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Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
19.06.2025
Krankenkassen nutzen Datenanalyse zur Schließung von Impflücken
Krankenkassen nutzen Daten zur Impflücken-Analyse, um Impfquoten zu steigern – ein Jahr nach dem Datennutzungsgesetz zeigen erste Maßnahmen Wirkung.
Krankenkassen nutzen Daten zur Impflücken-Analyse, um Impfquoten zu steigern – ein Jahr nach dem Datennutzungsgesetz zeigen erste Maßnahmen Wirkung.
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Datennutzungsgesetzes haben Krankenkassen damit begonnen, Abrechnungsdaten automatisiert auszuwerten, um Impflücken zu identifizieren. Diese gesetzliche Neuerung soll dazu beitragen, die Anzahl der Patienten in Arztpraxen, die Impfungen erhalten, zu erhöhen. Einige Krankenkassen nutzen bereits jetzt diese Möglichkeit, um gezielt auf fehlende Impfungen hinzuweisen. Dies könne, so "Ärzte Zeitung", in Zukunft dazu führen, dass mehr Patienten Nachimpfungen erhalten und die allgemeine Impfquote gesteigert wird.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
19.06.2025
G-BA beschließt Änderungen zur Verbesserung der Hüftfrakturversorgung
G-BA beschließt Richtlinienänderungen zur besseren Versorgung von Hüftfrakturen, wirksam ab Juni 2025, zur Erhöhung der Behandlungsqualität bis 2026.
G-BA beschließt Richtlinienänderungen zur besseren Versorgung von Hüftfrakturen, wirksam ab Juni 2025, zur Erhöhung der Behandlungsqualität bis 2026.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Juni 2025 einen Beschluss zur Änderung der Spezifikation in der Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur gefasst. Diese Änderung tritt mit dem Beschlussdatum in Kraft. Der Beschluss erfolgt im Bereich der stationären Qualitätssicherung und wird vom zuständigen Unterausschuss für Qualitätssicherung betreut. Die Änderung betrifft das Erfassungsjahr 2026 und soll die Versorgungsqualität bei hüftgelenknahen Femurfrakturen verbessern. Weitere Informationen und der vollständige Beschlusstext sind auf der Website des G-BA zu finden.
G-BA gibt Konzept zur Qualitätssicherung in Psychiatrie frei
G-BA stellt neues Konzept zur Qualitätssicherung in psychiatrischen Einrichtungen vor, das detaillierte Datenerfassung und -analyse fördert.
G-BA stellt neues Konzept zur Qualitätssicherung in psychiatrischen Einrichtungen vor, das detaillierte Datenerfassung und -analyse fördert.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Juni 2025 das Auswertungs- und Berichtskonzept des IQTIG zur Qualitätssicherung in stationären Einrichtungen freigegeben. Diese Freigabe berücksichtigt konkretisierende Auswertungsfragen für das Erfassungsjahr 2025 gemäß der Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL). Der Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Das Konzept zielt darauf ab, die Qualität der stationären Versorgung durch eine detaillierte Datenerfassung und -analyse zu sichern. Die Entscheidung unterstreicht die kontinuierlichen Bemühungen des G-BA, Qualitätsstandards in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung zu fördern und weiterzuentwickeln. Die vollständige Beschlussfassung steht auf der Website des G-BA als PDF zur Verfügung.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
19.06.2025
G-BA beschließt neue Richtlinie zur Verbesserung der Ärzteverteilung
G-BA beschließt neue Richtlinie, um durch Anpassung der Verteilungsfaktoren die regionale Ärzteverteilung zu verbessern. Inkrafttreten steht noch aus.
