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Digitalisierung und Technologie
27.09.2025
Elektronische Patientenakte: Kaum Nutzung trotz millionenfacher Einrichtung
Trotz massenhafter Einrichtung und geringem Widerspruch nutzen bisher nur wenige Patienten die elektronische Patientenakte aktiv – eine Herausforderung für Krankenkassen.
Trotz massenhafter Einrichtung und geringem Widerspruch nutzen bisher nur wenige Patienten die elektronische Patientenakte aktiv – eine Herausforderung für Krankenkassen.
Seit Jahresbeginn wurden millionenfach elektronische Patientenakten eingerichtet, wobei der Widerspruch der Versicherten überraschend gering ausfiel. Laut einer Umfrage der Ärzte Zeitung kurz vor der am 1. Oktober in Kraft tretenden ePA-Pflicht in Arztpraxen nutzt jedoch nur ein Bruchteil der Patienten die elektronischen Akten eigenständig. Dies stellt Krankenkassen vor die Herausforderung, bis zum Stichtag mehr Versicherte zur aktiven Nutzung der ePA zu bewegen. Diese Entwicklung verdeutlicht laut der Ärzte Zeitung die Dringlichkeit, die Akzeptanz und Nutzung der elektronischen Patientenakte im Gesundheitswesen weiter zu fördern. (Quelle: Ärzte Zeitung)
E-Evidence-Verordnung: Zugriff auf elektronische Patientenakte möglich
Die E-Evidence-Verordnung erlaubt Ermittlern den Zugriff auf elektronische Patientenakten, was tiefgreifende Folgen für das Gesundheitswesen haben könnte.
Die E-Evidence-Verordnung erlaubt Ermittlern den Zugriff auf elektronische Patientenakten, was tiefgreifende Folgen für das Gesundheitswesen haben könnte.
Durch die E-Evidence-Verordnung könnten Ermittlungsbehörden künftig Zugriff auf Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) erhalten. Wie die Ärzte Zeitung meldet, verpflichtet diese Verordnung Personen und Unternehmen zur Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren. Auch Arztpraxen könnten betroffen sein, möglicherweise ohne ihr Wissen. Ein IT-Anwalt erläuterte in der Ärzte Zeitung die potenziellen Auswirkungen dieser Regelung auf das Gesundheitswesen.
E-Evidence: Zugriff auf Patientenakten gefährdet Datenschutz und Vertrauen
Die E-Evidence-Verordnung könnte den Zugriff von Behörden auf Patientenakten ermöglichen, was Datenschutz und das Vertrauen in die ärztliche Schweigepflicht gefährdet.
Die E-Evidence-Verordnung könnte den Zugriff von Behörden auf Patientenakten ermöglichen, was Datenschutz und das Vertrauen in die ärztliche Schweigepflicht gefährdet.
Durch die E-Evidence-Verordnung könnten Ermittlungsbehörden künftig Zugriff auf die Daten der elektronischen Patientenakte erhalten. Die Verordnung verpflichtet Personen und Unternehmen zur Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren, wodurch auch Arztpraxen betroffen sein könnten, oftmals sogar ohne deren Wissen. Dies birgt potenzielle Risiken und Unsicherheiten für die ärztlichen Einrichtungen, da nicht nur der Datenschutz betroffen ist, sondern auch das Vertrauen der Patienten in die Vertraulichkeit ihrer sensiblen Gesundheitsdaten. Ein IT-Anwalt hat darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen dieser Verordnung weitreichend sein könnten. Quellenbericht: Ärzte Zeitung.
Erstbefüllung der ePA bis Jahresende weiterhin mit elf Euro vergütet
Die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte wird bis Jahresende weiterhin mit rund elf Euro vergütet, so die KBV.
Die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte wird bis Jahresende weiterhin mit rund elf Euro vergütet, so die KBV.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bekräftigt, dass die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) bis Jahresende weiterhin mit rund elf Euro vergütet wird. In diesem Zeitraum soll der Bewertungsausschuss zudem eine Entscheidung über die künftige Vergütung der vertragsärztlichen ePA-Pflege ab 2026 treffen, auch was die Pauschalen für die weitere Befüllung der Akte betrifft. Die Erstbefüllungspauschale wird einmal pro Patient gezahlt und erfolgt extrabudgetär. Laut „Ärzte Zeitung“ können unter festgelegten Bedingungen Abrechnungen gemäß der Gebührenordnungspositionen GOP 01648, 01647 und 01431 erfolgen. Gerüchten zufolge sollte die GOP zur ePA-Erstbefüllung bereits am 1. Oktober auslaufen, allerdings wurde sie bis zum 31. Dezember 2025 terminiert.
