zur Verfügung, was für Arztpraxen einen erheblichen finanziellen Anreiz darstellen könnte, sobald das notwendige Update verfügbar ist. Die Techniker Krankenkasse meldet bereits eine halbe Million Nutzende der ePA und hebt hervor, dass die Medikationsliste bei den Ärzten besonders geschätzt wird. Dies unterstreicht das Potenzial der ePA, den medizinischen Alltag zu revolutionieren und datengestützte Patientenversorgung zu verbessern. Quelle: Ärztezeitung.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Ab 2025 ein gemeinsames Budget
Ab 2025 wird ein gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt, um flexible Nutzung und Vereinfachung für pflegende Angehörige zu erreichen.
Ab 2025 wird ein gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt, um flexible Nutzung und Vereinfachung für pflegende Angehörige zu erreichen.
Ab dem 1. Juli 2025 werden die bisher getrennten Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro zusammengefasst, berichtet die Verbraucherzentrale. Diese Änderung soll es pflegenden Angehörigen erleichtern, beide Leistungen flexibel und bedarfsgerecht zu nutzen. Eine Vorpflegezeit wird nicht mehr erforderlich sein, wodurch der Betrag direkt ab Feststellung des Pflegegrades genutzt werden kann. Während der Inanspruchnahme der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird die Hälfte des Pflegegelds weiterhin für acht Wochen ausgezahlt. Angehörige, die die Verhinderungspflege übernehmen, können bis zum Doppelten des Pflegegelds verdienen. Diese Regelung ermöglicht es, sowohl die Pflege als auch die Finanzierung individueller zu gestalten. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, rechtzeitig Anträge bei der Pflegekasse zu stellen, wobei auch rückwirkend Kosten übernommen werden können, sofern Rechnungen aufbewahrt werden.
Verbraucherzentrale: Schritte bei Mängeln im Pflegeheim dokumentieren
Die Verbraucherzentrale empfiehlt: Bei Mängeln im Pflegeheim alles genau dokumentieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte ergreifen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt: Bei Mängeln im Pflegeheim alles genau dokumentieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte ergreifen.
Wenn es zu Problemen in einem Pflegeheim kommt, ist es wichtig, die Mängel sorgfältig zu dokumentieren. Die Verbraucherzentrale rät dazu, Notizen zu führen, Fotos oder Videos zu machen und Zeugen hinzuzuziehen. Auch die Einsicht in die Pflegedokumentation kann verlangt werden. Ein erster Schritt zur Lösung ist das Gespräch mit dem zuständigen Personal oder der Heimleitung. Sollte dies zu keiner Verbesserung führen, können die Pflegekasse und die Heimaufsicht eingeschaltet werden. In bestimmten Fällen kann auch eine fristlose Kündigung des Heimvertrags in Betracht gezogen werden. Verbraucher, die mit mangelhaften Leistungen konfrontiert sind, sollten sich über die Möglichkeit der Entgeltkürzung informieren, allerdings nur nach vorheriger umfassender Beratung, betont die Verbraucherzentrale. Wenn ein Umzug notwendig wird, sollte geprüft werden, ob die Einrichtung die Kosten dafür übernehmen muss. Bei materiellen oder körperlichen Schäden kann Schadensersatz geltend gemacht werden, wobei anwaltliche Unterstützung ratsam ist.
Tele-Sprachmittler vereinfacht Kommunikation in Kliniken und Praxen
Ein neuer Tele-Sprachmittlerdienst erleichtert Kliniken und Praxen die Kommunikation und hilft, sprachbedingte Missverständnisse bei Patienten mit Migrationshintergrund zu vermeiden.
Ein neuer Tele-Sprachmittlerdienst erleichtert Kliniken und Praxen die Kommunikation und hilft, sprachbedingte Missverständnisse bei Patienten mit Migrationshintergrund zu vermeiden.
