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Digitalisierung und Technologie
17.05.2025
Neue Hilfsmittel-Richtlinie: Digitale Verordnungen und Videosprechstunden
Die neue Hilfsmittel-Richtlinie erlaubt digitale Verordnungen und Videosprechstunden für eine schnellere Versorgung von Versicherten mit komplexen Behinderungen.
Die neue Hilfsmittel-Richtlinie erlaubt digitale Verordnungen und Videosprechstunden für eine schnellere Versorgung von Versicherten mit komplexen Behinderungen.
Am Freitag sind die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Änderungen der Hilfsmittel-Richtlinie in Kraft getreten. Diese sollen die Versorgung von Versicherten mit schweren, komplexen oder mehrfachen Behinderungen beschleunigen. Die überarbeiteten Regelungen bieten Vertragsärztinnen und -ärzten zahlreiche Klarstellungen und Neuerungen. Der Fortschritt in der Digitalisierung wird dabei berücksichtigt, indem die Richtlinie nun auch für elektronische Verordnungen gilt. Zudem können Rezepte für Hilfsmittel im Rahmen von Videosprechstunden ausgestellt werden. Eine Verordnung nach telefonischem Kontakt ist zulässig, wenn der aktuelle Gesundheitszustand bereits durch eine unmittelbare persönliche Behandlung oder Videosprechstunde erhoben wurde. Die Praxen dürfen die Verordnung durch konkretisierende Unterlagen ergänzen, und es ist nun gestattet, Fremdbefunde oder einen Teilhabeplan zur Bedarfsbestimmung heranzuziehen, berichtet die Ärzte Zeitung.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
17.05.2025
Wettstreit um Primärarztmodell: Spannungen zwischen Haus- und Fachärzten
Spannungen zwischen Haus- und Fachärzten: Primärarztmodell wird zur Herausforderung für Gesundheitsministerin Warken. Anreize und Systemunterstützung sind gefragt.
Spannungen zwischen Haus- und Fachärzten: Primärarztmodell wird zur Herausforderung für Gesundheitsministerin Warken. Anreize und Systemunterstützung sind gefragt.
Die primärärztliche Versorgung könnte das größte Projekt von Gesundheitsministerin Warken werden. Um dies erfolgreich umzusetzen, ist es essenziell, dass die richtigen Anreize gesetzt werden, damit Hausärzte, Fachärzte und Patienten gleichermaßen motiviert sind, das System zu unterstützen. Der Wettbewerb zwischen Kollektivverträgen und der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) steht dabei im Fokus der Diskussionen. Trotz grundlegender Unklarheiten hat die Ankündigung eines verbindlichen Primärarztsystems bereits für Spannungen gesorgt, insbesondere zwischen Haus- und Fachärzten. Diese Entwicklung wird von verschiedenen Akteuren in der Gesundheitsbranche aufmerksam beobachtet (Quelle: aerztezeitung.de).
EU-Zulassung für Leqembi®: Erste Therapie gegen Alzheimer-Ursache
Die EU hat Leqembi® als erstes Medikament zugelassen, das eine Ursache von Alzheimer bekämpft – ein bedeutender Fortschritt in der Behandlung früher Stadien der Krankheit.
Die EU hat Leqembi® als erstes Medikament zugelassen, das eine Ursache von Alzheimer bekämpft – ein bedeutender Fortschritt in der Behandlung früher Stadien der Krankheit.
Die Europäische Kommission hat die Marktzulassung für Leqembi® (Lecanemab) erteilt, wodurch es die erste zugelassene Therapie in der EU ist, die auf eine Ursache der Alzheimer-Krankheit abzielt, so das Unternehmen Eisai. Das in Zusammenarbeit mit Biogen vermarktete Medikament ist ein humanisierter monoklonaler Antikörper gegen beta-Amyloid (Aβ). Es bindet bevorzugt an toxische Aβ-Protofibrillen und Aβ-Plaques, um diese im Gehirn zu reduzieren. Eingesetzt wird es zur Behandlung erwachsener Patienten mit klinisch diagnostizierter leichter kognitiver Störung und leichter Demenz aufgrund von Alzheimer mit bestätigter Amyloid-Pathologie. Diese Entwicklung markiert einen wichtigen Fortschritt in der medikamentösen Therapie frühzeitiger Alzheimer-Erkrankungen. Die Nachricht wurde auf aerztezeitung.de veröffentlicht.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
16.05.2025
G-BA veröffentlicht neue Qualitätsstandards für Gesundheitseinrichtungen
G-BA setzt neue Standards zur Qualitätssicherung in Gesundheitseinrichtungen – neue Rechenregeln gelten ab sofort für Verfahren 1, 2 und 4.