G-BA beschließt neue Richtlinie, um durch Anpassung der Verteilungsfaktoren die regionale Ärzteverteilung zu verbessern. Inkrafttreten steht noch aus.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Juni 2025 eine Änderung des Morbiditätsfaktors in der Bedarfsplanungs-Richtlinie beschlossen. Dieser Beschluss, der das Ziel verfolgt, die regionale Verteilung der ärztlichen Versorgung zu verbessern, ist allerdings bisher noch nicht in Kraft getreten. Laut den bereitgestellten Dokumenten gibt es Anpassungen bei den regionalen Verteilungsfaktoren pro Planungsbereich und Postleitzahl, was eine detaillierte Betrachtung der Versorgungssituation in unterschiedlichen Regionen ermöglicht. Der entsprechende Unterausschuss für Bedarfsplanung ist mit den Inhalten dieses Beschlusses betraut. Die konkrete Auswirkung dieser Änderung auf die ärztliche Versorgung wird sich erst mit dem Inkrafttreten zeigen. Dieses Vorgehen des G-BA dient der Anpassung an die regional variierenden Gesundheitsbedürfnisse der Bevölkerung, um eine bedarfsgerechtere Verteilung der Ressourcen sicherzustellen. (Quelle: g-ba.de)
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
19.06.2025
Neuer Vertrag in Schleswig-Holstein: Schnellere Impfstoff-Einsätze
Neuer Vertrag in Schleswig-Holstein: Schnellere Impfstoff-Einsätze durch Bürokratieabbau, doch Vorsicht vor überhöhten Erwartungen bei HzV, so Thorsten Schultz.
Neuer Vertrag in Schleswig-Holstein: Schnellere Impfstoff-Einsätze durch Bürokratieabbau, doch Vorsicht vor überhöhten Erwartungen bei HzV, so Thorsten Schultz.
Ein neuer Vertrag in Schleswig-Holstein soll den Einsatz neuer Impfstoffe in Praxen beschleunigen. Diese Vereinbarung zielt darauf ab, den Bürokratieaufwand zu reduzieren, damit Ärzte keine Sorgen mehr über mögliche Regressforderungen haben. Thorsten Schultz warnte in derselben Sitzung jedoch davor, zu hohe Erwartungen in Bezug auf die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) zu setzen. Quellenangabe: aerztezeitung.de.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
19.06.2025
G-BA beschließt Anpassung der Notfallstrukturen in Krankenhäusern
Der G-BA passt Notfallstrukturen in Kliniken an; bundesweite Übergangsregelung bis Ende 2025 schafft Klarheit für Umsetzungen der neuen Standards.
Der G-BA passt Notfallstrukturen in Kliniken an; bundesweite Übergangsregelung bis Ende 2025 schafft Klarheit für Umsetzungen der neuen Standards.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Juni 2025 beschlossen, die Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern anzupassen. Diese Änderung im § 30-Beschluss betrifft die Anforderungen an die Notfallversorgung und die vorzuhaltenden Strukturen in den Kliniken. Wie von der Quelle g-ba.de angegeben, soll die Übergangsregelung für die gestuften Anforderungen an das erforderliche Fachpersonal bundesweit bis Ende 2025 gelten. Damit schafft der Beschluss Klarheit für die Einrichtungen, die sich auf die Umsetzung der neuen Standards vorbereiten müssen. Der dafür zuständige Unterausschuss Bedarfsplanung hat diese Maßnahme in den Fachnews des G-BA veröffentlicht, um eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten und die Qualität in der Notfallversorgung weiterhin sicherzustellen.
G-BA beschließt neue Regelung zur Intensivpflege-Potenzialerhebung
Neue Regeln: G-BA beschließt spezifische Bedingungen für die Intensivpflege-Potenzialerhebung zur besseren Anpassung an Patientenbedürfnisse.
Neue Regeln: G-BA beschließt spezifische Bedingungen für die Intensivpflege-Potenzialerhebung zur besseren Anpassung an Patientenbedürfnisse.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine neue Ausnahmeregelung zur Potenzialerhebung in der außerklinischen Intensivpflege beschlossen. Dies geht aus einer Pressemitteilung des G-BA vom 18. Juni 2025 hervor. Die Regelung, die noch nicht in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, spezifische Bedingungen und Anforderungen für die Potenzialerhebung zu definieren. Mit dieser Ausnahmeregelung soll sichergestellt werden, dass die außerklinische Intensivpflege den individuellen Bedürfnissen der Patienten gerecht wird und optimal angepasst werden kann. (Quelle: g-ba.de)
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
19.06.2025
Notfallstrukturen: G-BA verlängert Fristen für Personalweiterbildung
Der G-BA verlängert Fristen zur Weiterbildung in Notfallstrukturen bis Ende 2025, um die Umsetzung der Personalvorgaben in Krankenhäusern zu erleichtern.
