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Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
08.10.2025
Krankenkassenleistungen: Wann greift der Anspruch laut GKV?
Das Landessozialgericht Essen klärt, wann der Anspruch auf neue GKV-Leistungen beginnt: Mit Aufnahme in den GKV-Katalog oder nach EBM-Anpassung?
Das Landessozialgericht Essen klärt, wann der Anspruch auf neue GKV-Leistungen beginnt: Mit Aufnahme in den GKV-Katalog oder nach EBM-Anpassung?
Das Landessozialgericht Essen klärt eine entscheidende Frage zur GKV: Beginnt der Anspruch auf neue Krankenkassenleistungen bereits mit der Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) oder erst nach der Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den GKV-Spitzenverband? Bei den Sozialgerichten gibt es hierzu unterschiedliche Meinungen, was zu Unklarheit bei der Abrechnung neuer Leistungen führt. Diese Streitfrage verdeutlicht einmal mehr die komplexe Dynamik zwischen verschiedenen Institutionen im Gesundheitswesen und die Unsicherheiten, die gelegentlich selbst unter Juristen entstehen können. Die vollständige Analyse steht registrierten Nutzern von aerztezeitung.de zur Verfügung.
Pflegefachkräfte-Upgrade: Experten und Kassen fordern Mut zur Umsetzung
Experten und Kassen drängen auf mutige Umsetzung des neuen Kompetenz-Upgrades für Pflegefachkräfte – Anhörungen starten.
Experten und Kassen drängen auf mutige Umsetzung des neuen Kompetenz-Upgrades für Pflegefachkräfte – Anhörungen starten.
Zum geplanten Kompetenz-Upgrade für Pflegefachkräfte werden nun Sachverständige und Verbände angehört. Vertreter der Krankenkassen finden die Befugniserweiterung gut – mahnen aber mehr Mut in der Umsetzung an. (Quelle: aerztezeitung.de)
Isoniazid: Warnhinweise wegen schwerer Hautreaktionen aktualisiert
Neue Warnhinweise: Isoniazidhaltige Medikamente können schwere Hautreaktionen auslösen. Ärzte und Patienten sollen auf mögliche Risiken hingewiesen werden.
Neue Warnhinweise: Isoniazidhaltige Medikamente können schwere Hautreaktionen auslösen. Ärzte und Patienten sollen auf mögliche Risiken hingewiesen werden.
Unter der Therapie mit isoniazidhaltigen Arzneimitteln können schwere Hautreaktionen auftreten. Aus diesem Grund wird empfohlen, entsprechende Hinweise in die Gebrauchs- und Fachinformationen der Medikamente aufzunehmen. Diese Änderung soll sicherstellen, dass behandelnde Ärzte und Patienten über mögliche Risiken informiert sind, um rechtzeitig angemessene Maßnahmen ergreifen zu können. Die Quelle dieser Information ist die Ärzte Zeitung.
"Hotline Impfen" thematisiert Regressrisiko bei Auffrischungsimpfungen
„Hotline Impfen“ diskutiert Regressrisiken bei Tetanus-, Diphtherie- und Keuchhusten-Auffrischungen, um Unsicherheiten bei Fachleuten und Angehörigen zu minimieren.
„Hotline Impfen“ diskutiert Regressrisiken bei Tetanus-, Diphtherie- und Keuchhusten-Auffrischungen, um Unsicherheiten bei Fachleuten und Angehörigen zu minimieren.
Bei der "Hotline Impfen", wie von der aerztezeitung.de berichtet, werden aktuell Fragen zur Auffrischung der Impfung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten aus der Praxis diskutiert. Der Fokus liegt dabei auf der Regress-Gefahr, die eventuell bei der Auffrischung auftreten könnte, wenn die Impfempfehlungen nicht länderübergreifend einheitlich sind. Die Experten betonen die Relevanz von evidenzbasierten, fachkundigen Antworten, um Unsicherheiten sowohl bei Fachleuten als auch bei Patienten zu minimieren. Das Thema ist insbesondere für Fachkräfte und Angehörige von Bedeutung, die mit der Impfplanung konfrontiert sind.