G-BA setzt neue Standards zur Qualitätssicherung in Gesundheitseinrichtungen – neue Rechenregeln gelten ab sofort für Verfahren 1, 2 und 4.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 15. Mai 2025 neue endgültige Rechenregeln für die datengestützte, einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung veröffentlicht. Diese Regeln betreffen die Verfahren 1, 2 und 4 und treten mit dem Datum des Beschlusses in Kraft. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Qualität der Gesundheitsversorgung sektorenübergreifend zu verbessern und sind Teil der Bemühungen des G-BA, Standards in der Versorgung zu gewährleisten. Der zuständige Unterausschuss für Qualitätssicherung hat die neuen Richtlinien entwickelt. Der Beschlusstext steht als PDF zur Verfügung. Die Entscheidung ist besonders für Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen von Bedeutung, die sich an den standardisierten Auswertungsverfahren des G-BA orientieren müssen. Die Quelle dieser Information ist der Gemeinsame Bundesausschuss (g-ba.de).
G-BA beschließt Rechenregeln für Qualitätssicherung 2025 in Pflege
Der G-BA hat die Rechenregeln zur Qualitätssicherung 2025 verabschiedet, um Pflegeeinrichtungen datenbasiert zu vergleichen. Start: 15. Mai 2025.
Der G-BA hat die Rechenregeln zur Qualitätssicherung 2025 verabschiedet, um Pflegeeinrichtungen datenbasiert zu vergleichen. Start: 15. Mai 2025.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die endgültigen Rechenregeln für die datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung für das Auswertungsjahr 2025 beschlossen. Dieser Beschluss betrifft die Verfahren 3 sowie 5 bis 15 und trat mit seinem Beschlussdatum am 15. Mai 2025 in Kraft. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Qualität über Einrichtungsgrenzen hinweg zu sichern und basiert auf einer umfassenden Datenerhebung. Hierbei spielt der Unterausschuss Qualitätssicherung eine zentrale Rolle. Weitere Informationen sind beim G-BA erhältlich.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
16.05.2025
Enge Zusammenarbeit in Westfalen-Lippe verbessert Palliativversorgung
In Westfalen-Lippe zeigt die ambulante Palliativversorgung, wie enge Zusammenarbeit die Patientenversorgung optimiert und ein Vorbild für die Regelversorgung sein kann.
In Westfalen-Lippe zeigt die ambulante Palliativversorgung, wie enge Zusammenarbeit die Patientenversorgung optimiert und ein Vorbild für die Regelversorgung sein kann.
Um eine Patientenversorgung aus einem Guss und ohne Brüche zu verwirklichen, sind viele Voraussetzungen nötig. Eine ist unabdingbar: die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Akteure. In der Region Westfalen-Lippe dient die ambulante Palliativversorgung als Vorbild für die Regelversorgung, berichtete die Ärzte Zeitung. Experten betonen, dass geeignete Rahmenbedingungen, einschließlich der Vergütung, erforderlich sind, damit Kliniken nicht nur nebenher ambulante Leistungen anbieten. Zudem wird erwartet, dass die Arbeit in interprofessionellen Teams zunehmend an Bedeutung gewinnt, wobei Physician Assistants eine wichtige Rolle spielen können. Nachwuchsärzte legen zudem Wert auf eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe, um die Versorgung zu verbessern. Diese Entwicklungen könnten dem gesamten Versorgungssystem zugutekommen.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
16.05.2025
G-BA beschließt neue Regeln für Hypnotika und Sedativa ab 2025
Neue Verordnungseinschränkungen für Hypnotika und Sedativa ab 2025: G-BA beschließt Anpassungen in der Arzneimittel-Richtlinie zur Sicherheit der Patientenversorgung.