Der G-BA verlängert Fristen zur Weiterbildung in Notfallstrukturen bis Ende 2025, um die Umsetzung der Personalvorgaben in Krankenhäusern zu erleichtern.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Anpassungen beim gestuften System der Notfallstrukturen in deutschen Krankenhäusern vorgenommen. Die Übergangsfristen für die Weiterbildung des ärztlichen und pflegerischen Fachpersonals in der Zentralen Notaufnahme für die Basisnotfallversorgung wurden verlängert. Die regionale Übergangsregelung gilt nun bundesweit bis zum 31. Dezember 2025, unabhängig von den Weiterbildungsverfügbarkeiten in den einzelnen Bundesländern. Ursprünglich war geplant, die gestuften Vorgaben fünf Jahre nach Verfügbarkeit der entsprechenden Weiterbildungen zu erfüllen. Durch die Anpassung wird nun ein einheitlicher Zeitpunkt für die Umsetzung der Personalvorgaben definiert. Der G-BA hat die gesetzliche Aufgabe, Mindestanforderungen für jede Stufe der stationären Notfallversorgung festzulegen. Diese Änderungen sollen die Umsetzung der strukturellen Anforderungen erleichtern und mehr Zeit für die Weiterbildung des Fachpersonals schaffen. (Quelle: g-ba.de)
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
19.06.2025
G-BA evaluiert Versorgung mit enteralen Ernährungstherapien ab Juli 2025
Ab Juli 2025 evaluiert der G-BA die Versorgung mit enteralen Ernährungstherapien, um deren Wirksamkeit und Nutzen zu verbessern.
Ab Juli 2025 evaluiert der G-BA die Versorgung mit enteralen Ernährungstherapien, um deren Wirksamkeit und Nutzen zu verbessern.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Konzept zur Evaluation der Entwicklung der Versorgung mit bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung gemäß § 31 Absatz 5 SGB V beschlossen. Dieser Beschluss, der am 18. Juni 2025 gefasst wurde, tritt mit dem Datum seiner Bekanntmachung in Kraft. Die Evaluation soll die bisherige Umsetzung der Arzneimittel-Richtlinie in Bezug auf bilanzierte Diäten untersuchen und aufzeigen, wie die Versorgung verbessert werden kann. Ein zentrales Element des Evaluationskonzepts ist eine Onlinebefragung, die im Juli 2025 startet. Ziel ist es, Daten zur Wirksamkeit und zum Nutzen dieser diätetischen Maßnahmen zu sammeln. Der zuständige Unterausschuss des G-BA für Arzneimittel wird die Evaluation führen. Dies könnte für Pflegefachkräfte wie auch Angehörige relevant sein, da die Ergebnisse Einfluss auf Therapieentscheidungen in der Pflegeeinrichtung haben können. (Quelle: g-ba.de)
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
19.06.2025
G-BA aktualisiert DMP für Diabetes Typ 1: Neue Diagnostik-Anforderungen
Der G-BA aktualisiert das DMP für Diabetes Typ 1: Neue Diagnostik-Anforderungen sollen die Therapie verbessern und Komplikationen vorbeugen. Zustimmung des BMG ausstehend.
Der G-BA aktualisiert das DMP für Diabetes Typ 1: Neue Diagnostik-Anforderungen sollen die Therapie verbessern und Komplikationen vorbeugen. Zustimmung des BMG ausstehend.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner jüngsten Sitzung die Anforderungen an die Diagnostik und Therapie im Disease-Management-Programm (DMP) für Diabetes mellitus Typ 1 aktualisiert. Laut einer Mitteilung des G-BA war dies notwendig, nachdem das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) 28 neue Leitlinien ausgewertet hatte. Zu den geplanten Änderungen im DMP gehört die Ergänzung der Eingangsdiagnose um den HbA1c-Wert als Glykämiekriterium sowie ggf. die Bestimmung des C-Peptids zur Unterscheidung zum Typ 2 Diabetes. Weitere Änderungen betreffen die Schulung im Umgang mit Real-Time-Messgeräten nach schweren Stoffwechselentgleisungen sowie die Prävention diabetischer Folgeerkrankungen. Bevor die Beschlüsse umgesetzt werden, bedarf es noch der Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums und ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Quellen: Ärzte Zeitung.
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