Neue Leitlinie: Telemedizin in der Heimbeatmung erhält Unterstützung
Eine neue ERS-Leitlinie unterstützt Telemedizin bei Heimbeatmung, um Standardisierungen und Verbesserungen in der Patientenversorgung zu fördern.
Eine neue ERS-Leitlinie unterstützt Telemedizin bei Heimbeatmung, um Standardisierungen und Verbesserungen in der Patientenversorgung zu fördern.
Die European Respiratory Society (ERS) hat erstmals eine Leitlinie für Telemedizin in der nicht-invasiven Heimbeatmung veröffentlicht. Ziel ist es, die derzeit unzureichende Datenlage zu verbessern. Laut der veröffentlichten Informationen in der Ärzte Zeitung wird betont, dass die Telemedizin in der bislang geringen Studienlage ein vorsichtiges Ja erhält. Experten sehen in der Leitlinie einen wichtigen Schritt, um standardisierte Vorgehensweisen zu entwickeln und den Einsatz der Telemedizin in der Heimbeatmung besser zu erforschen. Dies könnte sowohl für Patienten Vorteile bringen als auch zur Optimierung der Behandlungsabläufe beitragen.
Bundesgesundheitsministerin ruft zu Impfungen gegen Atemwegserkrankungen auf
Bundesgesundheitsministerin Warken fordert vor der Erkältungssaison gezielte Impfungen für Risikogruppen und Pflegepersonal auf.
Bundesgesundheitsministerin Warken fordert vor der Erkältungssaison gezielte Impfungen für Risikogruppen und Pflegepersonal auf.
In der kalten Jahreszeit zirkulieren vermehrt Erreger von Atemwegserkrankungen. Rechtzeitiges Impfen bietet den besten Schutz vor schweren Erkrankungsverläufen, betont Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Insbesondere Menschen mit erhöhtem Risiko für schwere Verläufe sowie Personen in Pflege- und Gesundheitsberufen werden zur Impfung aufgerufen. Ältere Menschen, chronisch Kranke, Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Schwangere und medizinisches Personal sind besonders gefährdet. Überprüfung des Impfstatus und Gespräche mit Ärztinnen und Ärzten sind wichtig, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt jährlich Auffrischimpfungen gegen Influenza und COVID-19 sowie eine einmalige Impfung gegen Pneumokokken für Personen ab 60 Jahren und für jüngere Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen. Impfungen werden zunehmend bedeutend in der Vorsorge gegen Herzinfarkt oder Schlaganfall. Verschiedene Praxen, Apotheken und Gesundheitsämter bieten Impfmöglichkeiten an.
Finanzkommission plant Reformen für stabile Krankenkassenbeiträge ab 2027
Die Finanzkommission plant Reformen für stabile Krankenkassenbeiträge ab 2027, um Milliarden-Defizite auszugleichen, ohne die Beiträge zu erhöhen.
Die Finanzkommission plant Reformen für stabile Krankenkassenbeiträge ab 2027, um Milliarden-Defizite auszugleichen, ohne die Beiträge zu erhöhen.
Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte FinanzKommission Gesundheit hat sich in ihrer konstituierenden Sitzung in Berlin auf das weitere Vorgehen zur Erarbeitung von Maßnahmen zur Finanzstabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung verständigt. Die Kommission, die aus zehn Expertinnen und Experten aus den Bereichen Ökonomie, Medizin, Sozialrecht, Ethik und Prävention besteht, soll Reformen entwickeln, die ein Defizit in zweistelliger Milliardenhöhe ausgleichen und das System nachhaltig auf ein solides Fundament setzen. Bis Ende März 2026 sollen Vorschläge zur Stabilisierung der Krankenversicherungsbeiträge ab 2027 vorliegen, ohne Beitragserhöhungen. Auch sollen die im Koalitionsvertrag geplanten Vorhaben auf ihre Finanzwirkung geprüft werden. Ende 2026 sollen weitere Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung folgen. Prof. Wolfgang Greiner wurde als Vorsitzender der Kommission gewählt, unterstützt von Prof. Ferdinand Gerlach und Prof. Leonie Sundmacher als Stellvertreter. (Quelle: BMG)
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
07.10.2025
Gesundheitsministerin Warken plant erweiterte Befugnisse für Apotheken
Gesundheitsministerin Warken plant erweiterte Befugnisse für Apotheken zur Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne Rücksprache mit Ärzten.