Neue Verordnungseinschränkungen für Hypnotika und Sedativa ab 2025: G-BA beschließt Anpassungen in der Arzneimittel-Richtlinie zur Sicherheit der Patientenversorgung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Entscheidung zu Hypnotika und Sedativa im Rahmen der Arzneimittel-Richtlinie getroffen. Diese Entscheidung betrifft die Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse, spezifisch unter dem Eintrag Nummer 32 der Anlage III der Richtlinie. Der Beschluss wurde am 15. Mai 2025 gefasst, tritt jedoch nicht sofort in Kraft. Die ausführlichen Hintergründe und der vollständige Beschlusstext sind auf der Webseite des G-BA verfügbar. Weitere Informationen sind in der tragenden Begründung und der zusammenfassenden Dokumentation, die ebenfalls als PDF-Dateien heruntergeladen werden können, zu finden.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
16.05.2025
Experten fordern neue Strukturen für erfolgreiche Ambulantisierung
Experten fordern neue Strukturen für erfolgreiche Ambulantisierung, um sektorübergreifende Zusammenarbeit und digitale Patientensteuerung zu fördern.
Experten fordern neue Strukturen für erfolgreiche Ambulantisierung, um sektorübergreifende Zusammenarbeit und digitale Patientensteuerung zu fördern.
Die Ambulantisierung erfordert neue Rahmenbedingungen, warnten Experten beim „Gesundheitskongress des Westens“ in Köln. Laut Annette Hempen, Geschäftsführerin des Ärztenetzes MuM, müssen die Grenzen zwischen den Sektoren überwunden werden. Sie kritisiert, dass viele Krankenhäuser die Ambulantisierung missverstehen, wenn sie sich lediglich umbenennen oder minimale ambulante Angebote schaffen. Eine digital gestützte Patientensteuerung sei essentiell, um Patienten effizient durch das System zu leiten. Nils Dehne von der Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser betonte die Notwendigkeit neuer Strukturen und Zusammenarbeit zwischen Kliniken und Praxen. René Bostelaar vom Klinikum Main-Spessart berichtete von Schwierigkeiten, Partner zu finden, da viele Ärzte bereits ausgelastet sind. Zugleich klaffen Finanzierung und neue Modelle weit auseinander. (Quelle: aerztezeitung.de)
Hausarzt Metzmacher benennt Bedenken zu Sicherheit der ePA
Hausarzt Metzmacher zweifelt an der Datensicherheit der ePA und glaubt, dass diese Bedenken das Vertrauen und den praktischen Nutzen der digitalen Akte mindern.
Hausarzt Metzmacher zweifelt an der Datensicherheit der ePA und glaubt, dass diese Bedenken das Vertrauen und den praktischen Nutzen der digitalen Akte mindern.
Hausarzt Marc Metzmacher hat in seiner Testpraxis mittlerweile einen funktionierenden Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA). Trotz der technischen Verbesserung äußert er Bedenken hinsichtlich des Nutzens und der Sicherheitsarchitektur der ePA. Wie in einem Bericht der Ärzte Zeitung dargestellt, sieht Metzmacher die ePA nicht als zuverlässige Quelle. Er hebt hervor, dass Zweifel an der Datensicherheit und der praktischen Anwendung bestehen bleiben, was das Vertrauen in dieses digitale Gesundheitstool beeinträchtigen könnte.
G-BA beschließt Änderung für bessere Bewertung von Risikomethoden
G-BA ändert Verfahrensordnung für bessere Bewertung risikoreicher Medizintechnologien, Beschluss steht noch aus. Mehr Infos auf der G-BA-Website.
G-BA ändert Verfahrensordnung für bessere Bewertung risikoreicher Medizintechnologien, Beschluss steht noch aus. Mehr Infos auf der G-BA-Website.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Änderung der Anlage V zum 2. Kapitel der Verfahrensordnung beschlossen. Dieser Beschluss, der am 15. Mai 2025 gefasst wurde, ist jedoch noch nicht in Kraft getreten. Die Anlage V umfasst ein Formular zur Übermittlung von Informationen über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse für die Bewertung neuer Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse nach § 137h SGB V. Der Beschluss sowie die tragenden Gründe und der entsprechende Anhang sind als PDF-Dokumente auf der Webseite des G-BA einsehbar. Diese Änderung dient der verbesserten Informationsübermittlung und Bewertung von medizinischen Innovationen mit hoher Risikokategorie.
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