In Deutschland leben etwa 30 Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund, was vermehrt zu Verständigungsproblemen führt, insbesondere im Notfall kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. Um diesem Problem zu begegnen, steht Praxen und Kliniken jetzt ein einfach zugänglicher Sprachmittlerdienst zur Verfügung. Dieser Tele-Sprachmittler unterstützt das medizinische Personal bei der Kommunikation mit Patienten, die lediglich eine Fremdsprache sprechen. Diese Dienstleistung ist für Ärzte eine wesentliche Hilfestellung, um sicherzustellen, dass Patienten adäquat versorgt werden können und Missverständnisse vermieden werden. Die Notwendigkeit eines solchen Angebots wird durch die hohe Anzahl betroffener Menschen unterstrichen, und eine Einrichtung entsprechender Budgets könnte die Umsetzung weiter fördern, wie die 'Ärzte Zeitung' berichtet.
750 Millionen Euro für Start der elektronischen Patientenakte bereitgestellt
750 Millionen Euro für ePA: Mittel zur Erstbefüllung sollen das Roll-out fördern und als Lockmittel für Vertragsärzte dienen. Roll-out kurz vor dem Start.
750 Millionen Euro für ePA: Mittel zur Erstbefüllung sollen das Roll-out fördern und als Lockmittel für Vertragsärzte dienen. Roll-out kurz vor dem Start.
Rund 750 Millionen Euro sind für die „sektorenübergreifende Erstbefüllung“ der elektronischen Patientenakte (ePA) bereitgestellt worden. Die Bereitstellung dieser Mittel könnte vor dem flächendeckenden Roll-out der ePA ein wirksames Lockmittel für Vertragsärzte sein, sobald das notwendige Update verfügbar ist. Die Techniker Krankenkasse informiert darüber, dass eine halbe Million Versicherte bereits die elektronische Patientenakte nutzt und dass besonders die Medikationsliste bei Ärzten geschätzt wird. Der bundesweite Roll-out der ePA steht kurz bevor, und es gibt Anzeichen dafür, dass es einen starken Start geben könnte. Die vollständige Meldung ist auf "aerztezeitung.de" verfügbar.
Gürtelrose-Impfung senkt Demenzrisiko um 20 Prozent, Studien bestätigen
Gürtelrose-Impfung senkt Demenzrisiko um 20%. Studien in "Nature" bestätigen das Potenzial gegen Demenz, auch für andere Impfungen wie Grippe und Tetanus.
Gürtelrose-Impfung senkt Demenzrisiko um 20%. Studien in "Nature" bestätigen das Potenzial gegen Demenz, auch für andere Impfungen wie Grippe und Tetanus.
Laut einer Untersuchung, die im Fachjournal „Nature“ veröffentlicht wurde, reduziert eine Impfung gegen Gürtelrose das Risiko, an Demenz zu erkranken, erheblich. Die Studie basiert auf einem Impfprogramm in Wales, das auf eine Altersgruppe von 79 Jahren abzielte, und zeigte, dass geimpfte Personen ein um 20 Prozent geringeres Risiko hatten, an Demenz zu erkranken, im Vergleich zu ungeimpften Personen. Eine parallele Studie aus Australien bestätigte diesen Effekt, ebenso wie eine Untersuchung der Universität Oxford, die den Schutz des mittlerweile in Deutschland verwendeten Impfstoffs Shingrix hervorhebt. Stiftung Warentest hebt zudem hervor, dass auch andere Impfungen, wie gegen Tetanus und Grippe, das Demenzrisiko mindern könnten, was durch eine systematische Auswertung chinesischer Forschender im Journal „Frontiers in Immunology“ untermauert wird. Der genaue Mechanismus hinter diesem Schutz ist jedoch noch nicht komplett geklärt.
Ärzte loben E-Patientenakte: Medikamentenliste als Hilfe anerkannt
Ärzte loben die E-Patientenakte: Besonders die Medikationsliste wird als wertvolle Hilfe erkannt und von vielen Patienten der Techniker Krankenkasse genutzt.
Ärzte loben die E-Patientenakte: Besonders die Medikationsliste wird als wertvolle Hilfe erkannt und von vielen Patienten der Techniker Krankenkasse genutzt.
Die Techniker Krankenkasse hat bekannt gegeben, dass Ärzte die elektronische Patientenakte, insbesondere die Medikationsliste, schätzen. Laut Angaben der Krankenkasse nutzen bereits eine halbe Million Versicherte dieses System. Die Medikationsliste bietet Ärzten Orientierung bei der Verordnung von Medikamenten. (Quelle: Ärzte Zeitung).
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