Gesundheitsministerin Warken plant erweiterte Befugnisse für Apotheken zur Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne Rücksprache mit Ärzten.
Im Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland äußerte sich Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zur geplanten Apothekenreform. Warken erklärte, dass Apothekern künftig erlaubt sein soll, verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rücksprache mit Medizinern abzugeben. Dies sei angesichts der alternden Gesellschaft und des Fachkräftemangels notwendig. Apotheken sollen stärker eingebunden werden, da die Hausarztpraxen ausgelastet und viele Arztsitze unbesetzt seien. Ein klares Regelwerk soll dabei sicherstellen, dass finanzielle Motive nicht über medizinischen Entscheidungen stehen. Warken betonte, dass das gesamte Gesundheitssystem neu gedacht werden müsse und dass Apotheken um Patientenversorgung zu verbessern stärker eingebunden werden müssen. In Bezug auf die Digitalisierung hob sie die Bedeutung der elektronischen Patientenakte (ePA) hervor, die sich als Erfolgsgeschichte entwickle. BMG intends to continue advancing its digital strategy with upcoming legislation focusing on electronic solutions for healthcare.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
07.10.2025
Bayerns Ärzte fordern digitale Ersteinschätzung vor Notaufnahmebesuch
Bayerns Ärzte drängen auf verpflichtende digitale Ersteinschätzung vor Notaufnahmebesuch, um Notfallkapazitäten effizienter zu nutzen.
Bayerns Ärzte drängen auf verpflichtende digitale Ersteinschätzung vor Notaufnahmebesuch, um Notfallkapazitäten effizienter zu nutzen.
Der Ersatzkassenverband und die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns setzen sich für eine schnellere Umsetzung der Notfallreform ein und betonen, dass eine digitale Ersteinschätzung zur Pflicht werden sollte, bevor Patienten sich tatsächlich auf den Weg in die Notaufnahme machen. Der Appell an die Bundesregierung unterstreicht die Notwendigkeit, das Motto "Erst Anruf oder App – dann erst sich auf den Weg machen" umzusetzen, um die Kapazitäten der Notfallversorgung effizienter zu nutzen. Diese Forderung ist Teil der laufenden Diskussionen um die Reform der Notfall- und Rettungsdienste, wie auf aerztezeitung.de berichtet.
Einstellung von KV-Connect in Bayern riskant für DMP-Patientenversorgung
Einstellung von KV-Connect in Bayern gefährdet DMP-Dokumentationen: Patienten riskieren automatisches Ausscheiden aus Programmen. KIM soll nun als Lösung dienen.
Einstellung von KV-Connect in Bayern gefährdet DMP-Dokumentationen: Patienten riskieren automatisches Ausscheiden aus Programmen. KIM soll nun als Lösung dienen.
Der Kommunikationsdienst KV-Connect wird in Bayern zum 20. Oktober 2025 eingestellt. Dadurch besteht das Risiko, dass Patienten automatisch aus den Disease-Management-Programmen (DMP) herausgenommen werden, da die erforderlichen Dokumentationen nicht mehr übermittelt werden können. Ab dem 21. Oktober ist es für Arztpraxen nicht möglich, DMP-Dokumentationen über KV-Connect an die zuständige Datenstelle zu übermitteln. Dokumentationen, die nach diesem Datum versendet werden, können nicht verarbeitet werden und gelten nicht als vergütungsfähig. Als alternativer Übermittlungsweg steht die elektronische Datenübermittlung via KIM zur Verfügung. Damit gelangen die Daten direkt zur Datenstelle, und der Empfang wird wie bisher quittiert. Die Umstellung erfolgt über Softwarehersteller, Kassenärztliche Vereinigungen und Datenannahmestellen. Frühe Abstimmung mit den PVS-Herstellern wird empfohlen, um technische Herausforderungen zu meistern. Quelle: aok.de.
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