Versorgung seltener Erkrankungen: Wunsch nach wohnortnahen Lösungen
Viele Patienten mit seltenen Erkrankungen wünschen sich wohnortnähere Lösungen statt langer Reisen zu spezialisierten Zentren, wie beim Leipziger Kongress thematisiert.
Viele Patienten mit seltenen Erkrankungen wünschen sich wohnortnähere Lösungen statt langer Reisen zu spezialisierten Zentren, wie beim Leipziger Kongress thematisiert.
Bislang erfolgt die Versorgung von Patienten mit seltenen Erkrankungen vorwiegend an Zentren, die oft an Universitätskliniken angebunden sind. Dr. Urania Kotzaeridou, Leiterin des Sozialpädiatrischen Zentrums der Uniklinik Heidelberg, sprach beim Kongress für Kinder- und Jugendmedizin in Leipzig über die Möglichkeit einer besseren wohnortnahen Versorgung. Viele Patienten wünschen sich eine wohnortnähere Versorgung wegen der oft weiten Entfernungen und langen Wartezeiten an den Zentren. Eine Umfrage des Fraunhofer-Instituts ergab, dass 50 Prozent der Betroffenen die aktuelle Versorgungssituation negativ bewerten. Zwei Drittel wünschen sich eine koordinierte, lokale Versorgung. Um dies zu erreichen, sollten laut Kotzaeridou Experten-Sprechstunden und regionale Koordinierungsstellen geschaffen werden. Außerdem sollen Arztbriefe klare Handlungsempfehlungen enthalten, um niedergelassene Ärzte zu unterstützen. Ebenso könnte eine informative Website zu regionalen Angeboten hilfreich sein (Quelle: aerztezeitung.de).
EU lässt zweiten Amyloid-Antikörper für frühe Alzheimer-Therapie zu
Die EU hat mit der Zulassung von Donanemab eine zweite Therapieoption zur frühen Alzheimer-Behandlung bereitgestellt, ergänzend zu Lecanemab.
Die EU hat mit der Zulassung von Donanemab eine zweite Therapieoption zur frühen Alzheimer-Behandlung bereitgestellt, ergänzend zu Lecanemab.
In der Europäischen Union sind nun zwei Amyloid-Antikörper für die Behandlung von Menschen mit früher Alzheimer-Erkrankung und Amyloid-Pathologie zugelassen worden: Lecanemab und Donanemab. Während Lecanemab (Leqembi ®) bereits länger bekannt ist, ergänzt Donanemab die therapeutischen Optionen. Laut Informationen der Ärzte Zeitung müssen sich Patienten im Rahmen der Lecanemab-Therapie vor der dritten Gabe einer MRT-Untersuchung unterziehen. Dies soll die Sicherheit der Behandlung gewährleisten, da mögliche Nebenwirkungen frühzeitig erkannt werden können. Weitere Details zum Einsatz dieser Antikörper, insbesondere bei früher Alzheimer-Erkrankung, sind Gegenstand laufender Untersuchungen und Diskussionen in der medizinischen Fachwelt.
Europäischer Kongress diskutiert Gebrechlichkeit bei Diabetes-Patienten
Experten diskutieren auf dem Europäischen Diabetes-Kongress über Prävention und Therapie von Gebrechlichkeit bei diabeteskranken Patienten.
Experten diskutieren auf dem Europäischen Diabetes-Kongress über Prävention und Therapie von Gebrechlichkeit bei diabeteskranken Patienten.
Diabetes-Patienten sind anfälliger für Gebrechlichkeit, und diese Gebrechlichkeit erhöht wiederum das Risiko für Diabetes. Beim Europäischen Diabetes-Kongress erörterten Experten die Präventions- und Therapiemöglichkeiten von Sarkopenie und Frailty bei diabetischen Patienten. Dies wurde in der "Ärzte Zeitung" berichtet, wobei auf laufende Diskussionen und Forschungsergebnisse in diesem Bereich Bezug genommen wird.
Unklare Abrechnung bremst Nutzung von digitalen Gesundheitsanwendungen
Unklare Abrechnungen behindern die Nutzung digitaler Gesundheitsanwendungen in Praxen. Die Ärzte Zeitung klärt auf und zeigt Abrechnungshürden auf.
Unklare Abrechnungen behindern die Nutzung digitaler Gesundheitsanwendungen in Praxen. Die Ärzte Zeitung klärt auf und zeigt Abrechnungshürden auf.
Fast 60 Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind mittlerweile im BfArM-Verzeichnis gelistet. Doch wie und wann die Praxen mögliche Verlaufskontrollen und Datenauswertungen abrechnen können, bleibt eine wichtige Frage. Die Ärzte Zeitung bietet dazu einen umfassenden Überblick. Dabei zeigt sich, dass die Herausforderung nicht nur in der Anwendung der DiGAs liegt, sondern auch in der wirtschaftlichen Umsetzung für die Praxen. Es ist wichtig, die Abrechnungsmodalitäten klarer zu definieren, um die Akzeptanz und Nutzung dieser Gesundheitsanwendungen bei den Fachkräften im Gesundheitswesen weiter zu verbessern.
Millionen Deutsche über 60 unzureichend gegen Herpes zoster geimpft
Rund 20 Millionen Deutsche über 60 Jahre sind noch nicht ausreichend gegen Herpes zoster geimpft, trotz Empfehlungen und Kostenerstattung durch Krankenkassen.
Rund 20 Millionen Deutsche über 60 Jahre sind noch nicht ausreichend gegen Herpes zoster geimpft, trotz Empfehlungen und Kostenerstattung durch Krankenkassen.
In Deutschland sind etwa 20 Millionen Menschen über 60 Jahre nicht oder unvollständig gegen Herpes zoster geimpft, wie der aktuelle Arzneimittelreport der BARMER aufzeigt, berichtet die Ärzte Zeitung. Die Impfung wird seit Mai 2019 von gesetzlichen Krankenkassen getragen und wird von der STIKO für Menschen ab 60 empfohlen. BARMER-Vorstandschef Professor Christoph Straub betont dabei die ärztliche Verantwortung beim Impfen, ungeachtet der Praxis, die Personen aufsuchen. Unterschiede in Impfquoten zwischen Hausarztpraxen werden als „unakzeptabel“ beschrieben, und es wird hervorgehoben, dass hohe Impfquoten viel mit guter Praxisorganisation und Qualitätsmanagement zu tun haben. Straub weist außerdem darauf hin, dass niedrige Quoten nicht allein auf Impfskepsis zurückzuführen sind. Laut dem Bericht reduziert die Impfung das Risiko, an Herpes zoster zu erkranken, um 64 Prozent, ein Wert, der mit US-amerikanischen Versicherungsdaten übereinstimme.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
25.09.2025
Lucha unterstützt flexiblere Leistungskataloge für Versorgungseinrichtungen
Baden-Württembergs Gesundheitsminister Lucha fordert flexiblere Leistungskataloge für Versorgungseinrichtungen, um moderne und sektorenübergreifende Lösungen zu fördern.
Baden-Württembergs Gesundheitsminister Lucha fordert flexiblere Leistungskataloge für Versorgungseinrichtungen, um moderne und sektorenübergreifende Lösungen zu fördern.
Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha befürwortet die Vorschläge eines neuen Impulspapiers, das von Klinikträgern und der AOK erarbeitet wurde. Die Initiative zielt darauf ab, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (SÜVE) neu zu positionieren. Eine zentrale Forderung des Papiers ist es, dass diese Einrichtungen nicht obligatorisch akutstationäre Leistungen bereithalten müssen. Stattdessen sollte ihr Leistungskatalog flexibel und bedarfsgerecht von den Landesplanungsbehörden in Abstimmung mit Krankenhausträgern und Krankenkassen festgelegt werden. Lucha kritisiert die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen, die "weitgehend dem alten Denken verhaftet" seien. Zudem hebt das Impulspapier Elemente der Ambulantisierung hervor, die bereits in frühen Entwürfen des Krankenhausversorgungsgesetzes vorhanden waren. Der Minister unterstützt die Forderung, dass SÜVE künftig nicht verpflichtet sein sollten, stationäre Leistungen zu erbringen und betont die Notwendigkeit von Anpassungen an den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, berichtet die Ärzte Zeitung.
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